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Parlament berät erstmals den Beitritt zum Uno-Migrationspakt

Parlament berät erstmals den Beitritt zum Uno-Migrationspakt

08.06.2021, 05:54
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Sicht in den Nationalratssaal an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 7. Juni 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Der Ständerat berät am Dienstag als Erstrat den Uno-Migrationspakt.Bild: keystone

Der Ständerat berät am Dienstag als Erstrat den Uno-Migrationspakt. Ursprünglich wollte der Bundesrat 2018 den Beitritt im Alleingang beschliessen - der Protest war aber so heftig, dass die Regierung einen Rückzieher machen musste.

An der Unterzeichnungszeremonie des Uno-Migrationspakts in Marrakesch im Jahr 2018 fehlte die Schweiz. Der Bundesrat musste die Reise absagen, nachdem von allen Seiten kritisiert wurde, der Bundesrat könne solch einen Pakt nicht ohne die Zustimmung des Parlaments beschliessen. Und dies, obwohl es beim Pakt um sogenanntes «Soft Law» geht, und der Bundesrat die Berechtigung zur Unterschrift laut Gesetz hat.

«Soft Law» bezeichnet internationale nicht bindende Abkommen. Dabei handelt es sich um Abkommen, die ohne rechtsverbindlichen Charakter konzipiert wurden und Verstösse entsprechend auch nicht sanktioniert werden können. Aufgrund des Vertrauensschutzes kommt diesem «Recht» jedoch politisch eine gewisse normative Bedeutung zu.

In der Diskussion um den Beitritt zum Uno-Migrationspakt beharrte das Parlament auf einem Grundsatz, der im Parlamentsgesetz verankert ist: «Die Bundesversammlung wirkt bei der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Grundsatzfragen und Entscheide mit.»

Angst vor dem Demokratiedefizit

National- und Ständerat vertraten in der Folge die Haltung, dass das Parlament in Zukunft bei internationalen Vereinbarungen auch dann konsultiert werden soll, wenn es sich bei den Verträgen um «Soft Law» handelt und nicht um zwingendes Völkerrecht.

Zudem hielt der Bundesrat 2019 in einem Bericht fest, das Parlament künftig früher über solche Vorhaben zu informieren und die Mitsprache des Parlaments auszubauen. Eine Gesetzesänderung erachtete der Bundesrat jedoch als nicht notwendig.

Anderer Meinung war das Parlament. Die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (APK-N und APK-S) setzten eine Subkommission ein. Die Subkommission «Soft Law» hat den Auftrag, zu prüfen, wie die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in diesem Bereich gestärkt werden könnten, damit kein «Demokratiedefizit» entsteht.

Aussenminister Ignazio Cassis erklärte schliesslich, dass es keine Patentlösung für einen stärkeren Einbezug des Parlaments im Bereich «Soft Law» gebe. Der Bundesrat sei aber bereit, Änderungen vorzunehmen.

Anfang Februar dieses Jahres teilte das Aussendepartement schliesslich mit, den Uno-Migrationspakt dem Parlament vorzulegen.

Es bleibt kompliziert

Die inhaltliche Diskussion um den Uno-Migrationspakt dürfte am Dienstag jedoch erneut verschoben werden. Die vorberatende Kommission empfiehlt ihrem Rat einstimmig, die Botschaft zum Uno-Migrationspakt zu sistieren, bis die Subkommission «Soft Law» ihre Arbeiten abgeschlossen hat.

Im Uno-Migrationspakt werden Massnahmen festgehalten, um die Migration erstmals grenzüberschreitend zu ordnen. Zu den Massnahmen zählen etwa die Stärkung der Hilfe vor Ort, die Verwirklichung der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten sowie die Sicherung der Grenzen. Nicht betroffen von dem Abkommen sind Personen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention den Flüchtlingsstatus haben. (sda)

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