Vor dem Bezirksgericht blitzte er ab und vor dem Aargauer Obergericht auch. Erst das Bundesgericht hält die Klage des Deutschen Goldbesitzers für teilweise gerechtfertigt, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.
Der Mann hatte auf einem Edelmetallkonto einer Schweizer Bank Gold im Wert von mehreren hunderttausend Franken angehäuft. Im Januar 2014 wollte er sich die 299 Unzen aushändigen lassen – in natura. Der Bankangestellte forderte ihn auf, dafür ein sogenanntes Offenlegungsformular zu unterzeichnen. Dies um sicherzustellen, dass er das Gold korrekt versteuern würde.
Doch der Mann weigerte sich, das Formular zu unterschreiben. Gemäss dem Urteil sprach er davon, das Gold als «eiserne Reserve» halten zu wollen und zwar «möglichst geheim».
Die Bank kündigte darauf die Geschäftsbeziehung und bot ihm an, das Gold an eine andere Bank zu überweisen. Der Mann lehnte dies ab und beharrte auf der Auszahlung seiner Goldbarren.
Er reichte darauf Klage beim Bezirksgericht Zurzach ein, das 2017 im Sinne der Bank entschied. Aufgrund der merkwürdigen Aussagen des Mannes befanden das Bezirksgericht und später auch das Aargauer Obergericht, dass ein erhöhtes Risiko eines Steuerhinterzugs bestanden hatte. Die Bank sei aufgrund des Geldwäschereigesetzes verpflichtet gewesen, eine «Papierspur» zu hinterlassen, also sicherzustellen, dass man den Weg des Goldes mittels Unterlagen nachvollziehen kann, argumentierten die Gerichte.
Das Bundesgericht teilte diese Auffassung nicht. Es sei nicht von einer «zweifelhaften Geschäftsbeziehung» auszugehen. Demnach sei die Bank auch nicht verpflichtet gewesen, eine «Papierspur» zu hinterlassen.
Das Bundesgericht schliesst aber nicht aus, dass mit der Auszahlung an den deutschen Staatsbürger deutsches Recht verletzt worden ist. Das Obergericht des Kantons Aargau muss den Fall nun erneut prüfen und dabei diese Frage klären. (gb/chmedia)
Nun ja, er musste vor die Gerichte und jetzt steht er in der Zeitung damit. Ziel deutlich verfehlt würde ich mal behaupten.