Die Schweiz darf Frankreich 40’000 Daten von UBS-Kunden liefern. Für drei von fünf Bundesrichtern war klar: Es gibt genug Anhaltspunkte, dass sich auf den Listen Steuersünder befinden könnten. Der Leitentscheid wird von Bürgerlichen Politikern kritisiert.
Eine Partei reagiert besonders scharf: Die SVP. Die Schweizer Justiz erlaube ausländischen Steuerbehörden, ohne ausreichende Verdachtsmomente, die Herausgabe von Bankkundendaten zu verlangen. In der Konsequenz bedeute dies: «Wer über ein Konto bei einer Schweizer Bank verfügt, setzt sich alleine schon damit dem Verdacht aus, Steuern zu hinterziehen, und darf durchleuchtet werden.»
Die SVP-Parlamentarier hadern mit zwei Umständen. Erstens hat SVP-Bundesrichter Yves Donzallaz für die Auslieferung der Daten gestimmt und damit den Ausschlag gegeben. Und zweitens steht SVP-Bundesrat Ueli Maurer als Chef des Finanzdepartements mit in der Verantwortung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem ersten Urteil nämlich entschieden, dass die Daten nicht geliefert werden dürfen. Es war die Eidgenössische Steuerverwaltung, die das Urteil weiterzog. Sie untersteht Maurer. Der Zürcher SVP-Nationalrat Roger Köppel fragte deshalb auf Twitter: «Warum hat Maurer es nicht verhindert?»
Es war die Eidgenössische Steuerverwaltung unter SVP-Bundesrat Ueli Maurer, die das ursprüngliche Urteil ans Bundesgericht weiterzog. Auf wessen Antrag hin? Warum hat es Maurer nicht verhindert? https://t.co/edaYkUoATX
— Roger Köppel (@KoeppelRoger) July 26, 2019
Ja, weshalb eigentlich nicht? Dem Vernehmen nach missfällt dem Finanzminister das richterliche Verdikt nämlich sehr. Maurer gilt als bankennah. Die Frage geht an das Finanzdepartement. Der Sprecher sagt nur: «Die Steuerverwaltung hat Ueli Maurer über den Weiterzug informiert.» Weitere Fragen bleiben unbeantwortet. Maurer selbst wollte sich im Deutschschweizer Fernsehen nicht zur Kritik seiner Partei äußern.
In Bern werden zwei Thesen kolportiert, weshalb die Steuerverwaltung den Fall überhaupt weiterzog. Einerseits wegen des internationalen Drucks. Derzeit überprüft nämlich das Global Forum, ein Zusammenschluss von 150 Staaten, ob die Schweiz die internationalen Standards in Sachen Steuertransparenz einhält.
Bei der ersten Länderprüfung erhielt die Schweiz 2016 eine genügende Note, nun läuft das zweite Examen, wo es unter anderem um Gruppenanfragen geht. Der Schlussbericht wird Ende dieses Jahres erwartet. Und Insider sind sich einig: Hätte die Steuerverwaltung den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor die höchste Instanz gebracht, hätte sich dies negativ auf das Länderexamen ausgewirkt.
Andererseits könnte sich der Finanzminister ein anderes Urteil erhofft haben. Sprich, Maurer liess die Steuerverwaltung gewähren, weil er davon ausging, dass das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigen würde. Der Ermessensspielraum der Richter war nämlich gross. Gegenüber dem Westschweizer Fernsehen zeigte sich Maurer denn auch "überrascht" vom Urteil, wollte es aber mit Hinweis auf die Gewaltenteilung nicht weiter beurteilen.
Mit seiner Einschätzung lag Maurer daneben, wenn auch nur knapp. Drei Bundesrichter sprachen sich für die Auslieferung aus und werden nun von bürgerlichen Politikern stark kritisiert. Sie monieren, das Parlament habe im Amtshilfegesetz Fischzüge explizit ausgeschlossen. Einige Parlamentarier liebäugeln gar mit Strafaktionen.
Die SVP schiesst sich auch auf ihren 2008 gewählten Bundesrichter Yves Donzallaz ein. So sagte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi der «Sonntagszeitung»: «Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir Bundesrichter unserer Partei wiederwählen wollen, wenn sie in keiner Weise unser Gedankengut vertreten.»
Massnahmen gegen die Richter fassen auch Politiker anderer Parteien ins Auge. Die Bundesversammlung wählt die Richter jeweils für sechs Jahre. Die richterliche Unabhängigkeit ist in der Bundesverfassung verankert. Die Gerichte sind «nur dem Recht verpflichtet», heisst es dort.
Die Abwahlgelüste kommen deshalb nicht gut an. FDP-Fraktionschef Beat Walti, Mitglied der Gerichtskommission, spricht von einem Angriff auf die Gewaltentrennung: «Ich halte das für eine inakzeptable Diskussion in einer entwickelten Demokratie. Das würde bedeuten, dass das Parlament die inhaltliche Oberaufsicht über das Bundesgericht ausübt.»
Der Neuenburger Ständerat Didier Berberat (SP) taxiert die Drohungen als «skandalös». «Es darf nicht sein, dass die Bundesrichter ans Gängelband der Politik gekettet werden. Das wäre das Ende der unabhängigen Justiz», sagt er.
SVP-Nationalrat Pirmin Schwander könnte sich derweil schärfere Massnahmen als eine Abwahl vorstellen. Die Richter hätten beim UBS-Urteil das Gesetz missachtet, sagt er. Es brauche Massnahmen, die schneller wirkten. Gegenüber der «Sonntagszeitung» brachte Schwander ein Amtsenthebungsverfahren ins Spiel.
Zu dieser Frage wird in absehbarer Zeit das Volk Stellung nehmen Die «Justiz-Initiative» verlangt unter anderem, dass die Bundesversammlung auf Antrag des Bundesrates Bundesrichter abberufen können, sofern diese ihre Amtspflichten schwer verletzt hätten. (aargauerzeitung.ch)
Bitte wie? Die haben wohl die Gewaltenteilung nicht verstanden, geschweige denn, was die Aufgabe eines Richters ist? Das «Gedankengut» einer Partei DARF bei der Rechtssprechung keine Rolle spielen, liebe SVP.
«Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir Bundesrichter unserer Partei wiederwählen wollen, wenn sie in keiner Weise unser Gedankengut vertreten.»
Der Richter muss also Gedankengut vertreten? Nun ich bin ja kein Jurist, aber mir scheint dass das Recht nichts mit Gedankengut einer Partei zu tun hat.
Aber der Spruch zeigt exemplarisch wieso wir genau hinsehen müssen wenn Parteien meinen das RECHT durch ihre Gedankengut steuern zu wollen.
Ist ist mehr als störend, wenn ein Aeschi einen solchen Spruch absetzen kann.