Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat Anklage gegen den 21-jährigen Mann erhoben, der im Oktober 2018 in Frauenfeld seine Grossmutter getötet und ihr danach den Kopf abgetrennt hatte. Der Beschuldigte sei damals psychisch schwer gestört gewesen.
Die Staatsanwaltschaft erachte ihn deshalb als nicht schuldfähig, heisst es im Communiqué vom Freitag. Eine Sanktion des Tötungsdelikts sei nicht möglich. Staat dessen beantragt die Staatsanwaltschaft für den Mann eine stationäre Therapie und einen Landesverweis für 15 Jahre.
Der italienische Staatsangehörige soll am 16. Oktober 2018 als damals 19-Jähriger an seinem Wohnort in Frauenfeld seine 74-jährige Grossmutter stranguliert haben, bis sie das Bewusstsein verlor. Danach soll er sie durch einen Stich mit einem Rüstmesser in die Brust getötet haben.
Anschliessend habe der Täter seine Grossmutter enthauptet, den Kopf in einen Rucksack gepackt und sich vom Tatort entfernt, schreibt die Staatsanwaltschaft. Kurze Zeit später wurde er in Kloten ZH verhaftet. Er soll die Tat im Wesentlichen gestanden haben.
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft ergab, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt «infolge einer schweren psychischen Störung nicht einsichtsfähig war und damit eine Schuldfähigkeit verneint werden muss», wie es in der Mitteilung heisst. (aeg/sda)