Schweiz
Sozialhilfe

Sozialhilfebetrüger: Kanton Luzern will Flüchtlinge observieren

Luzerner Sozialinspektor soll gezielt Flüchtlinge observieren

Der Kanton Luzern sucht derzeit einen Sozialinspektor. Dass dieser aber nur Flüchtlinge und Asylsuchende observieren soll, stösst auf Kritik. 
31.05.2018, 08:5631.05.2018, 18:15
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Der Kanton Luzern sucht per Stellenanzeige einen Sozialinspektor. Dessen zukünftige Aufgabe: Er soll Flüchtlinge und Asylsuchende überführen, welche zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Oder wie es das zuständige kantonale Gesundheits- und Sozialdepartement gegenüber der Luzerner Zeitung ausdrückt: «Der Sozialinspektor klärt die Wohn-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Personen im Asylprozess, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen.»

Im Stelleninserat, das sich nur an Personen mit einer abgeschlossenen Polizeiausbildung richtet, ist auch bereits festgehalten, welche Mittel der zukünftige Sozialinspektor dazu einsetzen darf. Die Sprache ist von «Umfeld-Recherchen, Hausbesuchen und Observationen». Die Befugnisse des Inspektors sind aber beschränkt. So darf er beispielsweise niemanden verhaften und auch keine Hausdurchsuchungen vornehmen. Ein Betroffener darf dem Sozialinspektor also den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern und ihn wegweisen.

150'000 Franken wird den Kanton die neue Stelle kosten, wie Erwin Roos, der zuständige Departementsekretär gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt: «Wir gehen jedoch – auch aufgrund von Erfahrungen von Gemeinden – davon aus, dass die realisierten Einsparungen bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe mindestens die Kosten der Stelle kompensieren.»

«Das hat zur Folge, dass ein Teil der Bevölkerung in ihren Vorurteilen bestärkt wird, während es dafür keine ausreichenden Grundlagen gibt.»
Michael Flückiger, von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, zum Sozialinspektor des Kantons Luzerns.
Das Referendum gegen Sozialdetektive ist auf Kurs
«Sie können davon ausgehen, dass es zu einer Abstimmung kommt», sagte Daniel Graf vom Referendumskomittee vor wenigen Tagen zur «Berner Zeitung». Rund 40'000 Unterschriften haben die Gegner des verschärften Sozialversicherungsgesetzes bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt. Noch bis am 5. Juli haben sie Zeit, um 50'000 beglaubigte Unterschriften zu sammeln. Sie wehren sich gegen das neue Gesetz, das es den Sozialversicherungen unter anderem erlauben würde, ihre Versicherten auch mit GPS-Trackern verfolgen zu lassen. (fvo)

Damit spricht er die Gemeinde Emmen an, die 2005 als erste Gemeinde schweizweit einen Sozialinspektor eingeführt hatte. Aufgrund der guten Erfahrungen sind in den letzten Jahren weitere Behörden dem Beispiel gefolgt. Unter anderem die Stadt Zürich oder auch der Kanton Bern, bei dem der Verein Sozialinspektion den Verdachtsfällen nachgeht. 

«Kann als diskriminierend aufgefasst werden»

Die Sozialinspektoren, die es bislang gebe, würden sämtliche Sozialhilfeempfänger prüfen, sofern ein Verdacht vorliege, so Michael Flückiger, derzeitiger Sprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Er hört zum ersten Mal davon, dass ein Sozialinspektor speziell für Asylsuchende und Flüchtlinge eingesetzt wird. 

Dies erachtet die Organisation als falsch. Dadurch würde der Generalverdacht auf diese Personen gelenkt, so Flückiger gegenüber watson. «Das kann als diskriminierend aufgefasst werden und hat auch zur Folge, dass ein Teil der Bevölkerung in ihren Vorurteilen bestärkt wird, während es dafür keine ausreichenden Grundlagen gibt.»

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe habe keine Kenntnis davon, dass Missbrauchsfälle in der Sozialhilfe bei Flüchtlingen und Asylsuchenden häufiger vorkommen, als bei den übrigen Sozialhilfeempfänger, so Flückiger.

Verminderung des Generalverdachts

Der Kanton Luzern wehrt sich gegen die Vorwürfe von Seiten der Flüchtlingshilfe. Die neue Praxis bewirke das Gegenteil, so der zuständige Departementsekretär Erwin Roos zu watson: «Der Grossteil der Personen, zu welchen keine Hinweise und Verdachtsmomente vorhanden sind, werden nicht untersucht. Somit ist diese Massnahme eine Verminderung des Generalverdachts für diesen Grossteil, welcher sich korrekt verhält.»

Der Kanton Luzern ist für die ersten 10 Jahre für alle Personen im Asyl- und Flüchtlingswesen zuständig. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne sind die Gemeinden für die persönliche und wirtschaftlich Sozialhilfe zuständig. 

Im vergangenen Dezember publizierte das Bundesamt für Statistik detaillierte Zahlen zu der Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich. Demnach haben 2016 85,8 Prozent der Asylsuchenden Sozialhilfe bezogen. Die Sozialhilfequote bei den Flüchtlingen beträgt 88,4 Prozent, bei der der Kanton Luzern die stärkste Zunahme verzeichnete (+14,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

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91 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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LILA2000
31.05.2018 09:02registriert August 2014
Naja, Flüchtling sind nicht bessere Menschen als wir. Uns kontrolliert man auch (in meinen Augen zurecht) Also warum nicht bei den Flüchtlingen?
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Hugo Wottaupott
31.05.2018 09:05registriert Februar 2014
Hm. Gibt es denn Flüchtlinge die Sozialleistungen erhalten? Dann wären es ja Sozialleistungsbezüger.
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Ökonometriker
31.05.2018 09:30registriert Januar 2017
Dem Bericht zufolge scheint es auch noch andere Inspektoren zu geben. Macht doch Sinn, wenn die Inspektoren spezialisiert auf bestimmte Lebensumstände eingesetzt werden? Der 60-jährige Schweizer der Sozialhilfe bezieht und heimlich nach Brasilien abhaut hat andere Tricks als ein Flüchtling, der eventuell Erpresst wird Gelder nach Eritrea zu schicken und seine Rechte nicht kennt.

Es müssen aber natürlich alle Gruppen gleichmässig geprüft werden - schon allein im Interesse eines effizienten Einsatzes öffentlicher Ressourcen.
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