Schweiz
Wirtschaft

Corona: Härtefälle wie Restaurants erhalten mehr Geld

Sicht auf das Restaurant Ringgenberg, am Dienstag 22. Dezember 2020, in Bern. Restaurants und Bars bleiben wegen der Covid Pandemie voraussichtlich bis am 22. Januar 2021 geschlossen. (KEYSTONE/Peter  ...
Restaurants kriegen mehr Geld. Bild: keystone

Restaurants & Läden: Wer mehr als 40 Tage schliessen muss, kriegt Hilfe vom Staat

13.01.2021, 15:2213.01.2021, 15:58
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Mit den drastischen Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen - spätestens im Februar.

  • Egal ob Restaurant, Läden oder Fitnesscenter – jeder Betrieb, der mehr als 40 Tage schliessen muss, kriegt Hilfe vom Staat.
  • Die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise von 500'000 auf 750'000 Franken je Unternehmen erhöht.
  • Der Bund erwartet bis 100'000 Gesuche in den nächsten Wochen. Die Auszahlung ist eine Herkulesaufgabe.
«Millionen können aber nicht von einem Tag auf den anderen fliessen. Es herrscht kein Notrecht.»
Ueli Maurer

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt weiterhin in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Heute müssen betroffene Betriebe aber strenge Kriterien erfüllen, um an Geld zu kommen. Der Bundesrat lockert die Bedingungen nun, wie er am Mittwoch mitteilte. Kurz: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle. «Das ist eine faire, einfache Lösung, die relativ einfach umgesetzt werden kann», so Maurer weiter.

Mehr Geld für mehr Betriebe

epa08932917 View of an empty fitness gym center closed due to coronavirus restrictions in Warsaw, Poland, 12 January 2021. Poland is under a nationwide quarantine from 28 December 2020 to 31 January 2 ...
Auch Fitnesscenter gelten als Härtefälle. Bild: keystone

Unter anderem gelten Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.

Ladenschliessungen ein «schwerer Schlag»
Die vom Bundesrat verfügte Schliessung der Non-Food-Läden sei für den Detailhandel «ein schwerer Schlag», schrieb Swiss Retail am Mittwoch. Dies werde viele Geschäfte in eine existenzbedrohende Lage manövrieren.Die stabilen beziehungsweise moderat rückläufigen Ansteckungs- und Hospitalisierungszahlen seien als positives Zeichen zu werten, wenn auch die Beurteilung der aktuellen Situation wegen des mutierten Coronavirus zurzeit schwierig sei. Diese unklare Sachlage hätte nicht zur Verhängung von verfrühten Konsequenzen zu Lasten des mit 310'000 Stellen grössten Arbeitgebers in der Schweiz führen sollen, betonte der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation.In seiner Medienmitteilung heisst es weiter, der Detailhandel sei - wie schon immer kommuniziert und aus internen Auswertungen betreffend Krankheitsausfällen erhärtet - kein Ansteckungsherd. Obwohl sich der Detailhandel im «Lockdown light» anpassungsfähig, proaktiv und vorbildlich gezeigt habe, werde er jetzt unverhältnismässig mit einem Lockdown bestraft.

Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, fielen damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung.

Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe unter Bedingungen sogar auf 1.5 Million Franken erhöhen. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Die Verordnungsänderung erlaube es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen, schreibt der Bundesrat.

Betroffene Unternehmen sollen nun auch bald wirklich zu Geld kommen. «Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein», schreibt der Bundesrat. Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker mahnte an, dass die Behörden vor einer gigantischen bürokratischen Herausforderung stehen. «Wir erwarten 20'000 Gesuche. Das können wir nicht in wenigen Tagen erledigen», so Stocker.

Die die kantonalen Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2.5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt (1.9 Mrd. Franken).

Neues Kreditprogramm wird geprüft

Finanziert werden sollen die neuen Wirtschaftshilfen mit der «Bundesratsreserve» in Höhe von 750 Millionen Franken, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht. Das Geld soll auch für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt werden und damit die ersten drei Tranchen ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.

Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling reaktivieren will. Er untersucht, wie ein solches Programm auszugestalten wäre. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.

Bild
Bild: Bund

Verschiedene Instrumente

Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab.

Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund nach Meinung der Landesregierung über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung. (sda)

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quelle: keystone / urs flueeler
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