18.11.2020, 14:3018.11.2020, 14:55
Die PK des Bundesrates im Liveticker:
Busse bei fehlender Maske
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Der Bundesrat will im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes durchbringen. Und diese hat es in sich: Geringfügige Übertretungen des Epidemiengesetzes wie z.B. Verstösse gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske sollen neu mit Ordnungsbussen geahndet werden können. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Gesetzesentwurf mit Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession.
Zweites Aufgebot für den Zivilschutz
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Die Corona-Fallzahlen sind in den letzten Wochen stark gestiegen. Die Institutionen des Gesundheitswesens, darunter auch Alters- und Pflegeheime, drohen an ihre personellen Kapazitätsgrenzen zu stossen und treten in den Kantonen zunehmend mit Unterstützungsgesuchen an den Zivilschutz heran.
Der Bundesrat hat darum ein weiteres Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Es umfasst ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen und gilt bis zum 31. März 2021. Mit dem Aufgebot entspricht der Bundesrat einem Begehren der Kantone, in denen zunehmend Gesundheitseinrichtungen um rasche Unterstützung durch den Zivilschutz ersuchen.
Zweiter Einsatz der Armee
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Der Bundesrat hat bereits am 4. November 2020 das VBS beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung von Spitaleinrichtungen einzusetzen. Das Truppenaufgebot umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, und der Einsatz ist bis 31. März 2021 befristet.
Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb zuhanden des Parlaments die Botschaft und den dazugehörigen Entwurf eines Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird an der Wintersession über den laufenden Assistenzdienst befinden.
Die Aufgabe der Armee besteht darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spitäler bei der Erweiterung der Kapazitäten ihrer Intensivpflegestationen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz können die Sanitäts- und Spitalsoldaten, die über eine vom Roten Kreuz anerkannte militärische Ausbildung verfügen, das zivile Pflegepersonal in verschiedener Hinsicht entlasten.
Die anfallenden Zusatzkosten können voraussichtlich innerhalb des bereits vom Parlament bewilligten Budgets des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen.
Covid-Unterstützungshilfen
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Der Bundesrat schlägt dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vor.
- Härtefälle: Die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen soll auf 1 Milliarde erhöht werden. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten beträgt bis 400 Millionen 50 Prozent (d.h. 200 Mio.) und danach 80 Prozent (480 Mio.). Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten.
- Kurzarbeitsentschädigungen: Um Arbeitsplätze zu sichern und Covid-bedingte Entlassungen zu vermeiden, sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung wieder gezielt erweitert werden. Es sollen mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführt werden. Insbesondere soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden.
- Sport: In Ergänzung zu den bisherigen Stabilisierungsmassnahmen sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs nebst Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge erhalten können. Damit sollen die Grundstrukturen des schweizerischen Leistungs- und Breitensports sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs gesichert werden. Der Bundesrat will den Klubs, basierend auf den Zahlen aus der Saison 18/19, bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf entschädigen. Im Gegenzug müssen die Klubs strenge Auflagen erfüllen, namentlich nachhaltige Kürzungen der Spitzenlöhne und einen Dividendenverzicht, die Weiterführung der Junioren- und Frauenförderung mindestens auf dem bisherigen Niveau sowie eine vollständige Transparenz über die Verwendung der Gelder. Von den für das Jahr 2021 für Darlehen eingestellten Mitteln in der Höhe von 175 Millionen Franken sollen bis zu 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge eingesetzt werden können. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Darlehen zu gewähren.
(aeg)
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Schweizer Armee in Westschweiz zu Corona-Dienst eingerückt
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Das kann´s einfach nicht sein!
Haha - das tät mi
"Zweiter Einsatz der Armee"
Ah f*ck...