Beim Unfalltod eines 14-jährigen Churer Schülers auf dem Maiensässausflug der Stadtschule im Mai letzten Jahres hat keiner Drittperson ein strafrechtliches Verschulden nachgewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte deshalb das Verfahren ein.
Beim Unfall am 23. Mai 2019 war der Oberstufenschüler auf dem Rückweg vom Maiensäss Juchs oberhalb von Chur 200 Meter in steilem Gelände abgestürzt. Dabei zog er sich die tödlichen Verletzungen zu. Es war der erste Todesfall eines Schülers in der über 160-jährigen Tradition des Churer Schülerausflugs.
Strafrechtliche Konsequenzen hat der Unfall nicht. Wie die Staatsanwaltschaft Graubünden am Mittwoch mitteilte, konnte keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod des Schülers nachgewiesen werden.
Es fanden sich keine Hinweise, dass andere Schüler vor dem Absturz auf den Verunfallten eingewirkt hätten, vor allem durch Stossen, Werfen von Gegenständen oder Erschrecken. Ausserdem gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die verantwortlichen Lehrpersonen ihrer Aufsichtspflicht oder anderen Pflicht nicht nachgekommen wären.
Weiter wurde laut der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass bei der Organisation des Anlasses, insbesondere der Wahl und Freigabe der Wanderroute, die nötige Sorgfalt angewendet worden war. Auch sei die Alpstrasse, auf der sich der Unfall ereignete, in ausreichendem Ausmass unterhalten worden.
Der Unfall hatte grosse Bestürzung in Chur ausgelöst. An einem Trauermarsch drei Tage später versammelten sich etwa 3500 Personen. Die Maiensässfahrt ist ein Grossereignis der Stadtschule, nehmen doch alljährlich etwa 2300 Schülerinnen und Schüler daran teil. (aeg/sda)