Der Kanton Luzern sucht per Stellenanzeige einen Sozialinspektor. Dessen zukünftige Aufgabe: Er soll Flüchtlinge und Asylsuchende überführen, welche zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Oder wie es das zuständige kantonale Gesundheits- und Sozialdepartement gegenüber der Luzerner Zeitung ausdrückt: «Der Sozialinspektor klärt die Wohn-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Personen im Asylprozess, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen.»
Im Stelleninserat, das sich nur an Personen mit einer abgeschlossenen Polizeiausbildung richtet, ist auch bereits festgehalten, welche Mittel der zukünftige Sozialinspektor dazu einsetzen darf. Die Sprache ist von «Umfeld-Recherchen, Hausbesuchen und Observationen». Die Befugnisse des Inspektors sind aber beschränkt. So darf er beispielsweise niemanden verhaften und auch keine Hausdurchsuchungen vornehmen. Ein Betroffener darf dem Sozialinspektor also den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern und ihn wegweisen.
150'000 Franken wird den Kanton die neue Stelle kosten, wie Erwin Roos, der zuständige Departementsekretär gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt: «Wir gehen jedoch – auch aufgrund von Erfahrungen von Gemeinden – davon aus, dass die realisierten Einsparungen bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe mindestens die Kosten der Stelle kompensieren.»
Damit spricht er die Gemeinde Emmen an, die 2005 als erste Gemeinde schweizweit einen Sozialinspektor eingeführt hatte. Aufgrund der guten Erfahrungen sind in den letzten Jahren weitere Behörden dem Beispiel gefolgt. Unter anderem die Stadt Zürich oder auch der Kanton Bern, bei dem der Verein Sozialinspektion den Verdachtsfällen nachgeht.
Die Sozialinspektoren, die es bislang gebe, würden sämtliche Sozialhilfeempfänger prüfen, sofern ein Verdacht vorliege, so Michael Flückiger, derzeitiger Sprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Er hört zum ersten Mal davon, dass ein Sozialinspektor speziell für Asylsuchende und Flüchtlinge eingesetzt wird.
Dies erachtet die Organisation als falsch. Dadurch würde der Generalverdacht auf diese Personen gelenkt, so Flückiger gegenüber watson. «Das kann als diskriminierend aufgefasst werden und hat auch zur Folge, dass ein Teil der Bevölkerung in ihren Vorurteilen bestärkt wird, während es dafür keine ausreichenden Grundlagen gibt.»
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe habe keine Kenntnis davon, dass Missbrauchsfälle in der Sozialhilfe bei Flüchtlingen und Asylsuchenden häufiger vorkommen, als bei den übrigen Sozialhilfeempfänger, so Flückiger.
Der Kanton Luzern wehrt sich gegen die Vorwürfe von Seiten der Flüchtlingshilfe. Die neue Praxis bewirke das Gegenteil, so der zuständige Departementsekretär Erwin Roos zu watson: «Der Grossteil der Personen, zu welchen keine Hinweise und Verdachtsmomente vorhanden sind, werden nicht untersucht. Somit ist diese Massnahme eine Verminderung des Generalverdachts für diesen Grossteil, welcher sich korrekt verhält.»
Der Kanton Luzern ist für die ersten 10 Jahre für alle Personen im Asyl- und Flüchtlingswesen zuständig. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne sind die Gemeinden für die persönliche und wirtschaftlich Sozialhilfe zuständig.
Im vergangenen Dezember publizierte das Bundesamt für Statistik detaillierte Zahlen zu der Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich. Demnach haben 2016 85,8 Prozent der Asylsuchenden Sozialhilfe bezogen. Die Sozialhilfequote bei den Flüchtlingen beträgt 88,4 Prozent, bei der der Kanton Luzern die stärkste Zunahme verzeichnete (+14,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).