Schweiz
Zürich

Die Kalkbreite Genossenschaft definiert Kriterien für ihre Mieter.

Ausländer, bisexuell, behindert: Wie sich eine Genossenschaft die idealen Mieter vorstellt

26.04.2018, 06:5826.04.2018, 08:21
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Die Zürcher Genossenschaft Kalkbreite hält auf einem Arbeitspapier festgeschrieben, wie die Vermietungskritierien für ihr neustes Bauprojekt aussehen sollen. Wie der TagesAnzeiger schreibt, liest sich dieses Dokument wie ein Kochrezept: Man nehme als Hauptzutaten 30 Prozent Bewohner mit tiefem Sozialstatus, 33 Prozent Ausländer, die «sicht-, les- und hörbar» anders sind, 20 Prozent, die mit dem Velo zur Arbeit fahren. Dann gebe man 5 Prozent Kinder mit alleinerziehenden Eltern dazu, 5 Prozent Arbeitslose, 5 Prozent Behinderte, 5 Prozent «LGBTIQ-Paare» sowie 1 Prozent Menschen mit «non-binärer Geschlechtsidentität».

Eine solche Durchmischung der Mieterschaft wünscht sich die Genossenschaft Kalkbreite für ihr neu entstehendes Zollhaus, eine Siedlung auf dem Areal zwischen der Langstrasse und dem Zürcher Hauptbahnhof. 

Visualisierung Zollhaus.
Visualisierung Zollhaus.bild: kalkbreite.net

Viele Bewerber fragen sich nun aber: Was geht es meinen Vermieter an, ob ich schwul bin? Oder: Wie soll denn überhaupt überprüft werden, welche sexuelle Orientierung ich habe?

Eine Siedlung, die bereits solche Umfragen durchgeführt hat, ist laut «TagesAnzeiger» der Kulturpark in Zürich-West. Vor drei Jahren mussten die dortigen Bewohner Fragen zu ihrer sexuellen Orientierung und ihrem allfälligen Migrationshintergrund in einer Umfrage beantworten. Schon damals sorgte dies für Kritik.

«Steuert man die Vermietung zu stark, entzündet sich der Unmut an detaillierten Kriterien­katalogen. Macht man aber zu wenig, folgt der Vorwurf, man vergebe günstige Wohnungen an Privilegierte.»
Jonathan Kischkel, Vorstandsmitglied Genossenschaft Kalkbreite

Im Artikel äussert der Mieterverband wenig Verständnis für solche Umfragen: Das sei trotz der ideellen Zielsetzung genauso falsch wie das Gegenteil, nämlich Wohnungen «nur für Schweizer» auszuschreiben. Hinzu komme, dass Bewerber folgenlos Falschangaben machen könnten, weil solche Informationen wegen des Datenschutzes gar nicht erhoben werden dürften.

Kalkbreite Genossenschaft Zürich
Bild Müller Sigrist Architekten
Die Genossenschaft Kalkbreite.bild: Müller Sigrist Architekten

Gegenüber dem «TagesAnzeiger» sagen die verantwortlichen Personen der Genossenschaft Kalkbreite, man sei sich bewusst, dass dies ein heikles Terrain sei. Vor allem, seit die städtische Politik Genossenschaften fördert, indem sie ihnen Land abtritt. Sie stünden unter besonderer Beobachtung, sagt Vorstandsmitglied Jonathan Kischkel: «Steuert man die Vermietung zu stark, entzündet sich der Unmut an detaillierten Kriterien­katalogen. Macht man aber zu wenig, folgt der Vorwurf, man vergebe günstige Wohnungen an Privilegierte.»

Kischkel sagt im Artikel weiter, dass bei der Befragung der potenziellen Mieter des Zollhauses weder die Privatsphäre noch der Datenschutz tangiert werden dürften – man wolle nicht in die gleiche Falle tappen wie seinerzeit der Kulturpark. Abgefragt werden sollen bei der Erstvermietung nur jene Angaben, die man abfragen darf. Zum Beispiel Einkommen oder Bildungsgrad. 

Doch wie sieht die rechtliche Situation aus? Sie ist in der Schweiz im Unterschied zur EU weniger geregelt, sagt der Zürcher Universitätsprofessor Matthias Mahlmann im Artikel. Es sei umstritten, wie weit bestehende Diskriminierungsverbote auf den Wohnungsmarkt angewendet werden können, und zweitens, wie mit positiver Diskriminierung umzugehen sei. «Diskriminiere ich alle anderen, wenn ich den diskriminierten Bosnier bevorzugt behandle?», wirft Mahlmann im «TagesAnzeiger» die Frage auf. «Und wenn ja – unter welchen Umständen könnte eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein?» (sar)

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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jein
26.04.2018 08:15registriert August 2017
Es ist lobenswert, dass eine Genossenschaft preisgünstiges Wohnen für Personen mit tiefem Sozialstatus vorbehält.

Wenn man aber nach sexueller Orientierung, Herkunft, Hautfarbe (seien wir ehrlich, darum geht es ja bei "sichtbar anders") diskriminiert, ist man trotz besten Absichten keinen Deut besser als die Hauseigentümer die nur ledige kinderlose Schweizer suchen.
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Frau Langstrumpf
26.04.2018 08:07registriert Juni 2016
Ich finde das aber diskrimminierend gegenüber «normalen» Schweizern Bürgern
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sheimers
26.04.2018 10:09registriert April 2014
Wählt die Mieter doch per Los aus, dann gibt es eine gerechte Durschmischung ohne Diskriminierung, ohne Verletzung der Privatsphäre und ohne ungerechte Bevorzugung gewisser Bevölkerungsgruppen.
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