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Namensstreit: Uber wehrt sich gegen Starup «Suuber»

epa06399734 (FILE) - An Uber app on a mobile telephone in central London, Britain, 22 September 2017 (reissued 20 December 2017). The European Court of Justice (ECJ) on 20 December 2017 ruled that mem ...
Der US-Konzern schützt seine MarkeBild: EPA/EPA

Namensstreit zwischen David und Goliath: «Uber ist nicht Suuber»

Das amerikanische Onlinetaxiunternehmen Uber will einem Zürcher Startup den Namen verbieten. Dieses wehrt sich.
19.11.2020, 14:37
Roman Schenkel / ch media
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Die Firmen könnten unterschiedlicher nicht sein. Hier der Internetgigant aus San Francisco, da das Startup aus Zürich. Hier, der Fahrdienstvermittler, der in diversen Rechtsstreitigkeiten darum kämpft, keine Sozialabgaben für seine Fahrer bezahlen zu müssen, da der Marktplatz für Reinigungsmitarbeitende, der für diese die Abrechnung der Sozialbeiträge automatisiert übernimmt.

Obwohl Welten zwischen den beiden Firmen liegen, findet Uber, das Startup Suuber komme ihm zu nahe. So nah, dass der US-Konzern nun gegen den Reinigungskräftevermittler Suuber vorgeht. Ende August flatterte bei Florian Bodenmann ein eingeschriebener Brief des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) ins Haus.

Der Inhalt war für den Startup-Gründer ein Schock: Uber macht seiner Firma den Namen streitig. Eine grosse Zürcher Anwaltskanzlei, sie nimmt die Rechte der amerikanischen Firma in der Schweiz wahr, hat beim IGE Widerspruch gegen die Markeneintragung von Suuber erhoben. «Sie wollen, dass wir den Namen wegen Verwechslungsgefahr ändern», sagt Bodenmann.

Diese ist gemäss Uber dadurch gegeben, dass die Produkte zu ähnlich seien. Fürwahr gibt es gewisse Überschneidungen: Suuber bietet laut Registrierung zum Teil in denselben Produkteklassen seine Dienstleistungen an, in welchen auch Uber tätig ist. Zum Beispiel «Computersoftware für Personalvermittlung». Vor allem aber kritisieren die Uber-Vertreter sei eine Zeichenähnlichkeit zwischen den beiden Namen vorhanden: «Zwischen «UBER» und «SUUBER» besteht höchste Ähnlichkeit.» Die Marke des Startups beinhaltet den Namen von Uber integral. «Sie stellt ihr lediglich die zwei Buchstaben SU voran», schreiben die Uber-Anwälte in der Einsprache gegen die Markeneintragung, die CH Media vorliegt.

Die Firmennamen tönen phonetisch gleich

Auf Ebene des Schriftbildes sei somit von einer sehr grossen Ähnlichkeit auszugehen. Noch ausgeprägter sei die Ähnlichkeit auf phonetischer Ebene. Ausgesprochen lassen sich die beiden Firmennamen kaum auseinanderhalten, argumentieren die Anwälte von Uber. Falls jemand sage «Wer bestellt's Uber» töne Uber wie Suuber. Aufgrund der Verwechslungsgefahr sei deshalb die Marke «Suuber» zu verbieten. Zumal sie viel jünger sei. Uber ist in der Schweiz erst seit 2013 als Marke eingetragen.

Für Bodenmann ist das Vorgehen von Uber eine «reine Einschüchterungstaktik». «Unser Firmenname wird doch nicht mit Uber verwechselt», sagt er. Im September 2019 hat er die Marke beim IGE angemeldet, im Mai 2020 wurde er registriert und zog so die Aufmerksamkeit von Uber auf sich. Der Name kommt vom deutschen Wort «sauber». «Suuber ist das schweizerdeutsche Wort.» Er habe bei der Namensfindung nie an Uber gedacht, betont er. Die beiden Unternehmen seien ja auch in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig. «Der Name ist einprägsam und er passt zu unserem Produkt», erklärt Bodenmann.

Reinigungskräfte bestimmen Stundenlohn selber

Suuber vermittelt Reinigungskräfte für Private. Dabei übernimmt die 2018 gegründete Firma die Abwicklung der Sozialbeiträge und Versicherungen für die Reinigungskräfte und ihre Kunden. «Wir sind vereinfacht gesagt ein Marktplatz fürs Putzen», erklärt Bodenmann. Die Reinigungskräfte und die Kunden müssen sich registrieren. Dann erhalten Reinigungskräfte, die sich in der Nähe des Kunden befinden, eine Meldung und die Parteien einigen sich auf einen Stundenlohn.

Im Schnitt beträgt dieser 25 Franken netto. Suuber berechnet darauf den vollen Stundenlohn inklusive aller vorgeschriebenen Versicherungen und Abzüge und übernimmt die Abrechnung. Bei einem Nettolohn pro Stunde von CHF 25 ergibt dies CHF 32.40 . Noch ist sein Unternehmen auf Zürich fokussiert, es soll aber schweizweit ausgerollt werden, sagt Bodenmann. Suuber hat heute 6 Mitarbeitende und 200 registrierte Reinigungskräfte.

Für Bodenmann gibt es absolut keine Verwechslungsgefahr mit Uber. «Kein Konsument käme auf die Idee, dass die Dienstleistungen unseres Unternehmens in irgendeinem Zusammenhang mit denjenigen von Uber stehen, und umgekehrt». Basis für den Markenstreit biete nur der Registereintrag. Für ihn ist klar: «Uber ist nicht Suuber.» Er hat deshalb in seiner Stellungnahme ans IGE gefordert, den Einspruch abzuweisen und den Namen Suuber definitiv einzutragen.

Markenstreit kommt zu einem schlechten Zeitpunkt

Der Wirbel um den Geschäftsnamen kommt für Bodenmann zu einem ungünstigen Zeitpunkt. «Wir sind nach wie vor ein Startup und müssen mehr Kapital für das Wachstum beschaffen, da hilft ein Namensstreit und eine drohende Umbenennung auf keinen Fall.

2018 versuchte Uber auch dem Westschweizer Unternehmen Ubermedical den Namen zu verbieten. Die im Gesundheitsbereich tätige Firma heisst heute zwar anders, «aber aus strategischen Gründen und nicht wegen Uber», sagt Firmeninhaber Marc Vanuytrecht. Er besitze die Namensrechte aber noch immer und suche eine Lösung mit dem amerikanischen Internetkonzern.

Das Urteil im Markenstreit zwischen Uber und Suuber ist noch nicht gefallen. Das IGE wird voraussichtlich im kommenden Jahr entscheiden. (bzbasel.ch)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Zwiebeln haben Schichten
19.11.2020 15:41registriert Juli 2014
Habe noch nie "über" verwendet und werde es auch mit gutem Gewissen nie verwenden. Uber sollte meiner Meinung nach verboten werden.
6011
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matthieu
19.11.2020 17:44registriert Februar 2016
Danke. Suuuber klingt spannend - schau ich mir an. Uber werde ich somit noch weniger benutzen. Bireweich...
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