Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding hat sich heute Morgen ab 10 Uhr erneut in den Geschäftsräumlichkeiten des Klubs im St. Jakob Park getroffen. Bei der letzten Sitzung am 29. März hatte sich noch der Herausforderer David Degen zum Sieger erklärt: Er habe sein Vorkaufsrecht ausgeübt und gemäss Aktionärsbindungsvertrag das 82-Prozent-Paket von FCB-Präsident Bernhard Burgener übernommen. Lediglich die Aktienübertragung durch den Verwaltungsrat habe noch nicht stattgefunden.
Nun hat Burgener an der heutigen Sitzung den Spiess umgekehrt: Er habe das im Aktionärsbindungsvertrag mit Degen ebenfalls vorgesehene «Mitverkaufsrecht» (Drag-Along-Recht) ausgeübt und damit Degen verpflichtet, sein 10-Prozent-Paket der Basel Dream & Vision anzudienen, wenn diese wie vorgesehen das Aktienpaket von Burgener übernimmt. Da dieses Mitverkaufsrecht gemäss Burgeners Rechtsauffassung hierarchisch über dem von Degen beanspruchten Vorkaufsrecht stehe, werde dieses hinfällig.
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— FC Basel 1893 (@FCBasel1893) April 12, 2021
Gemäss Medienmitteilung ist der von Burgener dominierte Verwaltungsrat nach diesem Winkelzug in seiner Sitzung zum Schluss gekommen, dass ein Verkauf sämtlicher Aktien von Burgener und von Degen an die Basel Dream & Vision «im besten Interesse der Gesellschaft liegt». Degen verschweige seine Zukunftspläne für den FCB sowohl vor der Öffentlichkeit als auch dem Verwaltungsrat. Die neue Eigentümerschaft biete dagegen «tragfähige, verlässliche und stabile Perspektiven» und sichere dessen langfristige Finanzierung.
Theoretisch gehört die FCB Holding damit zu 92 Prozent der Basel Dream & Vision. Diese neue Gesellschaft wird wiederum von Bernhard Burgener sowie von der britischen Investmentgesellschaft Centricus gehalten. Nach den vorliegenden Informationen verfügt Burgner über die Stimmenmehrheit, während Centricus frisches Kapital einbringt.
So wenig jedoch eine Aktienübertragung zugunsten von Degen stattgefunden hatte, so wenig findet sie nun zugunsten der Basel Dream & Vision statt. Denn nach der von Degen angestrengten superprovisorischen Verfügung des Basler Zivilgerichts dürfen keine FCB-Holding-Aktien an die Basel Dream & Vision übertragen werden. Der Verwaltungsrat hält deshalb fest, dass der aktienrechtliche Vollzug erst stattfinde, «sofern und sobald» das vorsorgliche Verfügungsverbot aufgehoben werde.
Die rechtliche Lage wird durch die neue Entwicklung noch etwas verwirrlicher – ohne dass sich dabei jedoch etwas Grundsätzliches verändert. Zusammen haben Burgener und Degen keine Zukunft beim FC Basel. Burgener will Degen loswerden, Degen von Burgener den Klub übernehmen.
Auch die superprovisorische Verfügung wird noch einige Zeit in Kraft bleiben. Nach vorliegenden Informationen findet die mündliche Verhandlung vor dem Basler Zivilgericht erst am 11. Mai statt. Während die Partei Burgener einen möglichst frühen Termin anstrebte, hatte die Partei Degen Interesse an einem möglichst späten Zeitpunkt. Frühestens in einem Monat wird nun also der Richter entscheiden, ob die vorsorgliche Verfügung aufgehoben oder bis zur Durchführung eines ordentlichen Verfahrens aufrechterhalten bleibt.
Die juristische Aufrüstung dient allerdings ohnehin weniger einer gerichtlichen Klärung, sondern ist vielmehr eine weitere Eskalation, um sich eine möglichst gute Ausgangsposition für eine aussergerichtliche Lösung zu sichern. Nach dem grossen Eklat nach der letzten Sitzung hat sich zunächst die Partei Degen öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt, zuletzt hat die Partei Burgener ihre Position gezielt in der Medienöffentlichkeit platziert.
Es geht dabei längst nicht nur um Geld, was eine Einigung erschwert. Sowohl Burgener als auch Degen haben ein hohes Mass an Prestige investiert, sodass bei einem Ausstieg nicht nur die Kasse stimmen, sondern sich auch der Gesichtsverlust im Rahmen halten muss. Den Anfang zu Deeskalation haben sie zumindest gestartet. Die Kontrahenten einigten sich auf die Formulierung , dass sie «ihre Differenzen noch nicht definitiv ausräumen konnten». Sie strebten jedoch im Interesse des FCB rasch eine aussergerichtliche Einigung an und hätten entsprechende Gespräche aufgenommen.