Schweiz
Zürich

Studierende wehren sich gegen neue Disziplinarverordnung der Uni Zürich

Studierende demonstrierten am Montag gegen die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich.
Studierende demonstrierten am Montag gegen die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich.bild: Kritische Politik an der Uni Zürich

Uni Zürich will Studierende mit bis zu 4000 Franken büssen – dagegen regt sich Widerstand

In ihrer neuen Disziplinarverordnung sieht die Universität Zürich vor, Vergehen seitens der Studentenschaft mit saftigen Bussen und gemeinnütziger Arbeit zu bestrafen. Dagegen wehren sich die Studierenden – und die Uni verteidigt sich.
16.07.2020, 09:3016.07.2020, 13:02
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Vergehen wie das Herstellen eines Plagiats, die Störung des schulischen Betriebs und allgemeine Verstösse gegen Vorschriften wurden an der Universität Zürich bisher mit Verweisen oder Suspendierungen bestraft. Neu kann die Hochschule auch Geldstrafen bis zu 4000 Franken und gemeinnützige Arbeit bis zu 40 Stunden verhängen. Studierende sind erbost und verlangen, dass die Universität die neue Regelung wieder über Bord kippt.

Doch der Reihe nach:

Was hat die Uni Zürich beschlossen?

Am 25. Mai dieses Jahres hat die Universität Zürich eine neue Disziplinarverordnung verabschiedet. In Kraft treten soll diese nach den Sommerferien am 1. September. Darin wird geregelt, wie Verstösse gegen die Regeln der Uni bestraft werden – die Verordnung stellt sozusagen ein eigenes Uni-Gesetz dar. Das ist vor allem darum notwendig, um der Universität Mittel zur Ahndung von wissenschaftlichem Fehlverhalten an die Hand zu geben. Studierende können, wie überall, nicht machen, was sie wollen.

Kern der Änderungen der neuen Disziplinarverordnung bilden folgende zwei Punkte:

  • Es wurden neue Disziplinarmassnahmen beschlossen. Neu können gegen Disziplinarverstösse neben dem schriftlichen Verweis und dem Ausschluss aus dem Studium auch Strafen wie gemeinnützige Arbeit bis zu 40 Stunden zugunsten der Universität oder Geldleistungen bis zu 4000 Franken beschlossen werden.
  • Der Universitätsanwalt darf nun eigenständig über Strafen gegen Verstösse bis zu 40 Sozialstunden oder 1000 Franken entscheiden. Vorher konnte er das nur zusammen mit der Disziplinarkommission durchführen.

Welche Vergehen könnten jetzt finanziell bestraft werden?

Im neuen Reglement werden Disziplinarverstösse, die finanziell bestraft werden können, so beschrieben:

  • Bedienung unerlaubter Mittel bei schriftlichen Arbeiten
  • Plagiate
  • Straftaten gegen die Organe, Angehörigen oder Gäste der Universität
  • sonstige Verstösse gegen die geltenden Vorschriften der Universität

Wieso regt sich dagegen Widerstand?

Es ist insbesondere dieser letzte Punkt, den die Studierenden kritisieren. Sie befürchten, dass nun rein theoretisch für jedes Vergehen gegen jede Vorschrift der Universität eine Geldstrafe erhoben werden kann.

Sascha Deboni vom Bündnis gegen Disziplin spricht gegenüber watson davon, dass nun die politische Freiheit der Studierenden mittels Geldstrafen bedroht werden könne. So nennt er als Beispiel die feministische Streikwoche vom letzten Jahr: Aktivistinnen und Aktivisten besetzten Räume der Universität und führten Informationsveranstaltungen durch. Deboni: «Mit dem neuen Reglement könnte jede Aktivistin und jeder Aktivist mit Geldbussen gestraft werden.»

«Die Uni muss aus unserer Perspektive ein Raum sein, der solche Bewegungen zulässt, ohne dass man Repression fürchten muss.»
Sascha Deboni vom «Bündnis gegen Disziplin»

Bis jetzt wurden solche politischen Aktivitäten nicht gross bestraft. Im schlimmsten Fall konnte die Universität Verweise verteilen – laut Deboni erfolgte dies aber höchst selten. Er findet: «Die Uni muss ein Raum sein, der solche Bewegungen zulässt, ohne dass man Repression fürchten muss.» Er betont, es gehe dem Bündnis nicht darum, schwerwiegende Verstösse wie Plagiate zu schützen. Sondern darum, völlig unverhältnismässige Strafen zu verhindern.

«Bildung statt Zucht & Ordnung»: So lautet die Forderung der Studierenden.
«Bildung statt Zucht & Ordnung»: So lautet die Forderung der Studierenden.bild: zvg

Nebst dem Bündnis gegen Disziplin, in dem das feministische Hochschulkollektiv, der Klimastreik an den Hochschulen oder die kritischen Juristinnen und Juristen Zürich vertreten sind, wird die neue Verordnung auch vom Verband der Studierenden der Universität Zürich und der Juso kritisiert. Unterstützung erhalten die Studierenden zudem von der Zürcher SP Fraktion. Sie sind sich einig, das neue Reglement soll nicht eingeführt werden. Der Verband der Studierenden will nun sogar rechtliche Schritte einleiten, weil er der Ansicht ist, dass der Disziplinarstrafe eine hinreichende gesetzliche Grundlage fehlt.

Was sind die wichtigsten Kritikpunkte?

Insbesondere kritisiert wird die hohe Geldstrafe. Damit würde, in den Worten der SP, die Uni eine «Zweiklassenjustiz» begünstigen: Vermögende Studierende hätten mit den Geldstrafen kein Problem und würden bevorzugt, während die Existenz von weniger vermögenden Studierenden bedroht werden würde. Die bisherigen Mittel zur Sanktionierung von unwissenschaftlichen Arbeiten und sonstigen Verstössen seien ausreichend.

Weiterer Kritikpunkt ist, dass der Universitätsanwalt eigenmächtig und ohne Zustimmung der Disziplinarkommission Strafen von bis zu 40 gemeinnützigen Stunden und bis zu 1000 Franken aussprechen kann. Bisher wurden Strafen nur als Entscheid der ganzen Kommission ausgesprochen. Befürchtet werden willkürliche Entscheide.

Ein weiteres Problem sei, dass die Präzedenz nicht gross bekannt sei. Die Universität spreche von einem «notwendigen Sachzwang», lieferte dazu aber keine Zahlen. Warum ist diese Einführung der Geldstrafe notwendig? Reichen die bisherigen Strafen denn nicht aus? «Uns Studierenden fehlt eine Grundlage, einschätzen zu können, ob diese Revision notwendig ist oder nicht», so Deboni vom Bündnis gegen Disziplin.

Zuletzt bedauern die Studierenden, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung die Position der Studierenden kaum berücksichtigt worden sei.

Was sagt die Uni dazu?

Laut der Universität Zürich soll die Geldstrafe nur als letztes aller Mittel verwendet werden. Rita Ziegler, Medienbeauftragte der Uni, spricht gegenüber watson davon, dass die Geldstrafe mehr als Alternative zu den gemeinnützigen Stunden gesehen werden soll. «Sie soll in der Regel erst zum Zuge kommen, wenn die anderen Sanktionen nicht greifen – etwa gemeinnützige Arbeitseinsätze. Die gemeinnützige Arbeit (bis zu 40 Stunden) ist eine wichtige Neuerung bei den Sanktionen und gilt bei Experten als die sozial sinnvollste. Es ist damit zu rechnen, dass sie – wie im vergleichbaren Jugendstrafrecht – häufig zum Einsatz kommen wird».

Des Weiteren spricht sie folgendes Problem an: «Ein fehlbarer Studierender, der mit dem Studium bereits fertig ist oder nicht mehr immatrikuliert ist, kann heute teilweise gar nicht sanktioniert werden. Eine Suspendierung ist in diesem Fall wirkungslos – nicht hingegen die gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe.»

«Es ist nicht davon auszugehen, dass die Existenz der weniger vermögenden Studierenden bedroht wird.»
Rita Ziegler, Medienbeauftragte der Universität Zürich

Den Vorwurf, dass die Geldstrafe eine Ungleichheit bei den vermögenden und weniger vermögenden Studierenden hervorrufe, weist Ziegler zurück. Im Reglement stehe, dass bei Geldleistungen die finanziellen Verhältnisse der angeschuldigten Person angemessen zu berücksichtigen seien. «Es ist also nicht davon auszugehen, dass die Existenz der weniger vermögenden Studierenden bedroht wird.»

Die Angst vor Bestrafungen politischer Aktivitäten sei nachvollziehbar. Jedoch sei dies gemäss Ziegler wirklich der letzte Grund, warum diese Geldstrafe eingeführt wurde. Sie sagt: «Politische Aktivitäten sind ein wichtiger Teil der Universität Zürich und wurden bislang, sofern sie den Unibetrieb nicht stören und nicht gegen geltendes Recht verstossen, weitgehend geduldet und nicht bestraft.»

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58 Kommentare
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Lienat
16.07.2020 11:12registriert November 2017
Also, wer heute noch ein Plagiat abliefert, gehört nicht gebüsst, sondern exmatrikuliert. Dem verwöhnten Millionärsschnösel sind 4000 Franken Busse nämlich ziemlich egal. Der wird vielleicht sogar die Rechnung machen, dass die Busse billiger ist als die Arbeitszeit, die er für die selbständige Erledigung Arbeit hätte aufwenden müssen.
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chrissy_dieb
16.07.2020 10:00registriert Januar 2020
Sinnentleerte Diskussion:

- Uni Kritik: Mit Bussen oder Arbeit wird man die Leute nicht davon abhalten können. Viel abschreckender (schon fast drakonisch) wäre ein entsprechender Vermerkt im Diplom.
- Kritiker Kritik: Statt das Strafmass anzugreifen sollte man eher die Vorschriften/Verordnungen diskutieren. Dort wird definiert, ob die Besetzung von Räumen akzeptiert wird oder nicht - und nicht über das Strafmass.

Die eigentliche Diskussion sollte sein: Wo leben wir eigentlich, dass das ganze Zeug überhaupt nötig ist? Ist authentische Arbeit und ungestörter Unterricht zu viel verlangt?
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rüdhans
16.07.2020 11:11registriert Oktober 2018
"Ein fehlbarer Studierender, der mit dem Studium bereits fertig ist oder nicht mehr immatrikuliert ist, kann heute teilweise gar nicht sanktioniert werden..."

Also wenn jemand fertig oder nicht mehr immatrikuliert ist, dann ist er doch kein Studierender mehr, oder? Wieso sollte da die Uni ZH Bussen verteilen dürfen?

Darf ich das jetzt auch, wenn ein Gast in meinem Haus sich nicht an meine Regeln hält? "Sooooo Hans-Ueli, ich ha gseit du söllsch d Füess abem Tisch tue. Jetzt muesch 30h go dr Rase mäiä..."
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