Schweiz
Wirtschaft

Corona-Entscheide des Bundesrats: Die wichtigsten Antworten

Innenminister Alain Berset präsentierte die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrats am 4. Dezember vor den Medien in Bern.
Innenminister Alain Berset präsentierte die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrats am 4. Dezember vor den Medien in Bern.Bild: keystone/shutterstock/watson

Beizen, Pisten, Homeoffice: Das bedeuten die neuen Massnahmen konkret – in 13 Antworten

04.12.2020, 19:3105.12.2020, 17:57
Mehr «Schweiz»

Nach einer Woche voller Ankündigungen, Reaktionen und geleakter Dokumente hat der Bundesrat heute seine neusten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kommuniziert. Sie beinhalten Konkretisierungen für die Skigebiete, Einschränkungen für Läden und zwei deutliche Empfehlungen in Sachen Homeoffice und privaten Treffen.

Weiter setzt der Bunderat den Kantonen ein Ultimatum. Wenn die Lage sich verschlechtere oder die Fallzahlen auf hohem Niveau stagnierten, müssten die Kantone neue Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat kündigt an, bereits am nächsten Dienstag die Massnahmen der Kantone zu beurteilen und Freitag allenfalls die Schrauben weiter anzuziehen.

Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Wie begründet der Bundesrat sein Vorgehen?

Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibe angespannt, schreibt das Bundesamt für Gesundheit. Die Entwicklung der Fallzahlen steige in mehreren Kantonen wieder an. Der Bund beurteilt die nächsten Wochen für den weiteren Verlauf der epidemischen Entwicklung als entscheidend. Zudem: Die Festtagszeit berge aufgrund verschiedener Besonderheiten grosse Herausforderungen.

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Was sind die speziellen Herausforderungen der Festtage?

In der Weihnachtszeit füllen sich die Einkaufsstrassen und die Geschäfte. Die Menschen sind unterwegs und treffen sich – in unterschiedlichen Zusammensetzungen. Abstand zu halten ist oft schwierig. Zudem beginnt die Skisaison. Das Skifahren selbst ist nicht das Problem, sondern das Anstehen bei den Bahnen, bei der Anreise und in den Restaurants. Weiter sind während der Feiertage viele Arztpraxen und Apotheken geschlossen, was die Testkapazitäten verringert.

Was gilt über Weihnachten / Neujahr in den Skigebieten der Schweiz?

Die Wintersportgebiete sollen in der Schweiz auch über die Feiertage geöffnet bleiben können. Die Skigebiete brauchen für den Betrieb aber neu eine Bewilligung des Kantons. Der Kanton kann diese Bewilligung nur erteilen, wenn dies die epidemiologische Lage im Kanton erlaubt und die Kapazitäten im Contact Tracing, in den Spitälern und beim Testen vorhanden sind.

Und die Kapazitätsgrenzen?

Es gibt keine allgemeine Kapazitätsbeschränkung in Skigebieten. Aber: In allen geschlossenen Transportmitteln, also Zügen, Gondeln und Seilbahnen, dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze. Wichtig ist zudem, dass der nötige Abstand zwischen den Personen immer eingehalten werden kann. Wer ansteht, muss Maske tragen und den Abstand einhalten. Eine Maskenpflicht gilt auf allen Bahnen, auf Ski- und Sesselliften.

Bleiben die Restaurants und Verpflegungsstände im Skigebiet offen?

Ja, die Restaurants im Skigebiet können geöffnet bleiben. Aber: Die Gäste dürfen nur ins Restaurant gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist.

Ein bisschen Pause nötig? Voilà:

Video: watson

Gelten in den Wintersportorten selber auch strengere Regeln?

Ja. Auch die Wintersportorte müssen neu Schutzkonzepte erarbeiten, um die Risiken des grossen Besucheraufkommens zu minimieren. Der Bund nennt einige Beispiele: Die Personenströme in den Orten müssen gelenkt werden, die Ladenöffnungszeiten koordiniert und die Orte, wo Covid-19-Tests gemacht werden können, müssen klar bezeichnet werden. Die Maskentragpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen von Wintersportorten. Grosse Personenansammlungen vor einzelnen Geschäften, z.B. am Ende des Skitages, wie auch Après-Ski-Aktivitäten in den Dörfern sind zwingend zu vermeiden.

Für Restaurants gelten auch neue Vorgaben, oder?

Ja, die Restaurants müssen pro Tisch zwingend von einer Person die Kontaktdaten aufnehmen. Das galt bislang in einzelnen Kantonen, neu gilt es landesweit. Wie bisher dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen und es darf nur konsumieren, wer sitzt.

Müssen an Silvester die Restaurants auch um 23 Uhr schliessen?

Nein. In der Silvesternacht soll die Sperrstunde von 23 Uhr auf 1 Uhr verlegt werden. An Silvester sei es wenig realistisch, dass Restaurantgäste nach Schliessung eines Restaurants um 23 Uhr nach Hause gehen, begründet der Bund die Lockerung. Die Kantone können aber strengere Vorgaben erlassen.

Welche Regeln gelten für private Treffen?

Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von zehn Personen. Aber: «Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken», heisst es weiter. Weihnachtfeiern sollen möglichst im kleinen familiären Kreis stattfinden, auf Betriebsweihnachtsfeiern sollte verzichtet werden.

Aber Musizieren und Singen liegt an Weihnachten drin, oder?

Ja, im Familienkreis ist Singen erlaubt. Ebenso im Gesangsunterricht an obligatorischen Schulen. Sonst ist es verboten. Also bei Chören, beim gemeinsamen Singen in Gottesdiensten und an gewissen Silvesterbräuchen. Ausnahmen gelten nur für professionelle Chöre und Sängerinnen und Sänger.

Welche Regeln gelten in den Geschäften?

Die bevorstehenden Festtage locken viele Personen in die Innenstädte, so der Bund. Um die Kontakte vor Weihnachten auf ein Minimum zu beschränken, will der Bundesrat die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten dürfen, reduziert. In grösseren Läden müssen pro Person statt wie heute vier Quadratmeter neu zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. In kleinen Läden mit bis zu 30 Quadratmetern Ladenfläche gelten 5 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde.

Gilt neu wieder Homeoffice?

Der Bundesrat verzichtet auf eine Homeoffice-Pflicht. Er ruft die Arbeitgeber jedoch auf, die Homeoffice-Empfehlungen konsequent umzusetzen. Das Homeoffice trage dazu bei, die Mobilität und damit Kontakte zu reduzieren. Zudem vermindere sich das Risiko, dass ganze Arbeitsteams bei einem Covid-19-Fall in Quarantäne müssen.

Kann ich gegenüber meinem Arbeitgeber auf Homeoffice bestehen?

Nein, schreibt der Bund. Es bleibt Aufgabe des Arbeitgebers zu entscheiden, in welchen Fällen das Homeoffice zur Anwendung kommen soll. Ein genereller Anspruch besteht nicht. Im Streitfall müsste ein Gericht die Frage entscheiden.

Eine Verpflichtung zum Homeoffice kann der Arbeitgeber in der aktuellen Situation gestützt auf sein Weisungsrecht aussprechen, aber nur in Fällen, in denen die Arbeit im Homeoffice für den betroffenen Arbeitnehmer bzw. die betroffene Arbeitnehmerin im Einzelfall zumutbar ist. Die individuelle Situation muss berücksichtigt werden.

(mlu)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Coronavirus: Die Festtags- und Skigebiete-Verordnung
1 / 9
Coronavirus: Die Festtags- und Skigebiete-Verordnung
Auf Facebook teilenAuf X teilen
So wird dein Weihnachtsessen mit dem Chef dieses Jahr aussehen
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
65 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
walsi
04.12.2020 19:53registriert Februar 2016
Der Lacher des Tages: "Er ruft die Arbeitgeber jedoch auf, die Homeoffice-Empfehlungen konsequent umzusetzen." Das wird vom Seco selber nicht umgesetzt. Die RAV's müssen zwingend das erste Beratungsgespräch mit Arbeitslosen persönlich führen. Gäbe es diese Pflicht nicht könnten die Personalberater von zuhause arbeiten. Bei der ersten Welle ging das, jetzt auf einmal nicht mehr. Es ist alles so inkonsequent und lächerlich.
41027
Melden
Zum Kommentar
avatar
mrmikech
04.12.2020 20:14registriert Juni 2016
Ich glaube das home office setzt sich nicht gross durch weil es dann klar wird dass viele manager eigentlich nicht viel tun 😉
27522
Melden
Zum Kommentar
avatar
Sagensturm
04.12.2020 22:25registriert August 2020
Übervolle Pendlerzüge, die verkürzt gefahren werden: kein Problem. Aber der Dorfladen, indem ich mich so kurz aufhalte, dass nichtnal die Corona App warnen würde (15 Minuten Exposure Zeit), soll jetzt Kunden rauswerfen. Das ist absurd. Worum geht es eigentlich?
1525
Melden
Zum Kommentar
65
Shrinkflation – die versteckte Preiserhöhung der Detailhändler

Beim Phänomen Shrinkflation handelt es sich nicht um eine offensichtliche Preiserhöhung, der Preis eines Produktes wird nicht angehoben. Shrinkflation passiert dann, wenn Konsumentinnen und Konsumenten für denselben Preis weniger eines Produktes erhalten.

Zur Story