Mitte Februar versprach Post-Präsident Urs Schwaller, er werde in «zwei, drei Monaten» die Ergebnisse der internen Untersuchung zu widerrechtlichen Gewinnumbuchungen von mindestens 100 Millionen Franken bei Postauto vorlegen. Doch laut einem Bericht der «Sonntagszeitung» macht ihm ausgerechnet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) einen Strich durch die Rechnung.
Weil das Fedpol seit dem 27. Februar ein Strafverfahren gegen die Post führt, hat es dieser untersagt, Zeugen zu befragen, neue Dokumente zum Skandal zu beschaffen und Dokumente weiterzugeben – auch nicht an die von Schwaller zur Untersuchung der Affäre eingesetzte Expertengruppe. Und: Die Post darf die Ergebnisse ihrer eigenen Untersuchung, mit der sie drei externe Fachleute beauftragt hat, erst dann veröffentlichen, wenn das Fedpol dazu grünes Licht hat.
Doch das kann Jahre gehen. «Ein Verfahren kann, unter Ausschöpfung der Rechtswege, Jahre dauern», bestätigt eine Sprecherin des Fedpol. Damit kann die Expertengruppe ihren Bericht kaum wie von Schwaller angekündigt Ende April veröffentlichen. Wann sie ihre Arbeit abschliessen wird, ist demnach völlig offen. Mit seinem Maulkorb will das Bundesamt für Polizei verhindern, dass seine Strafuntersuchung gefährdet wird. Es müsse die Zeugen als erste Untersuchungsinstanz befragen können, damit diese nicht beeinflusst werden», sagt die Sprecherin. «Es darf nichts unternommen werden, das das Strafverfahren behindert.»
Bundespolitiker sind irritiert, dass ihnen Post-Präsident Schwaller diese Woche an einer Kommissionssitzung die Auskunft zu den illegalen Buchungen verweigerte. Er begründete dies mit dem Auskunftsverbot des Fedpol. Das Parlament könnte trotzdem rasch an Dokumente und Zeugen der Postautoaffäre zu gelangen, indem es eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzt. Eine solche wäre gleichberechtigt zu den Fedpol-Strafermittlungen.