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SRF-Arena zum Covid-Gesetz – so war die Debatte

Die Contra-Seite erwähnt Gesetzesartikel, die nicht im Abstimmungsbüchlein stehen – zur Verwunderung von Bundesrat Berset.
Die Contra-Seite erwähnt Gesetzesartikel, die nicht im Abstimmungsbüchlein stehen – zur Verwunderung von Bundesrat Berset.screenshot/srf
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Worüber stimmen wir beim Covid-Gesetz ab? Wirrer Streit in der «Arena»

In der «Arena» zur Abstimmung über das Covid-Gesetz waren sich die beiden Seiten sogar uneinig, worüber überhaupt abgestimmt wird. Sie verwickelten sich in einen wirren Streit.
29.05.2021, 04:5630.05.2021, 10:12
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Bundesrat Alain Berset erlebte in der SRF-«Arena» zur Abstimmung über das Covid-19-Gesetz sowas wie ein Déjà-vu-Erlebnis: Vor fast 7¾ Jahren durfte der SP-Politiker schon einmal über ein epidemiologisches Gesetz mit Gegnerinnen und Gegnern diskutieren, die im drohenden Recht etwas anders sehen wollten, als da tatsächlich war.

Damals, wie auch gestern, ging es mehr um Ängste, Befürchtungen und Symbolik, als um die tatsächlichen inhaltlichen Fragen. Wir erinnern uns: Bundesrat und Parlament haben in den vergangenen Monaten das Covid-19-Gesetz erarbeitet, um die wirtschaftlichen Rettungsmassnahmen im Zusammenhang der Corona-Pandemie gesetzlich legitimieren zu können, die zuvor vom Bundesrat notgedrungen per Notrecht eingeführt wurden.

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Arena vom 28. Mai 2021
Bundesrat Alain Berset (SP)
quelle: keystone / peter schneider
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Dagegen wurde das Referendum ergriffen, während das Gesetz in den darauffolgenden Monaten zwei Mal überarbeitet wurde. Im Juni wird nun über die «Urfassung» abgestimmt; Dinge, die später dazu kamen, etwa die Vorteile für Geimpfte oder das Covid-Zertifikat: Über all diese Dinge wird nicht abgestimmt. Sie wurden wohl aber in der «Arena» behandelt.

Das musste auch Sandro Brotz, Moderator der SRF-«Arena», merken. Er lud Pro- und Contra-Vertreter ein (siehe Slideshow oben), versuchte die Debatte über die wirtschaftlichen Massnahmen zu drehen und dabei beide Seiten wegen teils absurden oder kuriosen Argumentationslinien zu challengen. So etwa zu Beginn der Sendung, als er Bundesrat Berset in die Zange nahm. Die Regierung würde mit wirtschaftlichen Ängsten überzeugen wollen, obwohl einige Unterstützungsmassnahmen bereits bald auslaufen würden. Oder man könne doch die unbestrittenen Wirtschaftshilfen bei einem «Nein» zum Covid-Gesetz in ein neues Gesetz auslagern, so Brotz.

Video: srf/arena

Berset – sattelfest, was Verfassungszitate betrifft – widersprach: «Es wäre verfassungswidrig. Ich glaube, Artikel 165 in der Verfassung sagt klar, wenn das Volk etwas abgelehnt hat, kann man nicht mehr mit der gleichen Vorlage kommen.» Man könne schon, präzisierte er, aber dafür brauche es ein «normales Verfahren». Sprich: Bei erneutem Anstieg der Fallzahlen könne der Bundesrat nicht mehr so schnell reagieren.

Der Gesundheitsminister hatte damit grundsätzlich Recht. Nur kontrolliert niemand, ob es verfassungswidrig wäre. David Trachsel von der SVP wird das wohl gewusst haben, als er seine Widerrede einbrachte. Er plädierte dafür, dass man bei einem «Nein» genau das tun solle: wirtschaftliche Massnahmen rausnehmen und in ein neues Gesetz giessen. Er war gar überzeugt, dass das innerhalb von drei Wochen gehen würde: «Letzten September hat man es auch geschafft, das Notrecht während einer Session ins Covid-Gesetz zu packen. Man wird es auch jetzt während einer Session schaffen, den Finanzteil in ein ordentliches Gesetz zu überführen.»

Video: srf/arena

Nur: Wieso soll man dann gegen das Covid-19-Gesetz sein, wenn laut Befürworter-Seite dieses nur aus wirtschaftlichen Massnahmen besteht, die offenbar von der Nein-Seite nicht bestritten werden? Diese Frage betrifft das oben angesprochene Déjà-vu. Das Contra-Lager sah nämlich im Gesetz mehr als das. Es sei ein «Ermächtigungsgesetz» für den Bundesrat. Mit einem «Nein» könne man dem Bundesrat den Auftrag geben, dass er zurück zur Normalität findet, so der SVP-Jungpolitiker Trachsel.

Berset entgegnete dazu lehrmeisterhaft: «Eine Abstimmung ist keine Umfrage, sondern ein Entscheid über einen Text. Der Text steht.»

Die gleiche Argumentationslinie verfolgte Michael Bubendorf, Vorstandsmitglied des Vereins «Freunde der Verfassung». Er präsentierte sich zwar schlagfertig und stabil im durchaus kritischen «Eins-zu-eins» mit Brotz. Fast schon wirr und verschwörungstheoretisch klang er jedoch im Disput mit der Befürworterin Andrea Gmür, Mitte-Ständerätin aus dem Kanton Luzern. Bubendorf bezeichnete sie als «Covid-Gesetz-Verharmloserin» und unterstellte ihr, sie befürworte eine obligatorische Impfung: «Sie haben kein Recht, mir eine Impfung so nahezulegen, dass es in Richtung Nötigung geht. Weshalb muss ich mich impfen lassen?»

Bubendorf spielte sich als Moderator auf und warf Gmür vor, sie würde seine Frage nicht beantworten. Fast schon trötzelnd lieferte er dann den einen Satz, über den sogar Brotz schmunzeln musste: «Ich habe doch das Recht, mich anzustecken!»

Video: srf/arena

Rhetorisch stabil, aber ähnlich zweifelhaft, waren dann auch seine Argumente im «Eins-zu-eins». Dort fabulierte er über die 94 Seiten lange und mit 221 Quellenangaben belegte Strafanzeige gegen den Covid-19-Taskforce-Chef Martin Ackermann, den er zusammen mit anderen Massnahmenkritikern wegen «Schreckung der Bevölkerung» angeklagt haben möchte. Unerwähnt blieb seinerseits, dass die Strafanzeige die angebliche «Schreckung der Bevölkerung» mit einer «20 Minuten»-Onlineumfrage belegt.

Überraschend war gegen Sendungsende der grosse Fokus von Brotz' Diskussionsführung zur Medienhilfe im Covid-19-Gesetz in der Höhe von rund 100 Millionen Franken. Es war zwar ein Themenbereich, wo die Gegnerschaft hätte punkten können bei der mittlerweile weitverbreiteten medienkritischen Stimmung. Ex-Journalist der «Weltwoche» Philipp Gut liefert dazu auch augenscheinlich verständliche Argumente: Wieso solle man dieser Branche Gelder geben, wo doch Grosskonzerne Millionengewinne vermelden?

Video: srf/arena

«Die Journalisten haben Laken vollgeschrieben über diese Corona-Krise. Das war ein Riesenthema. Einzig zurückgegangen sind die Anzeigen. Da muss ein gut aufgestelltes Unternehmen für solche Krisen vorsorgen», so das Statement des Ex-«Weltwoche»-Manns. Hätte er da den Punkt gesetzt, wäre der Punkt an ihn gegangen. Er und eine weitere Gegnerin auf der hinteren Reihe überdrehten dann: Mit der Staatshilfe würden Journalisten staatshörig werden, zudem hätten sie sowieso «sehr einseitig informiert». Berset und Trachsel fanden dazu eine Gemeinsamkeit: Sie beide widersprachen, dass die Medien gefällig über sie berichtet hätten.

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277 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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N. Y. P.
29.05.2021 05:33registriert August 2018
Notrecht wird in ordentliches Recht überführt.

Liebe Aluhüte, geschätzte Verschwörungstheoretiker und sonst allerlei g
lustige Gesellen

Was ist daran so kompliziert?

Wieso immer dieses Gschtürm?

Geht spielen, wandern oder geht euch ein Eis kaufen..

Wir Erwachsenen regeln das. Lehnt zurück und chillt 🥱 ein bisschen.
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Hessmex
29.05.2021 05:41registriert Januar 2014
Ich lasse mich doch nicht impfen, Ich habe doch das Recht, mich anzustecken! Und wenn ich jemanden infiziere, ist der doch selberschuld wenn er sich nicht impfen wollte!
Comedi vom feinsten!
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Kaoro
29.05.2021 06:49registriert April 2018
Bei Ansteckung mit Covid19 müssten sie konsequenterweise auf Behandlung verzichten.
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