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Coronavirus: Das hat der Bundesrat heute entschieden

Stadien dürfen zu 2/3 gefüllt werden, Alkohol erlaubt – das hat der Bundesrat entschieden

02.09.2020, 15:0002.09.2020, 16:14
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Bald wieder: Bier und Menschen im Stadion.Bild: KEYSTONE

Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt.

Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen.

Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert. Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung «Besondere Lage» nach Anhörung der Kantone und betroffenen Verbände heute verabschiedet.

Das sind die Bewilligungskriterien

Einerseits muss die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Voraussetzungen für eine Bewilligung ist andererseits, dass der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügt.

Zudem gilt an Grossveranstaltungen für den Zuschauerbereich grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht. Die Kantone können bei Freiluftveranstaltungen wie z.B. Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gelände ausnahmsweise Stehplätze bewilligen. Der Veranstalter muss dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzplätze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.

Fussball- und Eishockey-Spiele mit Alkohol

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Bild: KEYSTONE

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht.

Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans.

Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden. (aeg)

Die angepasste Covid-19-Verordnung zu den Grossanlässen

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72 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Harri Hirsch
02.09.2020 15:36registriert September 2015
Maskenpflicht aber Bier/Getränke und Verpflegung erlaubt und wer sich verpflegt wird/muss dann wohl auch die Maske nicht aufhaben. Denn für jeden Schluck/Bissen die Maske auf- und absetzten wird vermutlich nicht verlangt. D.h. um die Maskenpflicht zu umgehen reicht es die ganze Zeit mit einem halbvollen Becher in der Hand dazusitzen da man ja ‚am konsumieren‘ ist.
Ganz ehrlich, ich verstehe das nicht und ich hoffe ganz inständig, dass ich mit meinen Befürchtungen sowas von unrecht haben werde.
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DINIMAMIISCHNDUDE
02.09.2020 15:24registriert März 2015
So jetzt liegt es an uns Sportfans und Saisonabi-Besitzer*innen. Verkacken wir das nicht und halten uns an alles was vorgeschrieben wird im Stadion. Gibt es nämlich einen grossen "Spreader" könnte es das dann schon gewesen sein und unsere geliebten Klubs müssen ums Überleben kämpfen. Ich bin noch zuversichtlich. Danke an den BR für das Vertrauen, jetzt ist es an uns, dieses wennschon einmal zu bestätigen.
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Snowy
02.09.2020 15:19registriert April 2016
Anlässe können also nicht bewilligt werden, wenn der Kanton zu wenig Kapazitäten im Contact Tracing hat...

Derweil erstellen die Gastrobetriebe der Stadt handgeschriebene Listen auf Zettelchen ohne Datensicherheit und faxen (!) diese dann an eine kantonale Stelle, wo sie dann eingetippt werden. Und weil der Kanton damit nicht nachkommt (oh Wunder...), kann er weiterhin grössere Veranstaltungen nicht bewilligen. Weil er hat ja zuwenig Kapazitäten...

Das kann’s nicht sein!
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