Insgesamt 4.8 Prozent der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule haben 2018/19 sonderpädagogische Massnahmen gebraucht. 1.4 Prozent gingen in eine Sonderklasse und 1.8 Prozent in eine Sonderschule. 2.4 Prozent wurden in einer Regelklasse besonders gefördert.
Knapp 42'000 der 950'000 Schülerinnen und Schüler bedurften damit einer sonderpädagogischen Massnahme, wie das Bundesamt für Statistik am Montag mitteilte. Mit 6.1 Prozent wurden Knaben häufiger unterstützt, als Mädchen (3.3 Prozent). Auch ausländische Lernende erhielten mit 6.4 Prozent öfter Sonderförderung als Einheimische (4.1 Prozent).
Nahezu 36'000 oder 4.6 Prozent der Auszubildenden waren nicht in der Lage, die Minimalziele des Lehrplans zu erfüllen. Eine pädagogische Sondermassnahme ist nicht unbedingt mit einer Anpassung des Lehrplans verbunden. Aber für 2.5 Prozent der Schülerinnen und Schüler oder 20'000 Kinder war beides nötig. Das war bei praktisch doppelt so vielen Knaben wie bei Mädchen angezeigt (3.3 Prozent gegen 1.7).
Wie das BFS weiter mitteilte, liegen ihm erstmals Daten über die verschiedenen sonderpädagogischen Massnahmen in den Kantonen vor. Demnach reichten die Anteile der in der Regelklasse mit sonderpädagogischen Unterstützung Lernenden je nach Kanton von 0.4 bis 6.6 Prozent. Bei Lehrplan-Anpassungen für Lernschwächere zeigte sich das gleiche Bild.
Das sonderpädagogische Personal nahm im Schuljahr 2018/19 einen Anteil von 12.4 Prozent der Stellen an den Schulen ein. Sein Frauenanteil betrug 84 Prozent.
Das Sonderschulangebot ist kantonal stark unterschiedlich. Nicht alle Kantone haben Strukturen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnisse und unterhalten darum Konkordate untereinander.
Zudem zeigen sich beim Anteil von 0.8 bis 2.5 Prozent der in einer Sonderschule unterrichteten Kinder kantonale Unterschiede. Seit 15 Jahren werden Kinder mit besonderem Bildungsbedarf vermehrt in Regelklassen unterrichtet. (aeg/sda)