Bis Ende Dezember 2020 will der Bundesrat Arbeitgebende weiterhin schnell und unkompliziert unterstützen. Unternehmen, die vorübergehend ihre Arbeit reduzieren müssen, können bis Ende Jahr Kurzarbeit im vereinfachten Verfahren beantragen.
Ab dem 1. September gilt jedoch wieder eine maximale Bewilligungsdauer der Kurzarbeit von drei Monaten. Wer eine ältere Bewilligung hat, muss diese neu beantragen. Zudem gilt neu eine Höchstbezugsdauer von 18 Monaten (statt zwölf).
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Kurzarbeit können Arbeitgebende grundsätzlich beantragen, wenn sie entweder durch behördliche Massnahmen (Lockdown) eingeschränkt wurden oder aufgrund von wirtschaftlichen Gründen (Rückgang des Umsatzes).
Wer von der Corona-Pandemie finanziell schwer betroffen war, konnte zwischen dem 26. März und dem 31. Juli vom Bund verbürgte Überbrückungskredite in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wurden rund 135'304 Kredite beantragt. Der grösste Teil der Anfragen (17.1%) kam aus dem Kanton Zürich. Am häufigsten beantragte die Gastronomie (10.3%), gefolgt von der Baubranche (9.5%) und dem Detailhandel (8.7%) Notkredite.
Aktuell können keine Notkredite mehr bezogen werden. Die Frist für die Covid-19-Überbrückungskredithilfen ist Ende Juli (Ende August für Start-Ups) ausgelaufen.
Im Rahmen des Covid-19-Gesetzes entschloss der Bundesrat, nicht nur Firmen unter die Arme zu greifen, sondern auch Selbständigerwerbenden.
Mitte September wurde der Corona-Erwerbsersatz verlängert. In gewissen Fällen können auch nach dem 16. September Entschädigungen ausgerichtet werden. Wer sich in einer der folgenden Situationen befindet, hat weiterhin Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz:
Neben dem Beantragen von Kurzarbeitsentschädigungen, können von der Corona-Pandemie betroffene Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz beim jeweiligen Kanton eine Ausfallsentschädigung beantragen.
Die Entschädigungen werden aber nur ausgerichtet bei Veranstaltungen oder Projekten, die aufgrund der Pandemie abgesagt werden mussten. Zudem deckt die Entschädigung höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Gesuche können noch bis zum 30. November 2021 bei den von den Kantonen bezeichneten Stellen eingereicht werden.
Ebenfalls Mitte September wurde ein Sport-Hilfspaket mit dem Covid-19-Gesetz verabschiedet. Der Bund kann für die Jahre 2020 und 2021 zinslose Darlehen an professionelle und semiprofessionelle (bspw. Fussball, Eishockey, Volley- oder Basketball) Clubs vergeben. Die Unterstützung ist auf zehn Jahr befristet.
Clubs, die das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen können, müssen die Löhne der Angestellten um einen Fünftel kürzen.
Alle weiteren Massnahmenpakete und detaillierte Informationen sind auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft ersichtlich.
(ohe)