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SRF-Arena

SRF-Arena zu den Sozialdetektiven

In der Abstimmungs-«Arena» zu den Sozialdetektiven ging es emotional zu und her.  
In der Abstimmungs-«Arena» zu den Sozialdetektiven ging es emotional zu und her.  bild: srf arena

Glättli kriegt Püggeli und Berset verliert die Geduld – das war die Sozialdetektive-Arena

Dürfen Versicherungen vermeintliche Betrüger observieren? Und wenn ja, mit welchen Mitteln? Über diese Fragen stritten sich die «Arena»-Gäste bis zum bitteren Ende. Während Nationalrat Glättli Hautausschläge kriegte, Bundesrat Bersets Nerven arg strapaziert wurden, behielt nur jemand den Überblick. 
27.10.2018, 06:1428.10.2018, 08:55
Helene Obrist
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Die Arena ist prall gefüllt mit Gästen. Schliesslich gibt es Wichtiges zu diskutieren. Das neue Gesetz zu den Sozialdetektiven steht auf dem Programm. Extra dafür nach Zürich gereist ist Bundespräsident Alain Berset. Weil er freitags in Oxford an einer Konferenz weilt, musste die «Arena» am Donnerstagnachmittag anstatt wie gewöhnlich am Freitagabend aufgezeichnet werden. Dem Diskussionswillen der restlichen Gäste tat dies keinen Abbruch.

Bevor «Arena»-Moderator Jonas Projer Bundespräsident Alain Berset mit provokativen Fragen löchert, spricht er ihn auf das Gehsteig-Bild an, das vor einigen Wochen viral ging (watson berichtete). «Ich habe einfach den Schatten gesucht, auch wegen meiner Frisur», antwortet Berset schmunzelnd.

Mehr Zeit für Small Talk bleibt nicht. Projer prescht vor: «Herr Berset, sind Ihnen alle Mittel recht, um Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen?» will er vom amtierenden Bundespräsidenten wissen. Dieser bleibt cool. «Natürlich nicht» antwortet Berset, «genau deswegen brauchen wir eine gute gesetzliche Grundlage.» Auch den Vorwurf, das Gesetz sei «schludrig formuliert», lächelt der Bundesrat anfangs noch weg. «Ich gebe zu, die erste Fassung war schlecht. Aber das Parlament hat sie korrigiert und eine gute Lösung gefunden.»

Darob kann Dimitri Rougy, aufstrebender Neo-Politiker und Kopf des Komitees «Versicherungsspione Nein», nur den Kopf schütteln. «Das Gesetz ist überhaupt nicht so deutlich formuliert, wie sie sagen», wirft er Berset vor. Rougy trifft damit einen wunden Punkt. Denn der Teufel liegt im Detail – genauer gesagt in Artikel 43a, Absatz vier des neuen Gesetzes. Da steht: Die versicherte Person darf nur observiert werden, wenn sie sich an einem Ort befindet, der von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar ist.

Video: streamable

«Das Gesetz klärt nicht abschliessend ob ein Detektiv von der Strasse aus ins Schlafzimmer oder ins Wohnzimmer schauen darf», wirft der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli den Befürwortern vor. Er «kriege einfach Püggeli» wenn Versicherungen plötzlich mehr Kompetenzen als die Polizei erhalten. Geht es nach Glättli, ist das neue Gesetz unnötig. «Wir haben im Strafgesetzbuch einen Artikel, der Missbrauch und Betrug ahndet.» Versicherungen können bei Verdacht auf Betrug Anzeige erstatten, worauf die Polizei mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragt wird. «Das reicht absolut. Denn da gibt es klar geregelte Vorgaben, was die Polizei bei der Observation tun darf und was nicht.»

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Beim bislang milde dreinblickende Berset scheint langsam der Geduldsfaden zu reissen. Erstens verstehe er nicht, wieso erst jetzt über die Observation durch Versicherungen diskutiert werde – «Das wird schon seit Jahren so gehandhabt, wieso hat sich vorher niemand dagegen gewehrt?» –, zweitens erhielten die Versicherungen keineswegs mehr Kompetenzen als die Polizei und drittens liefere er ein Versprechen ab: «Ich sage hier als Bundespräsident und zuständiger Departementschef, dass es nur erlaubt sein wird, von der Strasse aus auf den Balkon oder in den Garten zu filmen, nicht aber ins Schlaf- oder Badezimmer.»

Video: streamable

«Herr Bundespräsident, in unserem Land gibt es die Gewaltenteilung. Sie können weder voraussehen noch vorschreiben wie ein Gericht im Zweifelsfall entscheiden wird», schaltet sich die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker ein. «Wie soll ich bei einer solchen Ausgangslage den Versicherungen vertrauen?», fragt sie in die Runde. 

Video: streamable

Die Nationalrätin argumentiert ruhig, bedächtig, beinahe emotionslos. An ihrem Platz, wo vor ihr zahlreiche Politiker mit leidenschaftlichen Voten glänzten, schafft es Schenker ohne jede Polemik, das Kind beim Namen zu nennen. «Dass die Versicherungen selber entscheiden können, ob observiert werden darf, ist für mich der schwierigste Punkt.» Zwar müsse ein Direktionsmitglied der Versicherung vor jeder Observation das Einverständnis geben «aber auch sie sind Angestellte und nicht unabhängig», erklärt Schenker. Das sei für sie der ausschlaggebende Grund, das Gesetz abzulehnen und im Parlament eine neue und bessere rechtliche Grundlage herauszuarbeiten.

Monika Dudle-Ammann, Präsidentin der IV-Stellenkonferenz beschwichtigt. Pro Jahr würden von 77'000 IV-Fällen 240 tatsächlich untersucht. «Das ist weniger als ein Prozent. Die IV- Stellen wählen die Observationen mit gutem Auge aus.» Unterstützung erhält Dudle von Jörg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen. Brechbühl kommt auf den Wunsch von Glättli zurück, der lieber die Polizei für die Observation engagieren will. «Ich glaube nicht, dass der Weg über den Strafprozess der richtige wäre», zweifelt Brechbühl. Als IV-Versicherter wolle man doch nicht, dass der eigene Rentenanspruch von der Polizei überprüft würde.

«Doch», schaltet sich wiederum SP-Frau Schenker ein und wendet sich prompt an den Bundespräsidenten persönlich. «In diesem Gesetz ist einfach nicht klar, was Sache ist. Ich kann ihnen ganz genau sagen, welche Anträge ich stellen würde, damit das Gesetz rechtstaatlich korrekt wäre», giftelt Schenker. Berset, der seinen Ärger nur noch mit einem Schluck Wasser hinunterwürgen kann, entgegnet: «Ich habe langsam etwas Mühe mit dieser Aussage. Der Rechtstaat leidet sicher nicht unter diesem Gesetz.» Er und seine Kollegen versuchten stets so sauber wie möglich zu arbeiten und die Ansichten aller Parteien zu berücksichtigen, kontert Berset.

Video: streamable

Wo jetzt Schenker am liebsten weitere Widerworte gewählt hätte, muss «Arena»-Moderator Projer abrupt unterbrechen. Die Sendung sei jetzt schon zwei Minuten im Verzug, er müsse hier jetzt einen Schlussstrich ziehen. Nur mühsam bringt er seine Gäste dazu, in der lockeren Schlussrunde die politischen Voten sein zu lassen. Kein Wunder, bis zur Abstimmung am 25. November werden sie wohl kaum mehr zu stoppen sein. 

Das wäre den Detektiven mit dem neuen Gesetz erlaubt

Video: watson/Angelina Graf
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76 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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bebby
27.10.2018 06:31registriert Februar 2014
Was ich nicht verstehe: im Strassenverkehr werden Radarsfallen immer wieder angezeigt, wegen der Abschreckungswirkung, im Sozialversicherungsbereich hingegen soll alles im geheimen bleiben, obwohl die Missbrauchsquote im Strassenverkehr viel höher ist als im Sozialbereich. Ebenso ist man bei Steuerhinterziehung sehr grosszügig und hat dort auch keine Überwachung, obwohl dort die Beträge viel höher sein können.
Für mich bedient man mit den Sozialdetektiven primär den Populismus. Es ist einfacher, auf den Schwachen der Gesellschaft herumzutrampeln, als den Reichen auf die Füsse zu treten.
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Hierundjetzt
27.10.2018 07:59registriert Mai 2015
*Das Gesetz betrifft *alle* Soz. Versicherungen, inkl. KK*

Das soviele Rechtsprofessoren gegen das Gesetz sind, war mir gar nicht bewusst.

Humbel als KK-Vertreterin hat ja unterrierdisch schlecht argumentiert!

Wenn ich ungerechtfertigt observiert wurde, *kann* die Versicherung auf Antrag (!) die Daten löschen.

Neu: nur externe Detektive müssen ein Ausbildung haben interne nicht.

Polizeiaufgaben wie Observation müssen bei der Polizei bleiben. Da hat der „Kollege“ vom Sachbearbeiter nichts zu suchen!

Ich war immer schon für ein Nein. Aber seit gestern erst Recht. Nein für dies Lobbygesetz
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Zarzis
27.10.2018 08:45registriert Dezember 2014
Also für mich ist dieses Gesetz, die Einführung des zwei Klassen Rechts. Das für die Normalos und die Armen. Sowie das für die Reichen und Super Reichen! Bei uns Normalos darf alles gemacht werden. Privatsphäre gilt bei uns nicht. Wir alle sind per se, als Betrüger im Verdacht!

Bei Reichen und super Reiche, gilt die sind per se Unschuldig und die Privatsphäre ist Wichtigste, da darf auch bei massiven Steuerhinterziehung, nicht genau hingeschaut werden.
Heisst, lasst die Armen 15-20% Reiche Steuerhinterzieher(Ca. 3-4Mia) in Ruhe und überwacht die 1-2% Armen Versicherungsbetrüger (50Mio)!
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