Ein im Jahr 2007 wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilter Mann wird nicht aus der Verwahrung entlassen. Das Bundesgericht stützt die Ablehnung des Gesuchs des unterdessen 61-Jährigen.
Der Mann hatte in der Zeit von 2003 bis 2005 zahlreiche Knaben im Alter von 12 und 15 Jahren zu sich nach Hause gelockt. Dort kam es meistens gegen Zahlung eines Geldbetrags zu sexuellen Handlungen.
Für seine Taten wurde der Mann vom Strafgericht Basel-Stadt zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete zudem eine Verwahrung an.
Das Bundesgericht erachtet die Ablehnung des Gesuchs um bedingte Entlassung aus der Verwahrung in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil als korrekt. Aus dem psychiatrischen Gutachten gehe hervor, dass nach wie vor eine hohe Rückfallgefahr bestehe.
Zudem sei die Möglichkeit, dass durch eine Therapie eine Verringerung des Risikos erreicht werden könnte, nicht gegeben. Eine frühere Therapie sei mangels Erfolgsaussichten abgebrochen worden. (Urteil 6B_1169/2020 vom 22.12.2020) (sda)
Wenn er keine jahrelange Therapie ernsthaft in Angriff nimmt, wird er ganz bestimmt nicht geläutert sein nach so kurzer Zeit...
Ich finde ja prinzipiell, dass jeder eine 2.Chance verdient hat, aber eben erst, wenn die betreffende Person sich auch redlich bemüht darum.
Ohne Therapie keine Freiheit.