Die «Ehe für alle» hat eine weitere Hürde geschafft. Die Rechtskommission des Ständerats gab am Freitag bekannt, dass sie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne Verfassungsänderung einführen will. Sie spricht sich für die Variante des Nationalrates aus, der die «Ehe für alle» auf dem Weg einer einfachen Gesetzesänderung einführen will.
Der Entscheid in der Rechtskommission war denkbar knapp. Die Ständerätinnen und Ständeräte entschieden sich mit 7 zu 6 Stimmen für die Nationalratsvariante. Eine Minderheit will dem Gesamtständerat die Rückweisung beantragen, damit die «Ehe für alle» mittels Verfassungsänderung eingeführt wird.
Streitpunkt war die Frage, ob die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auch ohne Verfassungsänderung möglich ist. Die Bundesverfassung kennt das Grundrecht auf Ehe – unklar war jedoch, ob sich dies nur auf heterosexuelle Paare beschränkt. Juristinnen und Juristen sind da gespaltener Meinung, ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz kam jedoch zum Schluss, dass die Bundesverfassung jene Ehe garantiere, die im Zivilgesetzbuch beschrieben wird.
Sprich: Wird die «Ehe für alle» im Zivilgesetzbuch eingeführt, so wird sie auch von der Bundesverfassung geschützt. Diese Meinung überzeugte am Donnerstag eine knappe Mehrheit der ständerätlichen Rechtskommission.
Das Parlamentsgeschäft «Ehe für alle» will nicht nur die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen, sondern auch den Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare. Der Nationalrat sprach sich im Sommer mit 124 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung auch für die zweite Forderung aus.
Die Rechtskommission des Ständerats will hier eine Anpassung. Mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen schlägt sie dem Gesamtständerat eine «präzisere und differenziertere Regelung» für die Samenspende vor, wie es in der Mitteilung heisst. Die neue Formulierung betreffe die Auswirkungen auf das Kindesverhältnis sowie Anpassungen im Fortpflanzungsmedizingesetz. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung soll so angepasst werden, dass die «Vermutung der Mutterschaft» der Ehefrau nur bei der Samenspende und nicht generell eingeführt wird.
Die Ständeratskommission hat das Geschäft «Ehe für alle» am Donnerstag fertig beraten und mit 7:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Damit ist die Vorlage bereit für den Gesamtständerat. Erwartet wird, dass es noch auf die Traktandenliste der Wintersession kommt.
Mit der geforderten Anpassung bei der Samenspende, könnte es noch ein Weilchen dauern, bis die «Ehe für alle» definitiv eingeführt wird: Wenn der Gesamtständerat «Ja» zu dieser Anpassung sagt, wird das Geschäft nochmals zurück in den Nationalrat gehen. Erst wenn beide Kammern einer Meinung sind, ist die Gesetzesänderung bereit für die Gesamtabstimmung. Möglich ist, dass am Ende zusätzlich das Referendum ergriffen wird.
Man stelle sich vor man hat selber einen Apfel, und versucht alles Menschen mögliche damit andere Leute nicht auch einen Apfel bekommen, ohne aber je in Gefahr zu sein den eigenen Apfel zu verlieren.
Was mich immer wieder wundert ist die Diskussion über die Samenspende, diese wird bereits im Privaten tausendfach praktiziert, die Stiefkindadoption ist ja auch schon erlaubt, man würde ja eigentlich nur den Status Quo legalisieren.