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Mordprozess in Meilen ZH: Gutachter sieht erhöhte Rückfallgefahr

Mordprozess in Meilen ZH: Gutachter sieht erhöhte Rückfallgefahr

25.01.2021, 16:22
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Zwei Jungen und ein M
Bild: sda

Zu Beginn des Mordprozesses am Bezirksgericht Meilen ZH ist am Montag der Beschuldigte befragt worden über sein Leben und die Beziehung mit der Frau, die er getötet haben soll. Der Schweizer bestreitet, im Dezember 2012 seine Ehefrau misshandelt und sie im April 2014 getötet zu haben.

Der Mann bestreitet die Vorwürfe der Anklage. In der deliktbezogenen Befragung verweigerte er die Aussage. Die Fragen zu seiner Person beantwortete der 50-Jährige dagegen beflissen und wortreich, wenn auch immer wieder vage, ausweichend oder schönfärberisch.

Die Beziehung schilderte er als schön und harmonisch. Erst mit der Geburt des Kindes, das heute im Primarschulalter ist, sei die Frau überfordert und zunehmend belastet gewesen. Er gab sich erstaunt, dass sie einem Bekannten von schweren Eheproblemen und ihren Trennungsabsichten berichtet hatte.

Während der Untersuchung hatte der Angeklagte sich dem psychiatrischen Gutachter verweigert. Wie üblich in solchen Fällen erstellte dieser deshalb seinen Bericht aufgrund von Akten und den Aussagen von Auskunftspersonen.

Der Psychiater stellte beim Beschuldigten narzisstisch-dissoziale Persönlichkeitszüge und eine erhöhte Rückfallgefahr fest. Der Mann sei manipulierend und dominant, Aggressionsbereitschaft und Kränkbarkeit seien erhöht. Der Beschuldigte erklärte, er könne sich mit diesen Charakterisierungen nicht identifizieren.

«Zur Hölle und zurück»

Mitte Dezember 2012 flog die Familie nach Mallorca. Am Abend nach der Ankunft in der gemieteten Finca kam es laut Anklage zu schwerer Gewalt des Beschuldigten gegen die Frau. Zudem soll er sie mit dem Auto vor dem Haus absichtlich angefahren haben. Die schwer Verletzte liess er in der Kälte liegen. Er fuhr mit dem Kind weg und rief später die Ambulanz. Die Frau überlebte mit bleibenden Schäden.

Gegenüber den spanischen Behörden stellte der Mann den Vorfall vorerst erfolgreich als Unfall während eines psychotischen Anfalls der Frau dar. Für die Anklage war es versuchter Mord.

Die Vorfälle auf Mallorca schilderte der Beschuldigte in einem Buchentwurf unter dem Titel «Zur Hölle und zurück» aus eigener Sicht. Der Richter zitierte daraus. Demnach sei die Frau an jenem Abend völlig durchgedreht und habe versucht, das Kind zu erdrosseln. Zu seinen Schilderungen und den detaillierten Fragen dazu äusserte sich der Beschuldigte grösstenteils nicht.

«Psychische Probleme»

Im April 2014 ertrank die inzwischen vom Beschuldigten geschiedene Frau in ihrer Wohnung in Küsnacht ZH in der Badewanne. Der Staatsanwalt macht den Beschuldigten dafür verantwortlich: Der Mann habe die seit den Misshandlungen von 2012 schwer gehbehinderte Frau mit heissem Wasser verbrüht und anschliessend ertränkt.

Zu Beginn wurde auch hier ein Unfall angenommen. Erst die Versicherung, die durch das dringliche Pochen des Mannes auf Auszahlung der Lebensversicherungssumme unmittelbar nach dem Tod der Frau misstrauisch wurde, veranlasste eigene Ermittlungen.

Mord und Mordversuch

Daraufhin wurden die Strafverfolgungsbehörden ihrerseits aktiv. Auch der Mallorca-Fall wurde neu aufgerollt. Im Oktober 2016 wurde der Mann festgenommen und ist seither in Haft. Der Staatsanwalt klagt ihn des versuchten und vollendeten Mordes an. Seinen Strafantrag gibt er im Rahmen des Plädoyers bekannt.

Der Prozess ist geht am Dienstagnachmittag weiter. Insgesamt ist er auf sieben Tage im Januar und Februar angelegt. Neben Befragungen des Beschuldigten, von Experten und von Zeugen steht eine virtuelle Begehung des Tatorts auf Mallorca auf dem Programm.

Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie der Rechtsvertreter der Privatkläger, darunter Familienangehörige der Verstorbenen, hat der Beschuldigte Gelegenheit zu einem Schlusswort. Das Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (aeg/sda)

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