Eine «Ehrencharta» inklusive eigenen Richtergremiums – das war der Plan des ehemaligen Zürcher Parteivorstandes Patrick Walder. Ein internes Dokument, das dem Tages-Anzeiger vorliegt, zeigt, was genau geplant war.
Mit der Unterschrift der Ehrencharta verpflichtet man sich unter anderem dazu, dem Parteiprogramm der SVP zuzustimmen. Dazu gehört das persönliche Engagement, das Besuchen von Versammlungen oder das Verfassen von Artikeln. Man verpflichtet sich ausserdem dazu, «sich laufend über die Parteimeinung zu informieren [...] und die SVP gegen aussen zu vertreten».
Ziel war es laut Patrick Walder, «mögliche Unstimmigkeiten zu verhindern und bei Unstimmigkeiten Lösungen zu finden».
In dieser «Ehrencharta» sind auch die Parteisteuern neu geregelt – alle, die ein öffentliches Amt ausüben, sollen einen Teil ihres Lohns abgeben. Diejenigen, die für die SVP für ein Amt kandidieren, müssten diese «Ehrencharta» unterzeichnen und sich somit dazu verpflichten, Steuern an die Partei zu zahlen.
Für die meisten (Staatsanwalt, Richterin und Regierungsrat) sind es drei Prozent ihres Einkommens. Bundesräte sollen pauschal 4000 Franken zahlen, Nationalräte 1500 Franken und Kantonsräte 1200 Franken.
Und wie soll man überwachen, ob das alles auch eingehalten wird? Dafür war ein sogenanntes «Ehrengericht» geplant. Es sollte aus drei Parteimitgliedern bestehen. Diese drei Mitglieder können «Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich der Ehrencharta» widersetzen, bestrafen. Wie? Indem man ihre Unterstützung bei den nächsten Wahlen streicht und bei «krassen Verstössen» einen Parteiausschluss beantragt.
Martin Burger ist Mitglied der SVP und ehemaliger Richter. Seine Meinung zum Dokument ist klar: «Dieses Dokument tangiert die richterliche Unabhängigkeit», sagt er gegenüber dem «Tages-Anzeiger». «Mit der Einführung einer Ehrencharta und einem Ehrengericht besteht bezüglich der rechtsprechenden Tätigkeit der Richterschaft die Gefahr einer parteipolitischen Einflussnahme, was klar gegen die verfassungsmässig gebotene richterliche Unabhängigkeit verstösst.»
Benjamin Fischer ist seit Anfang Jahr der neue Präsident der Zürcher Kantonalpartei. Dieses Dokument sei seit Monaten nicht mehr aktuell. «Von Ehrencharta und Ehrengericht kann nicht die Rede sein. Das stand bloss mal in einem Entwurf. Aber schon damals war klar, dass das für Mitglieder in der Justiz nicht gelten kann. Der einzige relevante Punkt sind die Mandatsabgaben. Alle anderen Parteien erheben diese ja auch», sagt er dem «Tages-Anzeiger».
Er wehrt sich gegen den Vorwurf, das Dokument sei unrechtmässig. «Das Papier ist nicht rechtsverbindlich. Ein Richter entscheidet unabhängig nach dem Gesetz. Die Partei hat sich nicht einzumischen. Manche Leute haben wohl Probleme damit, Abgaben für ihre Ämter zu leisten.» (cki)