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Die endlose Geschichte der Heiratsstrafe in 7 Akten

Verliebt, verlobt – und abgezockt: Die endlose Geschichte der Heiratsstrafe in 7 Akten

bild: shutterstock
Jahrelange Diskussionen und eine annullierte Volksabstimmung: Die Heiratsstrafe sorgt für Kopfzerbrechen. Seit Dienstag ist nun auch die Übergangslösung vom Tisch. Ein Überblick.
17.12.2019, 18:4417.12.2019, 18:48
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Akt 1: Die Vorgeschichte

Die Heiratsstrafe: ein politisches Schlagwort, das die Politik seit Jahren beschäftigt. Damit wird kritisiert, dass Verheiratete unter gewissen Umständen steuerlich schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare (Zahlen unter Akt 4). Es sind in erster Linie gut verdienende Ehepaare davon betroffen.

Diese Diskriminierung hat das Bundesgericht bereits 1984 angeprangert. Trotzdem wurde sie noch immer nicht beseitigt. Das Bundesgericht entschied damals, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen Ehepaare im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfen. Es äusserte sich nicht ausdrücklich zu den Bundessteuern.

Viele Kantone haben seitdem ihre Steuergesetzgebungen entsprechend angepasst, während auf eidgenössischer Ebene die Benachteiligung von Ehepaaren weiterhin besteht.

2. Akt: Das Abstimmungs-Drama

2016 wollte die CVP die Heiratsstrafe per Volksinitiative abschaffen. Doch mit 49,2 Prozent Ja- zu 50,8 Prozent Nein-Stimmen scheiterte die Initiative äusserst knapp. Das Ständemehr hätte sie geschafft: 18 Kantone hatten ihr zugestimmt.

Im April dieses Jahres dann der Donnerschlag: Das Bundesgericht annuliert die nationale Abstimmung. Dies weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte.

Im Abstimmungsbüchlein schrieb der Bundesrat, dass nur rund 80'000 Doppelverdienerpaare mehr direkte Bundessteuer zahlen müssen als unverheiratete Paare mit gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Doch die Steuerverwaltung hatte sich verrechnet: Tatsächlich trifft die Heiratsstrafe sechsmal mehr Ehepaare.

Zieht die CVP die Initiative nicht zurück, muss der Urnengang wiederholt werden. Und ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt davon ab, ob sich das Parlament auf gesetzliche Regeln einigen kann.

3. Akt: Die Flucht nach vorne

Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits vor über einem Jahr eine Vorlage dazu ans Parlament geleitet.

Er schlägt vor, dass er künftig zwei Steuerrechnungen erstellt: zuerst die gemeinsame Veranlagung als Verheiratete und dann die alternative Steuerbelastung als Konkubinatspaar. Bezahlen müssten die Ehepaare dann den tieferen Beitrag. Der Bundesrat schätzt, dass ihn das jährlich rund 1,15 Milliarden Franken kosten würde. Doch der besagten Vorlage des Bundesrats droht im Parlament der Absturz. Mehr dazu hier:

Und nun ist auch eine Zwischenlösung vorerst gescheitert: Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hatte als Übergangslösung eine Erhöhung des Sozialabzugs oder des Zweiverdienerabzugs für Ehepaare vorgeschlagen. Damit sollten Verheiratete um rund 1,4 Milliarden Franken entlastet werden. Am Dienstag lehnte die kleine Kammer diese Option jedoch mit 26 zu 15 Stimmen ab.

4. Akt: Die brisanten 10-Prozent

Heute müssen Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind und das Haushaltseinkommen relativ hoch ist, mehr direkte Bundessteuer zahlen als gleich gut verdienende Konkubinatspaare.

Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss neuen Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.

Eine grosse Rolle bei der Heiratsstrafe spielt die Einkommensaufteilung. Bei Ehepaaren ohne Kinder ist eine steuerliche Benachteiligung gegenüber Konkubinatspaaren umso wahrscheinlicher, je höher das Gesamteinkommen ist und je gleichmässiger sich dieses auf beide Personen aufteilt. Er betrifft jene Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.

Neben der Heiratsstrafe gibt es aber auch einen Heiratsvorteil: Rund 200'000 Einverdiener- und 124'000 Zweiverdienerehepaare sowie 58'000 Rentnerehepaare kommen in den Genuss einer Minderbelastung von mehr als 10 Prozent gegenüber einem Konkubinatspaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Unter dem Strich leiden laut Bund rund 704'000 Paare unter der Heiratsstrafe, circa 382'000 profitieren vom Heiratsvorteil. Der Bundesrat ist diesmal allerdings vorsichtig: Die Zahlen beruhten auf Annahmen und seien mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, schreibt er.

5. Akt: Der Zahlensalat

Auch ein Gutachten kommt zum Schluss, dass die neuen Zahlen nicht über alle Zweifel erhaben sind. Es beurteilte die Schätzungsmethode zwar als grundsätzlich korrekt. Bemängelt werden aber die statistischen Grundlagen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung habe nicht alle Angaben über Einkommen und Abzüge, die für die Veranlagung der direkten Bundessteuer relevant sind. Darüber verfügten nur die Kantone.

Zudem zu beachten ist: Ehepaare sind gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren auch durch die Plafonierung der AHV-Renten auf 150 Prozent der Maximalrente für Einzelpersonen schlechter gestellt. Bei den übrigen Leistungen und bei den Beiträgen der AHV sind Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren jedoch besser gestellt: Verheiratete Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und pro Jahr mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV entrichtet.

6 Akt: Der umstrittene Ehe-Begriff

Mit der Neuauflage der Abstimmung über ihre Heiratsstrafe-Initiative kocht die Diskussion über die Ehedefinition im Initiativtext wieder hoch, der den Weg zur «Ehe für alle» verbaut.

Denn der erste Satz des Initiativtexts lautet: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Diesen Passus kritisiert die LGBTI-Community harsch. Mehr dazu hier:

7. Akt: Die Zukunftsaussichten

Bereits am Mittwoch wird sich der Nationalrat mit der eigentlichen Vorlage zur Beseitigung der Heiratsstrafe befassen. (s. Akt 3). Wie der Ständerat in der Herbstsession sprach sich aber auch die vorberatende Kommission für die Rückweisung an den Bundesrat aus.

Es ist also gut möglich, dass wir nochmals zum Abstimmungsbüchlein greifen und zur Urne gehen müssen.

(kün)

Mit Material der SDA ergänzt.

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38 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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aglio e olio
17.12.2019 19:33registriert Juli 2017
Lösung: Einzelpersonen unabhängig vom Zivilstand besteuern und berenten.
Oder kann mir jemand einen sinnvollen Grund für die Unterscheidung nennen?
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Albi Gabriel
17.12.2019 18:55registriert März 2014
Die Lösung wäre einfach: Individualbesteuerung.
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Raphael Stein
17.12.2019 19:01registriert Dezember 2015
...dass er künftig zwei Steuerrechnungen erstellt: zuerst die gemeinsame Veranlagung als Verheiratete und dann die alternative Steuerbelastung als Konkubinatspaar.

Typisch Schweizer Blödsinn im Quadrat. Völlig bekloppt.
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