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Fall Anna: Bedingte Strafen für die Entführung des Mädchens

Bedingte Strafen für die Entführung des Mädchens «Anna»

23.01.2020, 17:44
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Rechtfertigender Notstand: So argumentierten die Rechtsvertreter von Beni Hess und seiner Mutter Martina vor Gericht.
Rechtfertigender Notstand: So argumentierten die Rechtsvertreter von Beni Hess und seiner Mutter Martina vor Gericht.

Die beiden Hauptangeklagten im Fall der Entführung des Mädchens «Anna» sind am Donnerstag vom Bezirksgericht Baden zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der Fall hatte sich zwischen 2014 und 2018 abgespielt und schweizweit für Aufsehen gesorgt.

Die Grossmutter, welche das Mädchen 2014 nach Frankreich entführt hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Der Vater von «Anna», der die erste Entführung mitorchestrierte und eine zweite 2018 aus Mexiko selber durchführte, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine Busse von 2000 Franken.

In beiden Fällen wurde den Angeklagten Entführung, teilweise Entziehung von Minderjährigen vorgeworfen. Das Gericht folgte sowohl bei den Strafanträgen als auch bei den Tatbeständen grösstenteils der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in beiden Fällen Freisprüche gefordert.

Freigesprochen wurde die dritte Angeklagte, die neue Lebensgefährtin des Vaters, die bei der ersten Entführung nach Frankreich als Botin mitgewirkt hatte. Die abgehörten Telefongespräche konnten in ihrem Falle nicht ausgewertet werden.

«Anna» lebte seit ihrer Geburt 2005 mit ihren Eltern in Mexiko. Im Oktober 2013 trennten sich diese. Danach kam gemäss mexikanischem Recht beiden Elternteilen gemeinsam die elterliche Sorge zu. Die Obhut über das Mädchen hatte jedoch die mexikanische Mutter.

In Frankreich untergetaucht

Im Juni 2014 hielt sich der Vater mit seiner Tochter in der Schweiz in den Ferien auf. Aus diesen brachte er das Kind entgegen der Vereinbarung mit der Mutter nicht mehr zurück. Um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen, tauchte die Grossmutter, die Mutter des Vaters, mit dem Kind einige Zeit in Frankreich unter, wurde aber von der Polizei aufgegriffen.

Nachdem der Vater seine Tochter nicht mehr zurückbringen wollte, wandte sich die Mutter ans Aargauer Obergericht. Sie beantragte, ihre Tochter sei zu ihr nach Mexiko zurückzubringen. Obergericht und danach das Bundesgericht entschieden im Sinne der Mutter.

Das Kind kehrte 2015 auf richterliches Geheiss wieder nach Mexiko zurück. Der Vater, der sich mit seiner neuen Lebensgefährtin später ebenfalls eine Weile in Mexiko in der Nähe seines Kindes aufhielt, entführte «Anna» 2018 in die Schweiz zurück.

«Anna» jetzt definitiv in der Schweiz

Kurz danach entschieden das Kantonsgericht St. Gallen und das Bundesgericht, dass der Willen des Mädchens, in der Schweiz leben zu dürfen, respektiert werden soll. «Anna» besucht derzeit eine Privatschule im Kanton St. Gallen, wo sie ihre schulischen Lücken füllt. Nachdem der Fall zivilrechtlich erledigt ist, folgte nun vor dem Bezirksgericht Baden die strafrechtliche Seite des Falles.

Die drei Angeklagten betonten, dass «Anna» stets in ihrer Nähe sein wollte. Der Vater verneinte, bei der ersten Entführung nach Frankreich beteiligt gewesen zu sein. Die Grossmutter sagte, dass das Untertauchen mit dem Kind in Frankreich keine dauerhafte Lösung dargestellt hätte. Sie habe gedacht, dass «Anna» bald in der Schweiz bleiben könnte.

Telefone der Angeklagten abgehört

Der Staatsanwalt widerlegte, teilweise aufgrund von abgehörten Telefongesprächen, die Behauptungen der Angeklagten. Der Vater habe nie das Recht gehabt, über «Anna» zu verfügen. Er habe aktiv bei den Vorbereitungen der ersten Entführung mitgewirkt, die Behörden mit falschen Aussagen hingehalten und die zweite Entführung aus Mexiko selber durchgeführt.

Die Grossmutter, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe die erste Entführung geplant, dirigiert und durchgeführt. Der neuen Lebensgefährtin des Vaters von «Anna» warf die Staatsanwaltschaft vor, die Grossmutter beim mehrtägigen Aufenthalt in Frankreich mit Geld und einem neuen Mobiltelefon versorgt zu haben.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, wie auch die Verteidiger wollen zuerst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, ehe sie über einen eventuellen Weiterzug entscheiden. (aeg/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wendy Testaburger
23.01.2020 19:38registriert November 2018
Alibi-Strafen. Finde ich gut, wenns denn schon kein Freispruch sein kann.
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watson war gestern am SRF Bounce Cypher vor Ort in Oerlikon. Logisch, dass nicht jeder so gut Bescheid weiss, wie Menschen, die im Journalismus arbeiten, aber trotzdem: Wir wollten von den Künstlerinnen und Künstlern wissen, wie gut sie informiert sind darüber, was in der Welt gerade so abgeht. Weisst du, wer zurzeit in den USA um das Amt des Präsidenten kämpft? Oder wie unser Schweizer ESC-Song heisst?

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