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Corona-Erwerbsersatz und Notkredit: Wer jetzt noch Geld vom Bund kriegt

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Zuschauer mit Schutzmasken an einem Konzert des Sinfonieorchesters in der Tonhalle St. Gallen. Die Kulturbranche leidet enorm unter der Corona-Pandemie.Bild: keystone

Corona-Erwerbsersatz und Notkredit: Wer jetzt noch Geld vom Bund kriegt

Bereits während der ersten Corona-Welle hat die Wirtschaft gelitten. Der Bund griff damals vielen Unternehmen finanziell unter die Arme. Doch wie sieht die Situation jetzt aus? Die 5 wichtigsten Fragen.
26.10.2020, 14:44
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Können Firmen noch immer vereinfacht Kurzarbeit beantragen?

Bis Ende Dezember 2020 will der Bundesrat Arbeitgebende weiterhin schnell und unkompliziert unterstützen. Unternehmen, die vorübergehend ihre Arbeit reduzieren müssen, können bis Ende Jahr Kurzarbeit im vereinfachten Verfahren beantragen.

Ab dem 1. September gilt jedoch wieder eine maximale Bewilligungsdauer der Kurzarbeit von drei Monaten. Wer eine ältere Bewilligung hat, muss diese neu beantragen. Zudem gilt neu eine Höchstbezugsdauer von 18 Monaten (statt zwölf).

>>> Alle aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie im Live-Ticker

Kurzarbeit können Arbeitgebende grundsätzlich beantragen, wenn sie entweder durch behördliche Massnahmen (Lockdown) eingeschränkt wurden oder aufgrund von wirtschaftlichen Gründen (Rückgang des Umsatzes).

Kann man noch Notkredite beziehen?

Wer von der Corona-Pandemie finanziell schwer betroffen war, konnte zwischen dem 26. März und dem 31. Juli vom Bund verbürgte Überbrückungskredite in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wurden rund 135'304 Kredite beantragt. Der grösste Teil der Anfragen (17.1%) kam aus dem Kanton Zürich. Am häufigsten beantragte die Gastronomie (10.3%), gefolgt von der Baubranche (9.5%) und dem Detailhandel (8.7%) Notkredite.

Aktuell können keine Notkredite mehr bezogen werden. Die Frist für die Covid-19-Überbrückungskredithilfen ist Ende Juli (Ende August für Start-Ups) ausgelaufen.

Wie sieht die Situation für Selbständigerwerbende aus?

Im Rahmen des Covid-19-Gesetzes entschloss der Bundesrat, nicht nur Firmen unter die Arme zu greifen, sondern auch Selbständigerwerbenden.

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Tontechniker, die wegen Veranstaltungsverboten keine Einnahmen haben, haben weiterhin Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.Bild: KEYSTONE

Mitte September wurde der Corona-Erwerbsersatz verlängert. In gewissen Fällen können auch nach dem 16. September Entschädigungen ausgerichtet werden. Wer sich in einer der folgenden Situationen befindet, hat weiterhin Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz:

  • Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie sich um die Kinder kümmern müssen (aufgrund von Schulschliessungen oder Quarantäne).
  • Wenn eine Kantonsärztin oder eine andere Behörde eine Quarantäne anordnet. Wer aber aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat keinen Anspruch auf einen Erwerbsersatz (ausser das Land/die Region befand sich zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht auf der Liste). Der Anspruch im Quarantäne fall beläuft sich auf zehn Taggelder.
  • Selbstständigerwerbende, die nicht mehr arbeiten können, weil auf Anordnung der Behörden deren Tätigkeit eingestellt oder massgeblich eingeschränkt wurde (bspw. in einer Bar, Club).
  • Bei einem angeordneten Veranstaltungsverbot haben Selbstsändigerwerbende, die für diesen Event eine Leistung erbracht hätten, Anspruch auf einen Ersatz. Die Taggelder decken die Tage ab, an denen die Veranstaltung hätte stattfinden sollen.

Wird die Kulturbranche noch finanziell unterstützt?

Neben dem Beantragen von Kurzarbeitsentschädigungen, können von der Corona-Pandemie betroffene Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz beim jeweiligen Kanton eine Ausfallsentschädigung beantragen.

Die Entschädigungen werden aber nur ausgerichtet bei Veranstaltungen oder Projekten, die aufgrund der Pandemie abgesagt werden mussten. Zudem deckt die Entschädigung höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Gesuche können noch bis zum 30. November 2021 bei den von den Kantonen bezeichneten Stellen eingereicht werden.

Wie sieht die Unterstützung im Sport aus?

Ebenfalls Mitte September wurde ein Sport-Hilfspaket mit dem Covid-19-Gesetz verabschiedet. Der Bund kann für die Jahre 2020 und 2021 zinslose Darlehen an professionelle und semiprofessionelle (bspw. Fussball, Eishockey, Volley- oder Basketball) Clubs vergeben. Die Unterstützung ist auf zehn Jahr befristet.

Clubs, die das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen können, müssen die Löhne der Angestellten um einen Fünftel kürzen.

Alle weiteren Massnahmenpakete und detaillierte Informationen sind auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft ersichtlich.

(ohe)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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maek
26.10.2020 15:03registriert November 2014
Am zweit meisten Kredite für die Baubranche? Wo gab es denn da Einschränkungen?
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