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Pflegepersonal mit Corona muss mit Versicherungen feilschen

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Sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus infiziert? Das müssen Betroffene erst beweisen.Bild: Shutterstock

«Hohn gegenüber Gesundheitspersonal» – Versicherungen stellen sich bei Corona-Infekt quer

Das Gesundheitspersonal klagt vermehrt darüber, dass es mit Unfallversicherungen kämpfen muss, wenn es sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Denn diese erkennen Covid-19 oft nicht als Berufskrankheit an.
19.02.2021, 09:3420.02.2021, 11:08
Vanessa Hann
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Im Spital bekämpfen Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte das Coronavirus an vorderster Front. Infizieren sie sich damit und werden krank, kommen die Versicherungen ins Spiel. Dann ist relevant, ob sie sich bei der Arbeit oder im Privaten angesteckt haben, ergo, ob die Unfallversicherung zahlt oder eine allfällige Krankentaggeldversicherung.

Diese Fragen erhalten noch mehr Gewicht, wenn die erkrankte Person über längere Zeit arbeitsunfähig wird. Das passiert etwa, wenn die Folgekrankheit Long Covid ausbricht. Eine aktuelle Untersuchung im Kanton Zürich zeigt, dass jede vierte Person nach einer Corona-Infektion an Long Covid leidet.

So erging es etwa Edith Schwitter. Die Pflegefachfrau wurde Mitte Dezember positiv auf das Coronavirus getestet. Seither ist sie krank und kann nicht mehr arbeiten. Erschwerend kommt hinzu: «Jetzt muss ich auch noch mit der Versicherung kämpfen», sagt Schwitter am Telefon.

«Die Axa schrieb, ich könne nicht restlos beweisen, dass ich mich bei der Arbeit angesteckt habe. Ich war völlig baff.»
Edith Schwitter, Pflegefachfrau im Spital

Versicherung fällte Entscheid schnell

Noch im Spitalbett füllte Schwitter anfangs Februar 2021 das Unfallformular aus und schickte es Axa, der zuständigen Versicherung. Die Long-Covid-Erkrankung verursachte eine Lungenentzündung und weitere schwere Infektionen, die in einer Blutvergiftung gipfelten, weshalb sie in medizinische Behandlung musste. «Mein Arbeitgeber ermutigte mich, mich sofort bei der Unfallversicherung anzumelden, da ich mich spitalintern angesteckt habe», so die 52-Jährige.

Die Reaktion der Versicherung war nicht wie erwartet. «Bereits am Morgen darauf teilte mir die Axa mit, dass sie meine Betriebsunfalldeckung ablehnen. Sie schrieben, ich könne nicht restlos beweisen, dass ich mich bei der Arbeit angesteckt habe. Ich war völlig baff», erzählt Schwitter.

Für sie steht ausser Frage, wo sie sich angesteckt hat. «Ich habe mich total abgekapselt, weil ich im Spital arbeite, ging mit dem Auto zur Arbeit, wurde aber als erste in meiner Familie positiv getestet», so die Pflegefachfrau.

Sie arbeite nicht in der Corona-Abteilung des Spitals, habe jedoch auf ihrer Station auch Patienten betreut, die Verdachtsfälle waren und erst einige Zeit nach dem Spitaleintritt positiv getestet wurden. «Ausserdem haben wir im Team immer wieder positive Fälle, die sich bei Patienten angesteckt haben», sagt die Pflegefachfrau.

Nun will Schwitter gegen den negativen Entscheid von Axa vorgehen. «Ich finde das nicht korrekt, dass die Axa die Betriebsunfalldeckung ablehnt.» Dazu müsse sie darlegen, bei welchem Patienten, in welchem Zimmer und an welchem Tag sie sich mit dem Coronavirus angesteckt habe. Ein bürokratischer Aufwand, den Schwitter nicht versteht.

Exponiert sein reicht nicht

Bei der Axa sagt man zu den Vorwürfen, dass Covid-19 oder Long Covid als Berufskrankheit anerkannt werde, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Verlangt sei «ein qualifizierter Kausalzusammenhang zwischen der Infektion und der Ausübung der beruflichen Tätigkeit».

Das sei etwa beim Pflegepersonal auf den Intensiv- und Covid-Stationen der Spitäler der Fall oder bei Mitarbeitenden in Testeinrichtungen. Gesundheitspersonal, das infizierte Personen in Alters- oder Pflegeheimen pflege und betreue, sei dem gleichgestellt.

Relevant sind allerdings die genauen Umstände: «Es reicht nicht, einer Infektion am Arbeitsplatz ausgesetzt zu sein», schreibt die Axa.

8-jährige Empfehlung als Grundlage

Wenn die versicherte Person nicht nachweisen könne, sich bei der Arbeit angesteckt zu haben, sehe die Unfallversicherung von ihrer Leistungspflicht ab. Sie würden sich damit an der Empfehlung der Ad-hoc-Kommission orientieren, die vor acht Jahren zum Sars-Virus erlassen wurde. Die Kommission setzt sich aus den Trägern der obligatorischen Unfallversicherung zusammen.

Bei der Axa nehme man überhaupt nur wenige Klagen wie die von Edith Schwitter wahr. Sie schreiben: «Negative Reaktionen von Versicherten erreichen uns nur sehr selten. Die meisten Betroffenen wissen selbst nicht, wo sie sich angesteckt haben, und führen ihre Ansteckung auch nicht unbedingt auf die berufliche Tätigkeit zurück

Gewerkschaft weiss vom Knatsch

Das sieht Elvira Wiegers von der Gewerkschaft VPOD anders. Sie erreichen immer wieder Klagen, dass sich Angestellte aus dem Gesundheitswesen bei der Arbeit angesteckt hätten. «Uns liegen zudem schon einige Fälle vor, wo sich die Unfallversicherung weigert, die Corona-Infektion als Berufserkrankung anzuerkennen», sagt Wiegers.

«Es ist ein Hohn gegenüber dem Gesundheitspersonal.
Sie arbeiten an vorderster Front gegen Corona und wenn sie sich anstecken und erkranken, zahlt die Versicherung nicht.»
Elvira Wiegers, Gewerkschaft VPOD

Wie viele Personen genau betroffen seien, wisse sie indes nicht. «Wir erfahren nur punktuell davon, weil sich die Arbeitnehmenden an uns wenden oder mit den Medien reden», so Wiegers.

Dabei stelle sie fest, dass das Personal sich selber überlassen und den Versicherungen ausgeliefert sei. «Es ist ein Hohn gegenüber dem Gesundheitspersonal. Sie arbeiten an vorderster Front gegen Corona und wenn sie sich anstecken und erkranken, zahlt die Versicherung nicht», so Wiegers.

Besonders problematisch finde sie, dass die Beweislast bei den Versicherungsnehmern und -nehmerinnen liegt. Wenn man nicht direkt auf der Covid-Abteilung arbeite, könne man kaum einen Kausalzusammenhang beweisen, so Wiegers. «Es braucht dringend eine faire Lösung und klare gesetzliche Grundlage.»

Versicherung pokert mit Abweisungen

Der Anwalt Kaspar Gehring kennt Fälle wie die von Frau Schwitter. Er ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und ist bei der Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten tätig. Bei Covid halte es sich gleich wie bei anderen Infektionskrankheiten: «Es geht immer um die Frage: Hat man sich im Privaten angesteckt oder bei der Arbeit?», so Gehring.

Oft würden die Versicherungen Anträge auch relativ schnell abweisen. «Bei uns Anwälten, die Geschädigte vertreten, entsteht der Eindruck, dass Versicherungen mit abweisenden Entscheiden versuchen, sich dem Fall zu entledigen, und darauf warten, ob sich jemand wehrt.»

Damit Covid-19 als Berufskrankheit gelte, müsse die angestellte Person mit infizierten Patientinnen oder Patienten Kontakt gehabt haben, sagt Gehring. Das sollte bereits im Unfallformular richtig angegeben sein, da das Formular ein wichtiges Beweismittel sei.

Betroffenen Personen, die mit dem Entscheid der Versicherung nicht einverstanden sind, rät Gehring, sich unbedingt zu wehren. Idealerweise habe man eine Rechtsschutzversicherung, die man aktivieren könnte, oder man konsultiere direkt eine Anwältin oder Anwalt.

«Wichtig ist, dass man schnell reagiert», sagt Gehring. Verfügungen hätten in der Regel eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen, die es einzuhalten gilt. Weiter rät der Anwalt, den behandelnden Arzt oder Ärztin um einen Bericht zu bitten, in dem attestiert wird, dass man sich bei der Pflegearbeit angesteckt hat.

Gerichtspraxis entwickelt sich noch

Bei Long Covid komme ein ganz anderes Problem für Betroffene hinzu: Wie kann man beweisen, dass die Krankheitssymptome mit Covid-19 zusammenhängen? «Da wird es sehr darauf ankommen, wie handfest die medizinischen Erkenntnisse zu Long Covid sind», so Gehring.

Daraus würde sich ergeben, welche Anforderungen die Gerichte an den Nachweis von Long Covid stellen. Jetzt sei es noch zu früh, eine Praxis beobachten zu können. «Ich denke, im Verlauf dieses Jahres wird sich abzeichnen, wie die Gerichte solche Fälle handhaben werden», sagt der Anwalt. «Schlussendlich werden da auch politische Aspekte entscheidend sein.»

Ball liegt beim Bundesrat

Auf politischer Ebene ist das Thema Long Covid lanciert. Einerseits hat die ständerätliche Gesundheitskommission den Bundesrat aufgefordert, die nötigen Massnahmen sowie Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten für Long-Covid-Patienten darzulegen.

Weiter hat die Nationalrätin Stefania Prezioso Batou (Grüne/GE) einen Vorstoss eingereicht, damit die Auswirkungen von Corona auf das Gesundheitspersonal untersucht wird. Die Antworten des Bundesrates stehen bei beiden Vorstössen noch aus.

Die politischen Gebaren bringen der Pflegefachfrau Edith Schwitter aktuell noch nicht viel. Sie hat sich dazu entscheiden, sich gegen den Entscheid der Axa zu wehren und hat sich dafür einen Anwalt genommen.

Wann sie wieder arbeiten kann, weiss sie nicht. Momentan liege sie mit Fieber zuhause. Müde von der Krankheit und ahnungslos, wann sich ihr Leben wieder normalisieren wird.

Anlaufstelle für Long Covid Betroffene
Wer vermutet, an Long Covid erkrankt zu sein, kann sich bei unterschiedlichen Stellen Hilfe holen. So bieten etwa die Universitätsspitäler Zürich und Genf sowie das Kantonsspital Chur Sprechstunden an. Weitere Informationen finden Betroffene auf der Website von «Long Covid Schweiz».​
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183 Kommentare
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insert_brain_here
19.02.2021 09:50registriert Oktober 2019
Eine Komission der Unfallversicherungen entscheidet, dass Unfallversicherungen nicht zuständig sind, aha...

Vielleicht sind private und somit ausschliesslich gewinnorientierte Sozialversicherungen doch keine so gute Idee?
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Amboss
19.02.2021 09:55registriert April 2014
Ja super. Und wir haben noch geklatscht für das Gesundheitspersonal.
Jetzt hab ich echt gedacht, ab diesem Geklatsche sei das Gesundheitspersonal jetzt so glücklich, dass sie einfach nur ihren Job machen und man sonst gefälligst nie wieder was von ihnen hört.
Und jetzt wollen die solche Dinge wie.... Leistungen, die ihnen zustehen. Ja bravo.
Für euch klatsche ich auch nicht mehr...



Sorry wegen dem schwarzen Humor, aber genau so läuft es doch.
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lilas
19.02.2021 10:15registriert November 2015
Erstaunt mich nicht.
Ich hatte vor einigen Jahren eine Verletzung am Ellenbogen, aufgrund einer Tätlichkeit einer psychisch Kranken. Die Unfallversicherung weigerte sich trotz der Bestätigung des Hausarztes, dies zu übernehmen mit der Begründung, in meinem Alter und den vielen Jahren im Beruf sei dies kein Unfall sondern "Verschleiss"..dies war wie eine Ohrfeige und "selber Schuld wenn du in sonem Verschleissjob schaffst"
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