Die Staatsanwaltschaft fordert lange Freiheitsstrafen für ein ehemaliges Ehepaar, dass seine Kinder jahrelang misshandelt haben soll. Der Vater soll für 15 Jahre ins Gefängnis, die Mutter für 13.
Die heute etwa 50-jährigen Eltern werden von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, in Zürich eine Tochter und einen Sohn jahrelang fast täglich weggesperrt, geschlagen, gedemütigt und von der Aussenwelt weitgehend isoliert zu haben. Sie sollen die Kinder zudem willentlich mangelernährt und regelrecht ausgehungert haben. Auch weitere eigene Kinder soll das Ex-Paar misshandelt haben.
«Die Kinder waren einem eigentlichen Folter- und Terrorregime ausgesetzt», sagte die Staatsanwältin am ersten Prozesstag am Mittwoch am Bezirksgericht Zürich. Die lückenlose Beweislage müsse zu einer hohen Strafe für beide Eltern führen.
Die Aussagen der Kinder seien zurückhaltend, glaubhaft und untereinander stimmig. Zudem gebe es belastende Aussagen von Lehrern, Nachbarn, einem Heimbetreuer, belastende ärztliche Untersuchungen und diverse Gefährdungsanzeigen bei den Behörden.
Die Aussage des Vaters, er habe jahrelang nichts gemerkt, könne nicht stimmen. Ein Nachbar etwa habe bei einem einzigen zufälligen Besuch gemerkt, dass Kinder in einem nicht ausgebauten Naturkeller gehalten wurden. Vielmehr habe der Vater die Kinder mit direktem Vorsatz selber misshandelt.
Auch die Aussage der Frau, nur der Mann habe die Misshandlungen begangen, stimme nicht. Sie habe ebenfalls selbst schwerste Misshandlungen begangen. Die Aussage, sie habe sich nicht getraut gegen ihren Mann vorzugehen, wiege wenig.
«Beide sind für die Misshandlungen gleichermassen verantwortlich», lautete das Fazit der Staatsanwältin. Beide hätten Misshandlungen ausgeübt und die vom Anderen ausgeübten gebilligt. «Den Beschuldigten kann ohne Weiteres unterstellt werden, dass sie spätere Folgeschäden bei den eigenen Kindern in Kauf nahmen», sagte sie.
Die beiden am stärksten misshandelten Kinder seien stark geschädigt von den Behörden in ein Heim eingewiesen worden. In einem Alter von mehr als zehn Jahren hätten sie kaum sprechen können.
Beide hätten dank einer intensiven Förderung grosse Fortschritte gemacht. Ihren beträchtlichen Entwicklungsrückstand haben sie laut der Staatsanwältin dennoch kaum aufholen können. Als junge Erwachsene bezogen beide mehrere Jahre eine IV-Rente.
Die Staatsanwältin fordert, beide Angeklagten in allen Punkten schuldig zu sprechen. Beiden werden mehrfache schwere Körperverletzung und mehrfache Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Der Vater wird zudem der sexuellen Handlung mit Kindern beschuldigt, der sexuellen Nötigung und der Gefährdung des Lebens.
Sowohl der Vater als auch die Mutter hatten zuvor jeweils sich selber in allen Punkten für unschuldig erklärt. Für die grausamen Taten beschuldigten sie jeweils den anderen. (aeg/sda)