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Totgeburt nach Rückführung: Berufungsverhandlung vor Militärgericht

Totgeburt nach Rückführung: Berufungsverhandlung vor Militärgericht

05.11.2018, 13:54
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Bei der Rückführung nach Italien hatte 2014 eine Syrerin eine Totgeburt erlitten: Auch im Berufungsprozess bleibt am Montag als eine der zentralen Fragen umstritten, wann der beschuldigte Grenzwächter deren medizinischen Probleme bemerken konnte.

Dem Grenzwächter wird vorgeworfen, dass er einer schwangeren Syrerin keine medizinische Hilfe zukommen liess. Dabei hätten alle sehen können, dass es ihr nicht gut gegangen sei, sagte die Syrerin am Montag vor dem Gericht.

So seien auf ihren weissen Hosen Blutspuren sichtbar gewesen. Und ihr Mann sowie weitere Angehörigen hätten angesichts ihrer Schmerzen mehrmals um Hilfe und um einen Krankenwagen gebeten.

Keine Hektik bemerkt

Als er hinzugekommen sei und als Vorgesetzter die Verantwortung übernommen habe, habe er keine emotionale Besonderheit bemerkt, sagte der heute 58-Jährige. Es habe keine Hektik geherrscht, es sei alles ruhig gewesen. Dass eine Frau auf der Pritsche lag, habe er gesehen. Dass sie schwanger gewesen sei, habe er zunächst nicht bemerkt. Blut habe er auch keines gesehen.

Erst als die Frau dann zum Zug habe getragen werden müssen, habe er erkannt, dass es der Frau schlechter gehe, als es er und seine Kollegen eingeschätzt hätten, sagte der Feldweibel am Montag vor Gericht. Deshalb habe er seine italienischen Kollegen informiert, dass sich im Zug eine Schwangere befinde, der es schlecht gehe.

Dies habe er damals intuitiv als beste Lösung erachtet. Er wisse heute nicht, ob das Aufbieten einer Ambulanz, die von Visp nach Brig im Feierabendverkehr eine halbe Stunde brauchen könne, zeitlich einen Vorteil gebracht hätte.

13 Gesichter von syrischen Flüchtlings-Kindern: Wo ist meine Zukunft?

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quelle: ap/ap / muhammed muheisen
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Totgeburt am Ende einer langen Reise

Vom 3. auf den 4. Juli 2014 war eine Gruppe Flüchtlinge mit dem Nachtzug von Mailand nach Paris unterwegs und hatte dabei auch die Schweiz durchquert. Die französische Grenzpolizei verweigerte 36 Syrern, darunter die sich in der 27. Schwangerschaftswoche befindende Frau, die Weiterreise.

Angehörige des Schweizerischen Grenzwachtkorps sollten die Gruppe nach Italien zurückbringen. Dabei mussten die Flüchtlinge in Brig rund zweieinhalb Stunden warten, bis sie Platz in einem Regionalzug nach Domodossola fanden. In Italien brachte die Frau dann am Abend einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt.

Spätestens zum Zeitpunkt, als die Schwangere zum Zug getragen wurde, hätte der Feldweibel erkennen müssen, dass es sich nicht mehr um «typische Schwangerschaftsbeschwerden» handle, hatte das Militärgericht in erster Instanz im November 2017 befunden. Der Vater von drei Kindern hätte vielmehr die Möglichkeit «einer ernsthaften Schwangerschaftskomplikation in Betracht ziehen» und medizinische Hilfe beiziehen müssen.

Bedingte Strafen vor erster Instanz

In erster Instanz war der Feldweibel des Grenzwachtkorps deshalb wegen versuchten eventualvorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs sowie der einfachen Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bestraft worden.

Wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften erhielt er zudem eine - ebenfalls bedingte - Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken.

Dieses erstinstanzliche Urteil ist für den Grenzwächter nicht nachvollziehbar. Dessen Verteidiger verlangt denn auch - wie vor der ersten Instanz - einen Freispruch. Der Ankläger fordert im Gegenzug eine «korrekte Strafzumessung». Was dies konkret bedeutet, wird er am Nachmittag in seinem Plädoyer ausführen.

Die Verhandlung vor dem Militärappellationsgericht 2, die in den Räumen des Zürcher Obergerichts durchgeführt wird, ist auf zwei Tage angesetzt. Am Nachmittag geht es mit den Plädoyers weiter. Das Urteil soll am (morgigen) Dienstag eröffnet werden. (sda)

Hier werden Flüchtlinge mit offenen Armen aufgenommen

Video: srf
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