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Müssen Firmen im Ausland Bussen zahlen, will sie der Nationalrat dafür auch noch belohnen

Müssen Firmen im Ausland Bussen zahlen, will sie der Nationalrat dafür auch noch belohnen

15.08.2018, 11:5315.08.2018, 12:06
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Unternehmen sollen ausländische Bussen und Geldstrafen unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abziehen dürfen. Das will die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK). Der Bundesrat und der Ständerat haben anders entschieden. Die Nationalratskommission war gespalten: Der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Nach dem Willen der Mehrheit sollen ausländische Bussen dann steuerlich abzugsfähig sein, wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen, wenn sie eine Handlung sanktionieren, die in der Schweiz nicht sanktionierbar wäre und wenn sie das Höchstmass übersteigen, welches das schweizerische Recht für den betreffenden Rechtsverstoss verhängt.

Politisch motivierte Bussen

Sie wolle damit dem Umstand Rechnung tragen, dass im Ausland gesprochene Bussen auch willkürliche und politisch motivierte Komponenten enthalten könnten, schreibt die Kommission. Mit dieser Regelung könnte das Risiko für Schweizer Unternehmen im Ausland in einem überschaubaren Mass gehalten werden.

Die Minderheit der Kommission will dem Ständerat folgen. Unternehmen sollen Bussen und Sanktionen mit Strafzweck demnach nicht von den Steuern abziehen dürfen – und zwar unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland verhängt wurden.

Die betroffenen Unternehmen müssten bereit sein, für im Ausland eingegangene Risiken die Verantwortung zu übernehmen statt sie der Allgemeinheit anzulasten, argumentiert die Minderheit. Ausserdem sei der Antrag der Mehrheit mit Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung verbunden. Und die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Bussen widerspreche dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung.

Rechtsunsicherheiten beseitigen

Das Thema sorgte im Zusammenhang mit den Bussen für Schweizer Banken für Diskussionen. Heute ist nicht explizit geregelt, ob Unternehmen Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck von den Steuern abziehen dürfen oder nicht. Zudem ist die Praxis in den Kantonen unterschiedlich.

Um die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten. Inzwischen liegt auch ein Bundesgerichtsurteil vor. Das Gericht entschied im Fall einer europäischen Wettbewerbsbusse, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck bereits nach geltendem Recht steuerlich nicht abzugsfähig sind.

Allgemeinheit zahlt

Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft ans Parlament, dass die Strafwirkung der Busse reduziert werde, wenn diese zum Abzug zugelassen wäre. Die übrigen Steuerzahlenden müssten die Busse oder Geldstrafe indirekt mittragen. Das könne nicht der Zweck der Sanktion sein. Nur gewinnabschöpfende Sanktionen ohne Strafzweck dürften zum Abzug zugelassen werden.

In der Vernehmlassung sprachen sich die FDP und die SVP, die im Nationalrat eine knappe Mehrheit haben, für die Abzugsfähigkeit aus. Sie verwiesen auf den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Durch Bussen steige der geschäftsmässig begründete Aufwand. (whr/sda)

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quelle: keystone / martin ruetschi
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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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aglio e olio
15.08.2018 12:56registriert Juli 2017
Das sowas überhaupt diskutiert wird.
Geldstrafen wegen Gesetzes-übertretungen als steuerlich abzugsfähige Geschäftsausgaben? Gehört das dann schon zum Geschäftsmodell?
Wo fängt organisierte Kriminalität an?

"Die übrigen Steuerzahlenden müssten die Busse oder Geldstrafe indirekt mittragen [...]
In der Vernehmlassung sprachen sich die FDP und die SVP, die im Nationalrat eine knappe Mehrheit haben, für die Abzugsfähigkeit aus."

Ja, die tun was für den einfachen Bürger.
Noch Fragen?
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Klaus0770
15.08.2018 12:29registriert Juni 2018
Das Ergebnis ist kein Wunder wenn man die Zusammensetzung des WAK des Nationalrats anschaut!

8 x SVP, 5 x FDP, 5 x SP, 4 x CVP, GLP, Grüne und BDP je 1 x! So illustere Politiker wie Jean F. Rime (Präsident) Thomas Aeschi, Toni Brunner, Petra Gössi oder noch schlimmer Magdalena Martullo Blocher!

Dass aus solch einem Horrorkabinett nur Scheisse heraus kommen kann ist garantiert!
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ThePower
15.08.2018 13:05registriert März 2016
Also können Firmen im Ausland Mist bauen und wir alle kommen dafür auf. Da sieht man wieder einmal, für wen FDP und SVP Politik machen. Für uns Normalos jedenfalls nicht.
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