Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für einen jungen Mann aus dem Kanton Wallis bestätigt, der verschiedene Sexualdelikte verübte. Er nutzte den Zustand von fünf alkoholisierten Frauen aus.
Das Bundesgericht hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Verurteilung wegen sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung und Schändung bestätigt. Wegen einer psychischen Störung des Mannes hat das Gericht zudem eine stationäre therapeutische Massnahme ausgesprochen.
Die psychische Störung steht in Zusammenhang mit einem Autounfall, den der Verurteilte 2010 erlitt. Dabei zog er sich schwere Kopf- und Hirnverletzungen mit bleibenden Folgen zu.
Das Bundesgericht folgt dem Entscheid des Walliser Kantonsgerichts, wonach die Taten des Mannes in Zusammenhang mit seiner psychischen Störung stehen und ein Rückfallrisiko besteht. Den Antrag des Mannes auf Aufhebung der Massnahme hat das Bundesgericht deshalb abgelehnt. Ebenso hat es den Antrag abgewiesen, eine Freiheitsstrafe von maximal 42 Monaten auszusprechen.
Der Mann hatte fünf Frauen mit zu sich nach Hause genommen, die er an Festen und Veranstaltungen getroffen hatte. Sie waren alkoholisiert, kaum mehr bei sich und konnten sich gegen die sexuellen Übergriffe des Mannes nur schwer oder gar nicht wehren. Die Taten ereigneten sich in den Jahren von 2012 bis 2017.
Urteil 6B_995/2020 vom 5.5.202
(sda)