Schweiz
Migration

Minderjährige werden weiterhin in Ausschaffungshaft gesetzt

Minderjährige werden weiterhin in Ausschaffungshaft gesetzt

10.03.2021, 13:3910.03.2021, 14:50
Mehr «Schweiz»
ARCHIVBILD ZUR MELDUNG DES EuGH UEBER RUECKFUEHRUNGEN VON ASYLBEWEBERN, AM DIENSTAG, 20. JUNI 2017 - Das Gefaengnis am Flughafen Zuerich in Kloten im Kanton Zuerich, in welchem auch die Abteilung Auss ...
Ausschaffungshaft auch für unter 18-Jährige.Bild: KEYSTONE

Der Ständerat bleibt dabei: Auch Minderjährige abgewiesene Asylsuchende sollen in Ausschaffungshaft gesetzt werden können. Er hat zum zweiten Mal einen Vorstoss abgelehnt, der dies schweizweit verbieten wollte.

Mit einer Standesinitiative wollte der Kanton Genf erreichen, dass in der Schweiz die Ausschaffungshaft für 15- bis 18-jährige Jugendliche verboten wird. Für Kinder unter 15 Jahren besteht bereits ein solches Verbot.

Der Ständerat hatte sich schon im Herbst 2019 gegen ein Verbot ausgesprochen. Weil der Nationalrat dem Vorstoss knapp zustimmte, musste der Ständerat ein zweites Mal das Geschäft beraten.

Die Mehrheit der kleinen Kammer blieb beim Argument, dass bei einer Wegweisung die Kantone zu entscheiden haben, ob Asylsuchende in Ausschaffungshaft genommen werden oder nicht. Der Vorstoss wurde knapp mit 17 zu 16 Stimmen abgelehnt.

In der Diskussion waren sich die Ständerätinnen und Ständeräte einig, dass die Ausschaffungshaft nur in Ausnahmefälle angewendet werden sollte. «Als letztes Mittel und stets verhältnismässig», sagte Philippe Bauer (FDP/NE) für die vorberatende Kommission.

Liza Massone (Grüne/GE) warb für einheitliche Regeln auf nationaler Ebene. «Dass es Alternativen zur Ausschaffungshaft gibt, zeigt der Kanton Genf, der grundsätzlich keine Minderjährige in Ausschaffungshaft nimmt.» Und Hans Stöckli (SP/BE) erinnerte an die Kritik des Uno-Ausschusses für die Rechte von Kindern. Das Uno-Gremium hielt fest, dass der Aufenthaltsstatus kein legitimer Grund darstelle, Minderjährige in Haft zu nehmen.

Eine Mehrheit des Rats folgte schliesslich der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Mit dem zweiten Nein des Ständerat ist das Geschäft definitiv abgelehnt.

Bis zu 12 Monate Haft für Minderjährige

Die Ausschaffungshaft für eine Ausweisung aus der Schweiz oder eine Überstellung in einen Dublin-Staat ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) geregelt. Die Haft soll gewährleisten, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz verlassen. Die Maximaldauer der Administrativhaft beträgt 18 Monate für Erwachsene und 12 Monate für Minderjährige ab 15 Jahren.

Da die Anwendung des Bundesgesetzes in der Kompetenz der Kantone liegt, fällt die Anwendung nicht einheitlich aus. In den Kantonen Genf und Neuenburg ist die Ausschaffungshaft für Minderjährige in der kantonalen Gesetzgebung verboten. Sechs weitere Kantone (AI, AR, BL, JU, NW, VD) kennen zwar kein ausdrückliches Verbot, verzichten aber grundsätzlich auf die Inhaftierung von unter 18-Jährigen.

Die Diskussion um die Ausschaffungshaft ausgelöst hatte 2006 ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N). Der Bericht hielt fest, dass in einigen Kantonen gar Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren inhaftiert werden. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
17 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Bravo
10.03.2021 21:14registriert Juli 2018
Ich denke, die Ausschaffungshaft kommt auch bei Minderjährigen nur dann zur Anwendung, wenn sie sich weigern auszureisen obwohl sie müssen oder wenn sie straffällig sind. Insofern in Ordnung.
5518
Melden
Zum Kommentar
17
Franz Carl Weber verschwindet: Die Magie war schon lange weg
Für Generationen von Kindern war Franz Carl Weber ein Synonym für Spielzeug. Nun lässt der deutsche Eigentümer die Marke sterben, doch der Niedergang begann vor langer Zeit.

In meiner Kindheit gab es einen magischen Ort. Er befand sich an der Bahnhofstrasse in Zürich und verkaufte, was das Kinderherz begehrte. Franz Carl Weber (FCW) hiess das Spielzeugparadies mit dem Schaukelpferd – oder «Gigampfi-Ross» – im Logo. Wenn wir in Zürich waren, wollte ich in den «Franzki», zur überschaubaren Begeisterung meiner Eltern.

Zur Story