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Kantonsgericht Waadt bestätigt: Uber-Fahrer in Arbeitsverhältnis

Wegweisendes Urteil in der Waadt: Uber-Fahrer in Arbeitsverhältnis

15.09.2020, 17:32
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epa08408199 A driver of the Uber company looks through an acrylic glass protective screen that separates him from customers in his vehicle, in Lausanne, Switzerland, 07 May 2020, amid the ongoing pand ...
Bild: EPA

Das Kantonsgericht Waadt hat entschieden, dass ein früherer Uber-Fahrer «in einem Arbeitsverhältnis mit der ihn beschäftigenden Gesellschaft» stand. Es bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Arbeitsgerichts des Kreises Lausanne vom April des vergangenen Jahres.

Das Urteil gilt als wegweisend für die Schweiz. Der Fahrer hatte von April 2015 bis Dezember 2016 jeweils 50.2 Stunden pro Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von Uber, gearbeitet. Entsprechend war dies nach Angaben des Anwalts seine Haupttätigkeit.

Ende 2016 wurde das Konto des Fahrers deaktiviert, weil Beschwerden gegen ihn vorlagen. Diese Kündigung mit sofortiger Wirkung sei nicht gerechtfertigt gewesen, hatte das Lausanner Arbeitsgericht festgestellt. Der Betreffende sei sich der Anschuldigungen nicht bewusst gewesen und habe deshalb nicht reagieren können.

Das Gericht ordnete deshalb an, dass die Uber-Tochtergesellschaft dem Fahrer rund 19'000 Franken zu zahlen habe. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem zweimonatigen Gehalt für ihm gesetzlich zustehende Ferien und einer Entschädigung.

Laut dem Anwalt Rémy Wyler ist jedoch an dem Fall das Wichtigste, dass das Arbeitsgericht festgestellt hatte, Fahrer seien aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte.

Unia fordert ordentliche Arbeitsverträge

Die Gewerkschaft Unia fordert in einer Reaktion am Dienstag Uber auf, «all seinen Fahrern und Fahrerinnen unverzüglich ordentliche Arbeitsverträge auszustellen und ihnen nachträglich die Löhne, Auslageersatz und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, die ihnen zustehen». Die Kantone müssten dafür sorgen, dass Uber sich an die Gesetze halte.

Aus der Einstufung als Arbeitnehmende beziehungsweise Unselbstständig-Erwerbende ergäben sich für die Uber-Fahrer und -Fahrerinnen Rechtsansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge, einen angemessenen Lohn, bezahlte Ferien, Auslageersatz wie Auto- und Handykosten und die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen, schreibt die Unia.

Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen mehreren Tausend Fahrern und Fahrerinnen in der Schweiz für die Periode 2013 bis 2020 mehrere Hundert Millionen Franken. Diese stünden den Uber-Angestellten auch rückwirkend zu, betont die Gewerkschaft. (aeg/sda)

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