Der internationale Druck auf die Bundesanwaltschaft steigt, im Geldwäschereiverfahren im Fall Sergei Magnitski über die Bücher zu gehen. In den USA werden Forderungen erhoben, die Rechtshilfe mit der Schweiz zu überprüfen.
Es müsse sichergestellt werden, dass sie nicht zum «Überträger russischen Einflusses» werde, schrieb US-Senator Roger F. Wicker im Dezember an das Justiz- und das Aussenministerium in Washington.
Der Republikaner aus Mississippi verfasste das Schreiben als Co-Präsident der parteiübergreifenden US Helsinki Commission, die sich für Menschenrechte, militärische Sicherheit und wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa, Eurasien und Nordamerika einsetzt. Die «Reichweite russischer Korruption» müsse eingedämmt werden, so Rechtsanwalt Wicker.
Auslöser der US-Demarche ist die Absicht der Bundesanwaltschaft, das Geldwäschereiverfahren im Fall Magnitski einzustellen und rund 20 Millionen Dollar freizugeben, die seit 2011 auf Schweizer Bankkonten blockiert sind. Die Gelder gehören mutmasslich zu einer Deliktsumme von total 230 Millionen, die russische Kriminelle ihrem Staat gestohlen und teilweise bei CS und UBS deponiert hatten. Die Millionen waren eine Rückzahlung von Steuern, die der Investmentfonds Hermitage Capital des Briten William Browder bezahlt hatte. Browders Steuerberater Sergei Magnitski kam dem Verbrechen offenbar auf die Spur und zeigte es an, worauf er selbst verhaftet wurde. Später kam er in Haft unter nie geklärten Umständen ums Leben.
Unter dem abgetretenen Michael Lauber zeigte die Bundesanwaltschaft auffällige Nähe zu Russlands Regime. Laubers Russland-Ermittler etwa wurde vom Bundesstrafgericht wegen Vorteilsannahme verurteilt. Geldwäschereiverfahren wie jenes gegen einen Sohn des russischen Generalprokurators Juri Tschaika wurden eingestellt.
Er sei «alarmiert», so Wicker: «Die Bereitschaft der Schweizer Strafbehörden, russische Korruption zu erleichtern, ist schockierend». Das Muster von Fehlverhalten in Bezug auf russische Behörden weise auf «institutionellen Zerfall innerhalb der Schweizer Strafverfolgung hin».
Druck kommt auch aus dem Europarat. In einer Eingabe mit Lord Simon Russell (GB) als Erstunterzeichner rufen rund 20 Europaparlamentarier vorwiegend aus Osteuropa die Schweiz auf, «die Herkunft der Gelder vollständig zu untersuchen, indem sie alle Instrumente der internationalen Zusammenarbeit nützen». Es müsse unbedingt vermieden werden, verdächtige Gelder zurückzuerstatten, bevor alle Möglichkeiten zur Klärung der Herkunft ausgeschöpft seien.
Die Bundesanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, die kriminelle Herkunft der Gelder sei grösstenteils nicht zu beweisen. Sie will das Verfahren einstellen. Browder sagt gegenüber CH Media, er werde die Einsprache gegen die geplante Einstellung des Verfahrens bis heute Montag einreichen. «Wenn die Bundesanwaltschaft unsere Einwände zurückweist und die Gelder freigeben will, ziehen wir den Fall vor Gericht. Ich gehe davon aus, dass die das Geld nicht freigeben können, bevor das Gericht entscheidet.» Das heisst also, dass sich die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in den nächsten Monaten mit dem Fall befassen dürfte.
An seinem Vermächtnis wird die Bundesanwaltschaft noch lange zu kauen haben.
Aber unrecht hat dieser Herr auch nicht, es wird dringend eine saubere Aufarbeitung benötigt. So, dass solche Tunichtgute wie Lauber nie mehr an solche Positionen kommen!
Mit Russland oder anderen Korrupten Regimes handeln, kein Problem, solange das Geld fliesst. Rene Fasel kriecht Luckaschenko in den A****, während der demokratische Grundrechte mit Füssen tritt, aber solange das Geld fliesst.