Bei Mord und Totschlag denkt man an Schusswaffen. Doch meistens sterben die Opfer durch Messer. Gemäss der Schweizer Kriminalstatistik wird jedes zweite Tötungsdelikt durch Hieb- und Stichwaffen begangen. Nur bei jedem fünften Fall kommen Pistolen oder Gewehre zum Einsatz.
Das Bundesamt für Polizei Fedpol hat sich zu einer strengen Umsetzung des Bundesgesetzes über Waffen entschieden. Es stuft alle automatischen Messer als Waffen ein, wenn sie einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus haben und bestimmte Längen überschreiten. Umstritten ist, ob auch sogenannte federnunterstützte Klappmesser dazugehören. Sie sind halbautomatisch: Zuerst öffnet man die Klinge ein kleines Stück von Hand, um sie dann mit dem Federmechanismus aufspringen zu lassen.
Der neue Messertyp ist erst seit wenigen Jahren auf dem Markt, wird aber bereits in grossen Mengen produziert. Fedpol hat reagiert und das Produkt auf eine Liste von verbotenen Messern gesetzt. Diese gelten als Waffen und dürfen nur mit Waffenhandels- sowie Ausnahmebewilligungen verkauft, importiert oder exportiert werden.
Die Schweizer Messerverkäufer wehren sich gegen die Auslegung der Bundespolizei. Der Verband der Schweizer Messerschmied-Meister wirft ihr Willkür vor. Es handle sich nicht um Waffen, sondern um Werkzeuge. Präsident Reto Böhlen sagt: «Logistiker arbeiten gerne mit diesen Klappmessern, weil sie damit ein Paket öffnen können, auch wenn sie nur eine Hand freihaben.»
Für die Einstufung eines Messers sei die Klingenform entscheidend, nicht der Mechanismus. Zweiseitig geschliffene Messer seien Waffen, einseitig geschliffene seien Werkzeuge. Die meisten Mitglieder des Verbands würden keine Waffen verkaufen. Böhlen: «Auch wenn jemand bei uns sein Schmetterlingsmesser schleifen lassen will, lehnen wir immer ab. Mit Waffen wollen wir nichts zu tun haben.» Doch er verstehe nicht, weshalb die Bundespolizei auch Werkzeuge verbiete.
Um den Streit zu klären, haben die Messerverkäufer von der Bundespolizei eine anfechtbare Verfügung verlangt. Die Bundespolizei stellte darauf eine Feststellungsverfügung aus und verlangte dafür eine Gebühr von 700 Franken. Die Messerverkäufer fochten die Verfügung vor Bundesverwaltungsgericht an. Nun haben sie diese Auseinandersetzung gewonnen, doch das hat noch nichts zu bedeuten.
Mit Entscheid vom 9. Mai hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Bundespolizei Formfehler begangen hat. Die Verwaltungspraxis könne nicht mit einer allgemeinen Feststellungsverfügung überprüft werden, sondern müsse in einem konkreten Anwendungsfall gerichtlich überprüft werden. Ein Importeur müsste verlangen, dass ein bestimmtes Klappmesser keiner Ausnahmebewilligung bedürfe.
Fedpol-Sprecherin Lulzana Musliu sagt: «Wir sind daran, das Urteil zu analysieren. Fedpol ist weiterhin der Auffassung, dass diese Messer als verbotene Waffen gelten.»
Hanspeter Klötzli, ehemaliger Präsident des Messerschmied-Verbands, organisiert den Rechtsstreit. Dass er nun wegen Formfehlern der Bundespolizei einen neuen Anlauf nehmen muss, ärgert ihn. Er stuft den Gerichtsentscheid als peinlich ein: «Man merkt ihm an, dass er von Verwaltungsmenschen stammt.»
Federnunterstützte Klappmesser gibt es nicht nur in der schlichten Ausführung für Logistiker. Im Internet kann man auch protzige Versionen mit Totenkopf-Symbol bestellen. Junge Männer beschaffen sich diese wohl kaum zum Öffnen von Paketen. Klötzli sagt dazu: «Wenn irgendwelche Idioten aufeinander losgehen, sollte man nicht ein Produkt dafür verantwortlich machen, sondern den Idioten.»
Mit den sogenannten Idioten beschäftigt sich Kriminologe Dirk Baier. Er leitet das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und hat eine repräsentative Befragung von 10 000 Schülern in Niedersachsen ausgewertet.
Er stellt einen leichten, aber signifikanten Anstieg von Jugendlichen fest, die angeben, ein Messer bei sich zu tragen. Jeder fünfte Schüler führe ein Messer mit sich. Es diene nicht etwa zum Schälen des Pausenapfels, sondern solle Stärke signalisieren.
Es handle sich vor allem um junge Männer, und zwar insbesondere mit südeuropäischem, polnischem, arabischem und nordafrikanischem Migrationshintergrund. Für die Schweiz gibt es keine vergleichbaren Zahlen. Kriminologe Baier geht davon aus, dass mindestens jeder zehnte Schweizer Jugendliche ein gefährliches Messer besitze.
Zum Rechtsstreit der Messerverkäufer stellt er fest, dass das Messer in der Schweiz einen anderen Stellenwert habe als in Deutschland: «Das Sackmesser ist ein Kulturprodukt und gehört zum Alltag, ohne dass man darin einen gefährlichen Gegenstand sieht.» In Deutschland hingegen gebe es keine Taschenmesser-Tragekultur.
Als Kriminologe habe er Verständnis für die strenge Rechtsauslegung der Schweizer Bundespolizei, sagt Baier: «Es besteht immer die Gefahr, dass Messer falsch eingesetzt werden. Ich finde es deshalb richtig, dass sie im Zweifel als Waffen eingestuft werden.» (aargauerzeitung.ch)
...hauptsächlich weil "Qualitätsmedien" wie Watson ausschliesslich dann über Morde berichten - selbst wenn sie auf der anderen Seite der Welt statt finden - wenn sie mit Schusswaffen verübt werden. Die Amokläufe mit Messern, die insbesondere in China ziemlich "beliebt" sind (kürzlich ein Dutzend Tote), aber auch in Australien, verschweigt man lieber.
Warum kann der Logistiker nicht ein einhändig bedienbares Klappmesser ohne Federunterstützung verwenden.
Ein solches ist nämlich legal.