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Wirtschaft

Konzernverantwortungsinitiative: Darum geht's und diese Parteien sind dafür

Eine ethischere Wirtschaft, aber wie? 11 Fragen und Antworten zur Konzern-Initiative

Am 27. November kommt die Konzerninitiative an die Urne. Der Abstimmungskampf ist bereits lanciert. Doch worum geht es genau? Elf Fragen und Antworten zu Volksbegehren und Gegenvorschlag.
05.10.2020, 05:11
Doris Kleck / ch media
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Konzerne sollen für ihr Handeln im Ausland zur Verantwortung gezogen werden können, etwa bei Kinderarbeit. Der Nationalrat besteht auf seinem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. (Theme ...
Konzerne sollen für ihr Handeln im Ausland zur Verantwortung gezogen werden können, etwa bei Kinderarbeit (Symbolbild).Bild: LAIF

Was verlangt die Volksinitiative?

Im Kern geht es bei der Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» darum, dass Unternehmen die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektieren.

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Zum einen sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Sorgfaltsprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards zu machen. Diese Pflicht soll für Tochterfirmen und sämtliche Geschäftsbeziehungen, also entlang der ganzen Lieferkette, gelten. Zum andern soll eine neue Haftungsregel eingeführt werden. Konzerne haften für Schäden, die von ihnen kontrollierte Firmen im Ausland verursacht haben. Ausser, sie können nachweisen, dass sie Sorgfaltspflichten eingehalten haben.

Was sind überhaupt Sorgfaltsprüfungen?

Die Unternehmen müssen schauen, welche Geschäftstätigkeiten einen Einfluss auf die Menschenrechte und die Umwelt haben und darlegen, was sie tun, um negative Auswirkungen zu verhindern. Schliesslich müssen sie in Berichten Rechenschaft darüber ablegen.

Welche Unternehmen betrifft die Initiative?

Betroffen sind im Prinzip alle Firmen, die ihren Sitz oder eine Hauptniederlassung in der Schweiz haben. Der Initiativtext sieht aber vor, dass der Gesetzgeber Rücksicht nimmt auf die «Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe Risiken aufweisen». Mit anderen Worten: Das Parlament hätte bei der Umsetzung einen gewissen Ermessensspielraum.

Für wen müssten die Unternehmen haften?

Das ist die grosse Streitfrage. Im Initiativtext steht: Firmen haften für den Schaden, «den durch sie kontrollierte Unternehmen» verursacht haben. Das kann eine rechtliche Kontrolle sein, gemäss den Initianten genügt aber auch eine «wirtschaftliche Abhängigkeit». Die Haftung kann also auch für einen Lieferanten gelten, wenn er hauptsächlich für ein bestimmtes Schweizer Unternehmen arbeitet.

Sind Unternehmen heute nicht haftbar für Schäden?

Doch. Schon heute sind die Tochterfirmen oder ökonomisch abhängige Zulieferer haftbar und können dort, wo der Schaden entstanden ist, vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Neu wäre, dass Konzerne auch für das Fehlverhalten von kontrollierten Firmen im Ausland in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

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Welche Politik verfolgt die Schweiz bislang, um Unternehmen zur besseren Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu bewegen?

Der Bundesrat setzte vorab auf Freiwilligkeit. Im nationalen Aktionsplan 2020-2023 zur Durchsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat der Bundesrat 35 Massnahmen definiert, insbesondere zur Sensibilisierung, Ausbildung und Austausch von Good Practices und Leitfäden. Einen weiteren Aktionsplan gibt es im Bereich der Corporate Social Responsibilty von Unternehmen. Teil davon ist der Nationale Kontaktpunkt, eine informelle Schlichtungsstelle für Verstösse gegen die OECD-Leitlinien für eine gute Unternehmensführung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision hat das Parlament zudem für den Rohstoffsektor neue Transparenzbestimmungen eingeführt.

Wie steht die Konzerninitiative im internationalen Vergleich da?

Internationale Vergleiche sind schwierig. Frankreich etwa kennt heute bereits eine Haftungsbestimmung für Konzerne. Allerdings liegt die gesamte Beweislast beim Kläger. Er muss nicht nur, wie bei der Initiative, belegen, dass ein Schaden vorliegt, der durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, und dass es einen Kausalzusammenhang gibt. Sondern auch, dass der Mutterkonzern seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dafür gilt in Frankreich die Haftung auch für Lieferanten. Die EU kennt bis heute nur Berichterstattungspflichten, der zuständige Kommissar prüft aber eine Verschärfung, offen ist, ob es auch eine Haftung geben wird.

International erkennbar ist ein Trend zu stärkeren Sorgfaltspflichten. Die Initiative sieht im Vergleich mit anderen Ländern sehr umfassende Sorgfaltspflichten vor. In Deutschland wird seit Jahren um ein Lieferkettengesetz gerungen. Die Regierung ist sich derart uneins, dass die Verabschiedung des Gesetzesentwurf immer wieder verschoben worden ist.

Sehen Bundesrat und Parlament keinen Handlungsbedarf?

Doch, aber sie lehnen die neue Haftungsregel ab und wollen kein «rechtliches Experiment». Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der sich an den Regulierungen der EU und anderen Ländern orientiert. Der Gegenvorschlag tritt aber nur in Kraft, falls die Initiative abgelehnt wird.

Was beinhaltet der Gegenvorschlag?

Er umfasst zwei Elemente. Zum einen übernimmt er die Berichterstattungspflichten der EU. Publikumsgesellschaften sowie die grossen Finanzinstitute müssen ab einer bestimmen Grösse Rechenschaft ablegen in den Bereichen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption. In zwei Bereichen würden Sorgfaltsprüfungen eingeführt: Für Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Eine Konzernhaftung gibt es nicht. Werden die Berichterstattungspflichten verletzt, drohen Bussen.

Wer ist für die Initiative und wer ist dagegen?

Hinter der Initiative stehen 120 Nichtregierungsorganisationen sowie die Landes- und Freikirchen. Unterstützung erhalten sie von SP, Grünen, BDP sowie Teilen von GLP (noch keine offizielle Parole) und der CVP, vorab dem christlichsozialen Flügel. Die Initiative wird bekämpft von den Wirtschaftsverbänden, SVP, FDP und CVP sowie dem Bundesrat.

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144 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Maria Cardinale Lopez
05.10.2020 07:34registriert August 2017
Hier gibt es ohne wenn und aber ein ja von mir.
Ich hoffe es ziehen viele mit.
Lasst Euch nicht beeinflussen von den Grosskonzernen.
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Laura Knecht
05.10.2020 08:27registriert Oktober 2020
Wer die Rechte und Gesetze verletzt, soll dafür gerade stehen. Wir lernen dies von klein auf. Die soll nun auch für unsere Konzerne selbstverständlich werden! Es ist ganz einfach: Wird die Sorgfaltspflicht wahrgenommen, muss mit keinen Konsequenzen gerechnet werden! Wird sie aber verletzt, soll dafür Verantwortung getragen werden! Deshalb: JA am 29. November!
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sheshe
05.10.2020 09:32registriert November 2015
Was mich an dieser Contra-Argumentation so wahnsinnig aufregt:

Wir waren einmal ein (gefühlt) geschätztes Land mit Pionieren, die der Welt gezeigt haben, wie es sein könnte. Heutzutage wird jeder gewagte Vorstoss kritisiert und bemängelt. Die Zeit läuft aber munter weiter und andere Länder laufen uns den Rang ab. Selbst die grossen Investmentsfirmen zeigen klar auf, dass Umwelt/Klima und Menschenrechte in Zukunft stark gewichtet werden. Wieso wollen wir uns also mit der Erhaltung des Status-quos selbst im Weg stehen und an Wettbewerbsfähigkeit verlieren?

Wir brauchen wieder Visionäre!
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