Die Vorfreude ist gross, die Jahreskarte bereits gekauft, die Skis schon auf dem Auto montiert und dann: Lockdown. Neben dem Ärgernis, den ersten Skitag verpasst zu haben, kommt die grosse Frage auf: Was passiert mit meinem Geld?
Die Skigebiete haben sich die gleichen Fragen gestellt – und regeln es individuell. Nachfolgend eine Auflistung, auf was du dich in deinem Lieblings-Skigebiet während der Corona-Wintersaison gefasst machen musst.
Die Skigebiete in Graubünden haben das Problem mit einer sogenannten «Pandemieabsicherung» geregelt. Bei den Tages- und Mehrtageskarten würde der Kaufpreis voll zurückbezahlt, falls es erneut zum Lockdown käme.
Bei den Jahreskarten erfolgt die Rückzahlung in Form einer Gutschrift – damit kann die nächste Jahreskarte günstiger bezogen werden. Ebenfalls ist eine Rückzahlung in Gutscheinform möglich. Die Verrechnung erfolgt folgendermassen: Der bezahlte Preis wird mit der Anzahl Ausfalltage infolge der Pandemie multipliziert und wird dann durch 260 Tage (so lange dauert die Saison) geteilt.
Das Skigebiet Adelboden Lenk wird ebenfalls eine Pandemieversicherung haben. Dies berichtet das Tagblatt. Da der Vorverkauf erst anfangs Oktober startet, sind die Details noch nicht abschliessend geregelt.
Bei dem Jahresabo für das Skigebiet Andermatt + Sedrun + Disentis gilt neu eine Geld-zurück-Garantie im Pandemiefall. Dabei wird gestaffelt zurückgezahlt: Bei einem Lockdown bis Mitte Dezember wird 100 Prozent des Kaufpreises zurückerstattet, bis Mitte Januar 60 Prozent und so weiter. Bei einem Shutdown nach dem 28. Februar gibt es kein Geld zurück mehr.
Das Walliser Skigebiet 4 Vallées bietet auch eine Rückerstattungsgarantie an. Dort wird in Kategorien gerechnet: Es gibt zum Beispiel einen Unterschied zwischen den Erwachsenen und Senioren. Die Dauer des Lockdowns ist ebenfalls entscheidend. Zwischen 21 und 50 Tagen Lockdown bekommen Erwachsene 200 Franken zurück. Dauert der Lockdown aber 81 bis 100 Tage, werden 800 Franken zurückerstattet.
Beim Skigebiet Saas-Fee wird der Verkauf über Magic Pass geregelt. Unter diesem Pass sind noch 29 weitere Gebiete inbegriffen. Hier wird die Rückerstattung in Form eines Guthabens angewandt. Auch hier gilt es staffelweise: Bei der Schliessung infolge eines Lockdowns zwischen 21 und 45 Tagen werden 60 Franken gutgeschrieben, bei 46 bis 90 Tagen 120 Franken und bei mehr als 90 Tagen 180 Franken.
Warum einige Skigebiete lieber eine Gutschrift statt das Geld zurück geben, liegt auf der Hand: Wenn wegen der Epidemie viele Kunden ihr Geld zurück wollen, fehlt es in der Kasse. Doch nach Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, müssen das die Kunden nicht akzeptieren. «Eine Gutschrift muss nicht akzeptiert werden. Man kann es aber tun, aus Kulanz», sagt sie gegenüber dem «Tagblatt».
Doch etwas anderes sei entscheidend. Die Skigebiete müssen beim Vorverkauf regeln, wie die Situation in einem erneuten Lockdown aussehen wird. «Die Bergbahnen müssen vorgängig informieren: offensiv, verständlich und transparent», so Stadler. (cki)
gibt dadurch vielleicht wieder etwas mehr Platz auf und neben der Piste.