Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Darüber sind sich National- und Ständerat einig. Umstritten ist noch, ob Minderjährige eine Zustimmung brauchen.
Der Nationalrat strich den Artikel, der verlangte, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, wenn die betroffene Person minderjährig ist oder einen Beistand hat.
Diese Lösung des Nationalrats ist für den Ständerat jedoch nicht akzeptabel. Am Donnerstag wurden im Rat deshalb zwei Varianten diskutiert, die dem Nationalrat vorgeschlagen werden könnten, um diese letzte Differenz auszuräumen.
Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) schlug vor, dass eine Zustimmung vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist. Der Nationalrat hatte diesen Vorschlag bereits zurückgewiesen.
Die vorberatende Kommission des Ständerats schlug zudem vor, dass eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig ist, wenn die Person unter 12 Jahre alt ist. Bei Personen zwischen 12 und 16 Jahren kann auf die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verzichtet werden, wenn eine dreimonatige Bedenkzeit nach Anmeldung des Wechsels in Kauf genommen wird.
Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, dass für Minderjährige und Personen mit einem Beistand eine Zustimmung verlangt wird. Er schloss sich dann aber der Lösung Caroni an. Kinder und Jugendliche seien bei Geschlechterfragen sehr verletzlich und deshalb seien sie auch schützenswert, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie rief denn auch dazu auf, bei dieser Lösung von 16 Jahren festzuhalten.
Dem folgte der Ständerat schliesslich mit 26 zu 8 Stimmen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. (aeg/sda)