Einzelrichter Reto Steinmann hat den Restausschluss gegen Santeri Alatalo bei der 4:6-Niederlage gegen den SC Bern in eine Matchstrafe umgewandelt und ein Verfahren eröffnet. Der Zuger ist ab sofort bis auf weiteres gesperrt. Reto Steinmann hat, da er Zuger ist, das Verfahren an seinen Ersatzrichter Oliver Krueger abgetreten.
Santeri Alatalo hat in der 24. Minute in der Partie gegen Bern Bud Holloway mit dem Ellenbogen von hinten in die Bande gecheckt. Es ist also regeltechnisch eine Kombination der Vergehen «Check von hinten» und «Bandencheck».
Der SCB-Kanadier fällt mit einer ausgerenkten Schulter und einem ausgerenkten Finger für längere Zeit aus. Der Einzelrichter beurteilt jedoch nicht die Folgen von der Tat. Sondern nur die Tat selber. Stark vereinfacht formuliert: Für das Strafmass spielt es theoretisch keine Rolle, ob der Gefoulte verletzt wird oder nicht. Psychologisch allerdings schon.
Die Kombination aus «Check von hinten» und «Bandencheck» ist extrem gefährlich. Santeri Alatalo drohen demnach bis zu zehn Spielsperren. Dieses Strafmass hat auch SCB-Trainer Guy Boucher im kontrollierten Zorn nach dem Spiel gefordert. Damit liegt er theoretisch durchaus im Einklang mit der Hockeygesetzgebung.
Gibt es mildernde Umstände? Ja, die gibt es und die können im Extremfall bis zu einem Freispruch führen. Ein bösartiges Rumpelfoul mit der Absicht den Gegenspieler zu verletzen ist es nämlich nicht. Die Videobilder zeigen auch ein gerade für einen nordamerikanischen Spieler ungewöhnliches und ungeschicktes Verhalten des Opfers in Bandennähe. Zudem wird Bud Holloway durch den Check ja nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel überrascht. Alles in allem entsteht bei der Analyse von den TV-Bildern eher der Eindruck, dass es ein äusserst unglücklicher Zusammenstoss war. Stark vereinfacht formuliert: eher Unfall als Foul.
Das alles können sehr wohl strafmildernde Umstände sein und das macht es äusserst schwierig, den Fall gerecht zu beurteilen. Der Finne mit Schweizer Lizenz ist auch nicht ein Wiederholungstäter mit entsprechendem Vorstrafenregister. Extrem formuliert: Theoretisch lassen sich zehn Spielsperren aufgrund der Hockeygesetzgebung ebenso begründen wie ein Freispruch. Also wird es einen Kompromiss geben: Zwei bis fünf Spielsperren. So oder so ein heikler Fall für Ersatzrichter Oliver Krueger.