Schweiz
Gesellschaft & Politik

Rückkehr aus Risikoländern ist schwierig zu kontrollieren

Bundespraesidentin Simonetta Sommaruga, Mitte, schaut in Direktion von Bundesrat Ueli Maurer, links, und Bundesrat Guy Parmelin, zweite-links, an der Seite von .Bundesrat Alain Berset, zweite-rechts,  ...
Keine Garantie für das Einhalten der Regeln, keine Kontrollen gegen Missbräuche: Der Bund setzt auf den guten Willen und hohe Bussen. Bild: keystone

Warum Rückkehrer aus Risikoländern zum Problem werden könnten

07.07.2020, 18:5908.07.2020, 06:51
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Die Massnahmen des Bundes für Personen, die aus Corona-Risikoländern zurückkehren, sind nicht einfach umzusetzen. Das Bundesamt für Gesundheit kann sich nach eigenen Angaben nur auf den guten Willen der Bürger und auf mögliche Denunziationen durch Dritte verlassen.

Wenn eine Person aus einem der 29 als problematisch aufgelisteten Länder in die Schweiz zurückkehrt, ist der Zoll gehalten, sie an ihre Pflichten zu erinnern, sich also in den nächsten 48 Stunden bei den Behörden ihres Kantons zu melden. Der Betroffene muss lediglich mündlich zusichern, dass er sich daran halten werde.

Vom BAG publizierte Liste der 29 Staaten und Gebiete, aus deren Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantänemassnahme resultiert
Vom BAG publizierte Liste der 29 Staaten und Gebiete, aus deren Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantänemassnahme resultiertadmin.ch

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugegeben, es sei schwierig, sicherzustellen, dass jeder die Regeln einhalte. Es gebe keine Garantie dafür, dass sich alle betroffenen Personen von selbst melden würden.

Keine Garantie, keine Kontrolle

Systematische Kontrollen an den Landgrenzen sind nicht möglich. Bei den Ankünften per Flugzeug hingegen werden die Daten der Passagiere während des Fluges aufgenommen, und diese werden informiert. Für Busreisen ist ein ähnlicher Ansatz vorgesehen.

Das BAG zählt auf das Pflichtbewusstsein der Bevölkerung und auf die abschreckende Wirkung der möglichen Bussen. Wer die zehntägige Quarantäne vorsätzlich nicht einhält, kann eine Strafe von bis zu 10'000 Franken erhalten, bei Fahrlässigkeit eine von bis zu 5000 Franken. Für die Strafverfolgung sind laut BAG die Kantone zuständig.

«Man darf ausserdem den Effekt der sozialen Kontrolle nicht unterschätzen. Eine Person, die aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist meist nicht die einzige, die davon weiss. Ihre Familie, ihre Umgebung und ihr Arbeitgeber könnten auch darüber informiert sein», schrieb das BAG.

Die Quarantäne sei eine der wirksamsten Massnahmen, um die Übertragungsketten von Covid-19 zu unterbrechen, rief das Bundesamt in Erinnerung. Der Bund sei jedoch bereit, sein System bei Bedarf anzupassen. (sda)

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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Eeyore
07.07.2020 20:48registriert Februar 2020
Schickt doch einfach alle in Qarantäne welche über die Grenze kommen oder gar niemand. Auf "freiwilliger" Basis funktioniert es ziemlich sicher nicht.
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Doctor Unrath
07.07.2020 20:26registriert September 2014
Dass das BAG offiziell erwartet, dass Heimkehrende aus den „problematischen Ländern“ denunziert werden, finde ich in höchstem Mass bedenklich. Das führt in eine ganz problematische Richtung, wenn unser Verhalten über Angst vor der Denunziation durch Nachbarn gesteuert/kontrolliert werden soll.
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c_meier
08.07.2020 00:25registriert März 2015
die Schweiz ist aktuell praktisch das einzige Land in Europa mit offenen Clubs, wir haben viele Einwohner mit Bezug/Familie im Balkan usw...
und die Quarantäne nach Einreise aus Risiko-Ländern basiert auf Selbstverantwortung, Abschreckung und Bittebätti...

sorry, aber da brauchts zumindest am Flughafen bei jedem Flug aus Risiko-Land ein Formular wie in Australien für jeden Passagier. Dort geben alle an, wo sie ihre Quarantäne absitzen und Formular geht an zuständigen Kanton.
Bitte greift da durch, möglichst rasch, da Sommerferien/Reisezeit und das Virus macht leider leider keine Ferien...
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