Finanzintermediäre wie Anwälte und Treuhänder haben nach Angaben eines Steueranwalts am meisten von den Panama-Papieren zu befürchten. Dies ist jedoch nur der Fall, sofern sie sich an der Gründung von Offshore-Firmen beteiligten, damit Kunden von Schweizer Banken die EU-Richtlinie über die Zinsbesteuerung umgehen konnten, und sich ausländisches Recht damit befasst.
«Nachdem die Banken in den Jahren 2005 und 2006 selbst Offshore-Firmen gegründet hatten, vertrauten sie diese Aufgabe ab 2007 Finanzintermediären wie Treuhändern oder Steueranwälten an», sagte Philippe Kenel, Steueranwalt in Genf und Lausanne.
Mehrere von ihnen hätten sich in Genf, Lausanne, Zürich oder Basel auf diesen Sektor spezialisiert. Er selbst arbeite nicht auf diesem Gebiet, sagte er am Montag der Nachrichtenagentur SDA.
Nach den Worten von Kenel geht das Problem auf Anfang der 2000er Jahre zurück, als die EU eine grenzüberschreitende Zinsbesteuerung beschloss. Eine Richtlinie wurde erlassen, und Verhandlungen mit der Schweiz führten 2005 zu einem Abkommen. Die Richtlinie sah zunächst eine Besteuerung von 15 Prozent, dann 20 Prozent ab 2008 und 35 Prozent ab 2011 vor.
Mitte der 2000er Jahre hätten die Banken überlegt, wie diese Besteuerung mit legalen Mitteln umgangen werden könnte, sagte Kenel. «In der Folge kam es zu einem Gründungsboom von Offshore-Firmen.» Die Schweizer Bestimmungen für Finanzintermediäre sind nach Angaben der Finanzmarktaufsicht FINMA breit definiert. Probleme können sich laut Kenel jedoch, einmal mehr, durch die Gesetzgebung anderer Länder ergeben.
Kenel betonte, Offshore-Firmen sollten nicht verteufelt werden. Die Schaffung solcher Firmen sei nicht illegal, sofern die Aktivitäten ihrer Kunden dies nicht seien. Bei der grossen Mehrheit der Fälle wurden Offshore-Firmen in Verbindung mit Banken gegründet. Meist hält der Kunde Aktien der Gesellschaft, die ihren Sitz beispielsweise in Panama hat, ist jedoch nicht Mitglied des Verwaltungsrats. (sda)