Seit heute Donnerstag gilt im Kanton Zürich eine Maskenpflicht in Einkaufszentren und Märkten. Zudem dürfen Gastrobetriebe, Bars und Clubs nur noch 100 Personen pro Innenraum zulassen. Anders sieht es bei Veranstaltungen aus: Dort sind bis zu 300 Personen erlaubt, wenn ein Schutzkonzept vorliegt oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine Maske getragen werden.
Aktuell gehen die Zürcher Regierung und die Zürcher Bar & Club Kommission von zwei unterschiedlichen Szenarien aus. Konkret herrscht bei der Definition einer «Veranstaltung» Uneinigkeit. Für die Zürcher Bar- & Club Kommission ist gemäss Pressesprecher Alexander Bücheli eine Party im Club eine Veranstaltung. «Es gibt eine definierte Anfangs- und Endzeit, ein Programm und die Gäste kommen extra für diese Veranstaltungen in den Club.» Gemäss der Verordnung des Kantons sei es somit erlaubt, mehr als 100 Gästen Eintritt zu gewähren, wenn eine Maksentragepflicht durchgesetzt wird, so Bücheli.
Bücheli spielt auf die Definition von Veranstaltungen in der Verordnung des Regierungsrates an. Unter Artikel 6.3 ist eine Veranstaltung als ein «zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass» definiert. Die Veranstaltung braucht zudem einen «definierten Zweck oder eine Programmfolge».
Als Veranstaltungen zählen «unter anderem Theateraufführungen, Konzerte, Gottesdienste oder Hochzeiten» heisst es weiter.
Ganz anders sieht es der Kanton Zürich. «Die Rechtsauslegung des Kantons geht davon aus, dass Clubs zu den Gastronomiebetrieben gezählt werden. In Innenräumen von Gastrobetrieben, einschliesslich Discos und Clubs, dürfen nur 100 Personen anwesend sein», so Regierungssprecher Andreas Melchior. Dies sei der Bar- und Clubkommission auch so mitgeteilt worden, erklärt Melchior. «Diese Vorgaben können nicht durch eine Maskenpflicht umgangen werden.»
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«Die Einhaltung der Vorgaben in der Verordnung wird im Rahmen der üblichen Kontrollen überprüft», so Melchior. Betriebe, die gegen die Verordnung verstossen oder mangelhafte Schutzkonzepte vorweisen, können mit einer Busse bestraft oder gar auf Anordnung der Gesundheitsdirektion geschlossen werden.
Seit dem Ende der ausserordnetlichen Lage sind im Kanton Zürich über 1000 Schutzkonzepte überprüft worden. Bei rund 150 Betrieben wurden dabei Mängel festgestellt.
Wieso?
- 100 oder 300 Gäste sichert kaum die Existenz von Clubs / Events
- Grossflächige Massnahmen sollten nicht zugunsten von Partikularinteressen ausgesprochen werden
Mag borniert wirken, aber ich habe wenig Lust zugunsten von Luxusbedürfnissen Weniger mehr persönliche Einschränkungen zu akzeptieren.