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Vincenz verbrachte die dritte Nacht hinter Gitter – und ihm drohen Schadenersatzklagen

Vincenz verbrachte die dritte Nacht hinter Gitter – und ihm drohen Schadenersatzklagen

Der ehemalige Raiffeisen-Chef und ehemalige Aduno-Verwaltungsratspräsident Pierin Vincenz soll in Untersuchungshaft. Er muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen.
02.03.2018, 06:1009.03.2018, 09:39
Beat Schmid / Nordwestschweiz
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Pierin Vincenz und sein Geschäftspartner Beat Stocker befinden sich weiterhin in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft in Zürich. Der zuständige Staatsanwalt hat beim zuständigen Haftrichter Untersuchungshaft für die beiden verlangt.

Dieser muss nun in den nächsten 24 Stunden entscheiden, ob der ehemalige Raiffeisen-Chef weiterhin festgehalten wird. Damit wollen die Behörden verhindern, dass sich die Beschuldigten absprechen oder Material verschwinden lassen.

ARCHIV - ZUM STRAFVERFAHREN DER ZUERCHER STAATSANWALTSCHAFT GEGEN PIERIN VINCENZ, AM MITTWOCH, 28. FEBRUAR 2018, ERHALTEN SIE FOLGENDE ARCHIVBILDER ---- Pierin Vincenz, VR-Praesident Helvetia und Leon ...
Pierin Vincenz Bild: KEYSTONE

Die Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft abklärt, reichen zum Teil bis in Jahr 2007 zurück. Bei einer der ersten Transaktionen, welche die Staatsanwaltschaft untersucht, geht es um den Kauf der Firma Commtrain Card Solutions durch die Aduno im Juni 2007. Vincenz war zwischen 1999 und 2017 Aduno-Verwaltungsratspräsident.

Bekannt war, dass der Firma I-Finance in Zug ein Anteil an Commtrain Card Solutions gehörte. Pikant ist, dass Pierin Vincenz direkt oder indirekt an I-Finance beteiligt gewesen sein soll. Bei dem Verkauf an Aduno soll der Banker dann entsprechend profitiert haben. Möglicherweise hat Aduno einen zu hohen Preis für Commtrain bezahlt, sodass der Firma durch den Kauf ein Schaden entstanden ist.

Ex-Raiffeisen-Chef in U-Haft

Video: © TeleM1

Schon im Jahr 2009 wurde ruchbar, dass mit dieser Transaktion möglicherweise nicht alles korrekt ablief. Schon damals wurde Pierin Vincenz mehrfach mit Anfragen konfrontiert. Doch Vincenz bestritt damals wie heute die Vorwürfe. Es wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Eines wurde vom Zürcher Anwalt Peter Forstmoser erstellt. Keines der Gutachten stellte offenbar etwas Heikles fest.

Als Pierin Vincenz letztes Jahr aus dem Verwaltungsrat von Aduno ausschied, startete das neu zusammengesetzte Organ kurz darauf eine unabhängige Untersuchung, die von einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei durchgeführt wurde. Aufgrund der Befunde entschied dann Aduno Ende Jahr, eine Strafanzeige gegen ihren langjährigen Präsidenten sowie gegen den früheren CEO, Beat Stocker, einzureichen.

Verjährungsfrist verlängern

Die Übernahme von Commtrain Card Solutions liegt über zehn Jahre zurück. Damit ist der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung unter Berücksichtigung einer zehnjährigen Verjährungsfrist eigentlich erloschen. Doch es bleibt eine Chance, Ansprüche doch noch geltend zu machen.

Nämlich dann, wenn die Zivilklage aus einer «strafbaren Handlung hergeleitet wird, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist vorschreibt». So steht es im Obligationenrecht. Bei ungetreuer Geschäftsbesorgung beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist 15 Jahre.

Laut dem Berner Rechtsprofessor Frédéric Krauskopf kann so die Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen um 5 auf 15 Jahre verlängert werden. Um mit einer Zivilklage Erfolg zu haben, brauche es zwar nicht zwingend eine Verurteilung des Beschuldigten vor einem Strafgericht, aber ein Zivilkläger habe dann die besseren Karten mit einer Schadenersatzklage. Schlecht sehe es dagegen aus, wenn eine Strafuntersuchung eingestellt wird.

Klar ist, dass Aduno eine Zivilklage anstrebt. Die Höhe des Schadenersatzes könnte in die Millionen gehen. (aargauerzeitung.ch)

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Video: watson/Peter Blunschi, Emily Engkent
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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lai Nair
02.03.2018 09:40registriert Dezember 2016
Und nun schießen Vermutungen und Verdächtigungen ins Kraut, obwohl die Staatsanwaltschaft von Zürich bisher keine handfesten Auskünfte zu Sachverhalt gemacht hat, geschweige denn konkrete Vorhaltungen bekannt worden sind. Man könnte nicht meinen, dass auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung, wie bei allen juristischen/strafrechtlichen Abklärungen gegen irgend eine Person, gilt. Die übereifrigen Journalisten sollten sich auch an dieses Prinzip halten und und nur mit konkreten Fakten an die Öffentlichkeit gehen, wenn diese gesichert sind und sich nicht auf Mutmaßungen verlassen.
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