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Keine Maskenpflicht: Das hat der Bundesrat zur Coronakrise entschieden

Keine allgemeine Maskenpflicht: Das hat der Bundesrat heute zur Coronakrise entschieden

22.04.2020, 15:0022.04.2020, 15:33
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Keine allgemeine Maskentragpflicht

Der Bundesrat lockert in den nächsten Wochen schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Er sieht dazu im Gegensatz zum angrenzenden Ausland aber keine allgemeine Maskentragpflicht vor. Abstand halten und Händewaschen seien die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen.

Die Branchen und Betriebe sind verpflichtet, die Lockerung mit Schutzkonzepten zu begleiten. Darin können sie die Nutzung von Masken vorsehen. Der Bund liefert ab nächster Woche während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler, um die Versorgung mit Masken zu unterstützen.

Einkauf von Masken

Für die Beschaffung von Masken sind das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte grundsätzlich selber verantwortlich. Der Bund steht mit Detailhändlern in Kontakt, damit diese die Versorgung des Landes mit Masken in den kommenden Wochen sicherstellen und schrittweise ausbauen können. Im Sinne einer Anschubversorgung liefert die Armeeapotheke ab nächster Woche, während zwei Wochen, täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler.

Eine Person folgt den Bodenmarkierungen vor einem Coop waehrend der Coronavirus (Covid-19) Pandemie, am Dienstag, 24. Maerz 2020 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Bild: KEYSTONE

Zudem unterstützt der Bund soweit möglich die Beschaffung subsidiär, falls über die normalen Kanäle der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Die Armeeapotheke hat bis heute 21 Millionen Hygienemasken an die Kantone verteilt. Die aktuellen Lagerbestände des Bundes umfassen 18 Millionen Hygiene- und 1,2 Millionen FFP2 Masken. Sie werden weiter laufend ausgebaut.

Sortimentsbeschränkungen im Detailhandel bleiben bestehen

Der Bundesrat hat heute zudem entschieden, dass die bestehenden Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden weiterhin gelten. Er kommt damit auf seinen Entscheid vom 16. April zurück, die Sortimentsbeschränkungen etwas zu lockern. Im Zuge der Transitionsstrategie hatte er beschlossen, dass ab dem 27. April Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter verkauft werden dürfen, wenn sie sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden. Dieser Entscheid hat viele Fragen aufgeworfen, unter anderem in der Umsetzung bei grossen Detailhändlern und in der Ungleichbehandlung gegenüber den Fachgeschäften. Diese werden voraussichtlich am 11. Mai wieder öffnen können.

Armeeangehörige erhalten vollen Lohn

THEMENBILD - ARMEE SAGT WEGEN CORONAVIRUS WIEDERHOLUNGSKURSE WK AB --- Armeeangehoerige vor einem EXIT Signet waehrend dem Festakt bei der Entlassungsinspektion in der Kaserne Reppischtal in Birmensdo ...
Bild: KEYSTONE

Weil das Aufgebot über 2000 Armeeangehörige umfasst und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments den Entwurf eines Bundesbeschlusses und die dazugehörige Botschaft verabschiedet.

In der Botschaft legt der Bundesrat dar, wie die durch den Einsatz entstandenen Zusatzkosten finanziert werden. Die definitiven Kosten hängen vom Umfang des Assistenzdienstes ab, also insbesondere davon, wie viele Armeeangehörige aufgeboten werden müssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird, und können heute nicht beziffert werden. Die Kosten des Einsatzes können voraussichtlich innerhalb des bewilligten Budget des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. Die zusätzlichen Ausgaben bei der Erwerbsersatzordnung werden über das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Departements des Innern EDI abgedeckt.

Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) und dem vollen Erwerb bei Arbeitnehmenden und selbständig Erwerbenden vom Bund übernommen wird. Diese Regelung gilt für die Diensttage, die die Armeeangehörigen über den Ausbildungsdienst hinaus leisten, der für das laufende Jahr vorgesehen war.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Einsatz im Assistenzdienst als ordentlicher Wiederholungskurs gilt. Wer mehr Diensttage als einen ordentlichen Wiederholungskurs leistet, erhält bis zu einem zweiten Wiederholungskurs an seine Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.

Hilfe für Startups

Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft. Bisher konnten Startups jedoch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren.

Bietet ein Kanton das Instrument an, können Startups bis am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Diese kann bei der Beurteilung bei Bedarf auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen. Stimmt diese dem Antrag zu, wird das Gesuch an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet. Diese stellt die Bürgschaftsbestätigung aus, mit der das Startup bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen kann.

Auf diesem Weg verbürgen Bund und Kanton gemeinsam bis zu 100% eines Kredits. Gesamthaft kann der Bund auf diesem Weg bis zu 100 Millionen Franken verbürgen. Gemeinsam mit den Kantonen können auf diese Weise Kredite von bis zu 154 Millionen Franken verbürgt werden. (aeg)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
22.04.2020 18:35registriert August 2018
Masken können nützlich sein, aber nur, wenn man die Regeln genau befolgt, z.B. wie sie an- ausgezogen und entsorgt werden.

Für viele hat eine Maske den psychologischen Effekt, dass sie meinen nun geschützt zu sein, halten weniger Distanz ein.

Wenn es warm ist fängt es unter der Maske schnell an zu jucken, weil es noch rascher feucht wird und viele rücken die Maske immer wieder zurecht, kratzen sich kurz.

Eine Maske korrekt zu tragen erfordert sehr viel Disziplin. Man muss sich seiner automatischen Reflexe bewusst sein und sie unterdrücken. Das muss geübt werden.
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