Die Beschattungs-Affäre der Credit Suisse (CS) sorgte weltweit für Schlagzeilen. So liess die Schweizer Grossbank den Topbanker Iqbal Khan beschatten, weil dieser einen Wechsel zur Konkurrentin UBS plante. Die Aktion flog jedoch auf und führte zu einem Imageschaden für die Credit Suisse.
Nun soll bei Jacqueline Fehr, Zürcher Justizdirektorin, eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden sein, wie der «SonntagsBlick» berichtet. Iqbal Khan soll gemäss der Beschwerde in der polizeilichen Untersuchung bevorzugt behandelt worden sein: «Vorliegend geht es um nichts weniger als um die mögliche staatliche Vorzugsbehandlung einer selbsternannten Elite sowie den möglichen Missbrauch des Justiz- und Polizeiapparats.»
Verfasser der Beschwerde sind die Anwälte derjenigen Privatdetektei, die von der CS für die Beschattung von Khan beauftragt worden ist. Khan hatte den Privatdetektiven nach Auffliegen der Überwachung «schwere Drohung» und «Nötigung» vorgeworfen.
In der Beschwerde taucht der Name Jérôme Endrass auf, ein bekannter forensischer Psychologe und Vizechef im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich. Der 43-jährige Khan soll Endrass am 17. September 2019 angerufen haben – das war kurz nachdem die Beschattung aufgeflogen war. Endrass habe danach die Kantonspolizei Zürich (KaPo) kontaktiert und ausgehandelt, dass die KaPo dem Ehepaar Khan einen Termin für die Einreichung einer Strafanzeige vorschlägt.
In der Beschwerde wird dieser Punkt kritisiert: «Dass die Kantonspolizei potenziell Geschädigte proaktiv zur Einreichung einer Strafanzeige einlädt, darf dabei durchaus als einmaliger Vorfall bezeichnet werden». Des Weiteren sei es «unüblich», dass eine gemeinsame und keine Einzelbefragung durchgeführt wurde.
Doch Haupt-Kritikpunkt der Beschwerdeführer soll die absolute Priorisierung des Falls Khan sein. Nachdem der Banker den Beamten ein Foto des Kontrollschilds des Autos, das ihn verfolgte, geschickt hatte, ging alles sehr schnell: Die Polizisten machten die Detektei «Investigo» als Mieter des Autos aus.
Bereits einen Tag später schritten die Beamten zur Tat und suchten die von Khan gestellten Beschatter, sowie die beiden Inhaber der Detektei auf. Alle Personen wurden an ihren Wohnorten abgeführt – von jeweils drei bis vier Polizisten. Alle Verdächtigen mussten DNA abgeben und zeitweise Handschellen tragen. Der im Fall unbeteiligte Strafverteidiger Ivo Harb stuft das polizeiliche Vorgehen als aussergewöhnlich ein, wie er gegenüber dem «SonntagsBlick» sagt: «In aller Regel werden die Beschuldigten in den nächsten Tagen vorgeladen.» Ausnahmen gebe es höchstens bei Fällen häuslicher Gewalt.
Die Verfasser der Beschwerde drücken sich noch klarer aus: Ihnen sei «kein einziger Fall» bekannt, in dem ein der Nötigung und Drohung Beschuldigter direkt verhaftet und auf so eine schroffe Art und Weise behandelt worden sei. Die Polizei versuchte es in den Augen der Beschwerdeführer deutlich, dem Ehepaar Khan recht zu machen. Der Fakt, dass Khan zwei der Verhafteten nie persönlich getroffen hatte und sich somit von ihnen auch nie direkt bedroht fühlen konnte, unterstützt die These der Beschwerdeführer.
Ein weiteres Detail stützt die These der Beschwerde: So soll die Privatdetektei über Jahre eng mit der Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet haben – meist wegen der Observation von Sozialhilfebetrügern. Die Anwälte halten im Schreiben fest: «Die involvierten Beamten wussten folglich, dass es sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit um einen simplen Überwachungsauftrag handelte und von Gefahr im Verzug keine Rede sein konnte.»
Konnte Khan seine Kontakte zur Justizdirektion zum eigenen Vorteil nutzen und eine Sonderbehandlung erhalten? Auf diese Frage wollen die Beschwerdeführer eine Antwort. Konkret wird der Regierungsrat zur Klärung darüber aufgefordert, in welcher Form Jérôme Endrass oder andere Personen in der Justizdirektion in die Behandlung von Khans Fall involviert gewesen seien.
Den Erhalt der Aufsichtsbeschwerde bestätigte die Zürcher Justizdirektion gegenüber dem «SonntagsBlick»: «Die Abklärungen laufen». Momentan habe die Justizdirektion noch keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei den Ermittlungen etwas falsch gelaufen sei. Ein Sprecher der Behörde ist der Ansicht, dass das Gegenteil der Fall ist: Endrass habe nach dem Gespräch mit Khan «das einzig Richtige» getan und die Informationen an die Kantonspolizei weitergeleitet.
Die Frage, ob Endrass weitere Personen innerhalb der Justiz- oder Sicherheitsdirektion kontaktiert habe, beantwortet die Behörde folgendermassen: «Herr Endrass hat zeitnah seinen Vorgesetzten Hans-Jürg Patzen informiert.» Zudem sei der leitende Oberstaatsanwalt Beat Oppliger über das Gespräch zwischen Khan und Endrass informiert worden. Das Vorgehen im Fall Khan ist gemäss Staatsanwaltschaft üblich, «bei derartigen, zu Beginn der Untersuchung noch unklaren Bedrohungslagen.»
Die Anwälte von Khan sowie Khan selbst verzichten auf eine Stellungnahme gegenüber dem «SonntagsBlick» – auch die Kantonspolizei hüllt sich noch in Schweigen.
Der Sicherheitschef der CS, Remo Boccali, ging einen Tag nachdem die Beschattungs-Affäre publik wurde zur Polizei. Bei der Einvernahme erwähnte der 48-Jährige, das Khan ihm mit den «Höchsten in der Kapo» gedroht habe. Khan selbst ging am 17. September zur Polizei und erwähnte bei seinem Besuch den Kontakt zum Vizechef des Amts für Justizvollzug, Jérôme Endrass – und dass dieser einen Termin mit der Kantonspolizei Zürich arrangierte. (mim)
Aber,
dass unsere Polizei, nachdem sie die Kontrollschildnummer der Verfolger, von Khan erhalten hatte, sofort zur Tat schritt und schweres Geschütz auffährt (Handschellen, DNA-Probe etc.) darf schon als aussergewöhnlich bezeichnet werden.
Ich frage mich :
Haben die Reichen und Privilegierten einen besonders guten Draht zu den hohen Tieren der Polizei ?
Wieso wird Lauber wiedergewählt, obwohl er mit Gianni geheime Treffen vergisst ?
Haben wir eine Bananenjustiz ?
Frage: Ab wann ist man Starbanker?
Liegt das an der Höhe des Gehaltes oder an der speziellen Qualifikation, anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen?
Ich möchte (will) ab sofort auch den Zusatz "Star" in meiner Berufsbezeichnung! Ab sofort nur noch"Star-Briefzusteller" bitte!