So wie das Volk Israel einst am Fusse des Berges Sinai lagerte und auf Moses mit seinen Gesetzestafeln wartete, so harren die Klubmanager auf die Corona-Gesetzestafeln von Bundesrat Alain Berset. Damit sie endlich, endlich, endlich Klarheit haben, unter welchen Bedingungen die Meisterschaft am 1. Oktober beginnen kann. Um die Formulierungen in der neuen Verordnung über Grossanlässe wird noch immer gerungen. Entscheidend ist ein Detail im «Kleingedruckten» der bundesrätlichen Verordnung.
Zuständig für die Bewilligung der Spiele (Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen) bleiben weiterhin die Kantone. Im Hockey sind das 14 verschiedene Kantonsregierungen für die National League und die Swiss League. Das programmierte Chaos. Mit einem Detail kann der Bundesrat mit seiner Verordnung am nächsten Mittwoch (2. September) dieses Chaos zumindest ein wenig verringern.
Die bundesrätliche Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Spiele durchgeführt werden dürfen. Diese Bedingungen sind an Sicherheitskonzepte geknüpft, die von den Klubs bereits erarbeitet worden sind: eingeschränkte Stadionauslastung, Maskenpflicht, nur Sitzplätze etc. Das Problem: Die Kantonsregierung kann die Spiele in ihrem Hoheitsgebiet bewilligen, wenn die vom Bundesrat formulierten Bedingungen erfüllt sind. Aber die Kantonsregierung muss nicht. Die Klubs haben keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung. Mit dem Verweis auf die veränderte Lage (hohe Infektionszahlen) ist es möglich, dass Bern bewilligt, Genf aber nicht. Das wird so bleiben und damit die Aussicht auf Chaos.
Die Grundlage für alle Bewilligungen sind die täglich ermittelten Infektionszahlen. Hohe Zahlen = keine Bewilligung. Tiefe Zahlen = okay, ihr könnt spielen.
Bis in die 1970er Jahre hinein konsultierten die Liga-Funktionäre mit klopfendem Herzen den Wetterbericht, um zu erfahren, ob ein Spiel durchgeführt werden kann und das Wetter war von Ort zu Ort unterschiedlich. Erst das Hallenobligatorium hat unser Hockey ab 1975 vom Wetter unabhängig gemacht.
Nun werden die Liga-Funktionäre mit klopfendem Herzen die Infektionszahlen konsultieren, um zu erfahren, ob ein Spiel durchgeführt werden kann, und die Fallzahlen werden von Ort zu Ort, von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Und hier gibt es nun einen vielversprechenden Lösungsansatz. Der Bundesrat soll in den Anmerkungen zur Verordnung regeln, wie die Fallzahlen zu interpretieren sind.
Ausschlaggebend soll nicht mehr die Zahl der Neuinfektionen sein. Diese Zahl dürfte im Herbst und Winter höher werden. Entscheidend soll sein, wie diese Neuinfektionen unser Gesundheitssystem belasten. Also wie viele der Betroffenen müssen hospitalisiert und wie viele davon beatmet werden.
Beispiel: Die Anzahl der Neuinfektionen steigt im Kanton Zürich sprunghaft an und ist um 120 höher als am Vortag. Ein Grund, das Spiel ZSC Lions gegen Davos nicht zu bewilligen. Aber es mussten nicht mehr Personen hospitalisiert, auch nicht mehr Patienten beatmet werden als am Vortag. Also dürfen die ZSC Lions trotz steigender Fallzahlen gegen Davos spielen.
Angestrebt wird auch ein «Abonnement». Also eine generelle Spielbewilligung, die aber jederzeit aufgrund der Lageentwicklung zurückgezogen werden kann. Aber so müsste wenigstens nicht jedes Spiel einzeln immer wieder bewilligt werden.
Auf dieser Basis wird die Lage berechenbarer und die Abhängigkeit von den täglichen Schwankungen der Neuinfektionen fällt weg. Das Chaos wird geringer. Aber diese Lösung greift nur, wenn der Bundesrat in den Anmerkungen seiner Verordnung das verbindlich so festhält.
Beim Warten auf Moses und die Gesetzestafeln soll es bekanntlich zum Tanz ums «Goldene Kalb» gekommen sein. So ähnlich ist es auch jetzt. Bei den Klubmanagern dreht sich beim Warten auf die bundesrätlichen Gesetzestafeln auch alles um Gold bzw. Geld. Nur nicht in Form eines Kalbes. Entscheidend ist die Ausnützungsziffer für die Stadien. Es wird erwartet (steht aber noch nicht fest), dass im Fussball zwei Drittel und im Eishockey die Hälfte der Kapazität genutzt werden darf.
Bleibt es dabei, gehen im Hockey nach dem Verbrauch der Einnahmen aus den Saisonkarten spätestens im Januar die Lichter aus. Zurzeit wird um eine Änderung der Bedingungen der Bundeshilfe für den Profisport (150 Millionen) gerungen. Ursprünglich ist festgelegt worden, dass diese Gelder als Kredite ausbezahlt werden, für die alle Klubs solidarisch haften. Diese Bedingungen weisen die Klubs zurück.
Ohnehin sind die Klubs als Unternehmen einer Branche, die selbst in Boom-Zeiten rote Zahlen schreibt, nicht dazu in der Lage, solche Kredite zurückzuzahlen. Nicht einmal bei generationenübergreifenden Laufzeiten von 100 Jahren. Also soll das Parlament diese Gelder als Subventionen deklarieren und der Bund auf eine Rückzahlung verzichten.
Ist diese Forderung im Parlament durchzubringen? Wahrscheinlich nicht. Die Kunst der helvetischen Politik ist der Kompromiss. Die Umwandlung der Kredite in Subventionen wird an die Auslastung der Stadien gekoppelt. Nur 50 Prozent der Kapazität dürfen genutzt werden? Okay, 50 Prozent der Kredite werden als Subventionen deklariert. Und die Solidarhaft wird generell gestrichen.
Wir sehen: Es gibt vielversprechende Ansätze, um das Chaos in der Meisterschaft ein wenig zu verringern. Aber selbst eine glasklar formulierte Verordnung des Bundesrates wird zu keiner klaren Ordnung führen. Die Verordnungen, die damals Moses vom Berg Sinai herabgebracht hat (die Zehn Gebote), waren sogar in Stein gemeisselt. Eine stabile Ordnung auf Erden haben sie trotzdem nicht gebracht.
So werden einzelne Ausreisser (zB Wochenende weniger Tests, am Montag Tests nachholen) ausgeglichen.
Und im Besonderen für die Bewilligungen sollte auch mit einem relativen Wert zur Bevölkerung(sdichte) gerechnet werden. 100 Infektionen im Kanton Zürich sind nicht vergleichbar mit 100 Infektionen im Graubünden.