Der Bundesrat will mit einem umfassenden Massnahmenpaket die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Schweiz abmildern. Die ersten Hilfen wurden bereits am 13. März gesprochen. Mittlerweile ist das Paket zu einem Volumen von über 65 Milliarden Schweizer Franken angewachsen. Und so wird dieses Geld verteilt:
Doch nicht all diese Gelder werden unentgeltlich abgegeben. Einige davon haben die Form von Krediten oder Darlehen, die später zurückgezahlt werden sollen. Hier also die Verteilung der Gelder, die in Form von Direkthilfen und Unterstützung direkt in die Bereiche fliessen:
Zieht man also die 40 Milliarden Überbrückungskredite ab, die für die Unternehmen gedacht sind, schrumpft der Wirtschaftsblock stark zusammen. Hier muss allerdings gesagt werden, dass der Erwerbsersatz für Direkt- und Indirektbetroffene ebenfalls der Wirtschaft zu Gute kommt.
Hier die Aufschlüsselung im Detail:
Der grösste Block der Corona-Wirtschaftshilfe des Bundes sind die COVID-Überbrückungskredite für Unternehmen. Hinzu kommen noch weitere Bürgschaften zum Beispiel für Start-ups und eine Exportförderung von fünf Millionen Franken, die an Switzerland Global Enterprise ausbezahlt wurde.
Der Bund übernimmt für die Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Bürgschaft von 8 Milliarden Franken. Weiter wird die ALV direkt mit 6 Milliarden unterstützt, um die Mehrkosten der Coronavirus-Epidemie zu decken. Hinzu kommt noch die Kurzarbeitsentschädigung für Direkt- und Indirektbetroffene.
Die Armeeapotheke wird ebenfalls mit Geldern ausgestattet, um die Forschung nach Impfstoffen zu unterstützen und um Materialien wie Schutzmasken und Desinfektionsmittel im Ausland einzukaufen. Weitere 10 Millionen Franken werden für Informationskampagnen und Prävention aufgestellt.
Die Unterstützung für die Luftfahrt hat zwei Kostenpunkte. Einerseits werden die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss direkt mit Garantien und Hilfen unterstützt, andererseits erhalten auch flugnahe Betriebe Gelder vom Bund.
Auch der Kulturbereich erhält Unterstützung. So können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten.
Kulturschaffende können für die Absage von Veranstaltungen beim Kanton eine Entschädigung von 80 Prozent der entstandenen Kosten beantragen. Die Hälfte davon bezahlt der Bund, die andere Hälfte die Kantone.
Auch das Internationale Rote Kreuz und der Internationale Währungsfonds erhalten Schweizer Gelder. Damit fliessen insgesamt 225 Millionen Franken in die internationale Hilfe.
Die Hilfe für den Sport teilt sich zur Hälfte in Darlehen und in Direkthilfe. Die direkte Finanzhilfe ist dabei nur im Fall existenzieller Bedrohung für Organisationen, die auf dem Ehrenamt basieren und hauptsächlich den Breitensport fördern, gedacht.
Für den Erwerbsausfall erhalten schutzdienstpflichtige Armeeangehörige 23 Millionen Franken insgesamt.
Für die Durchführung der ausserordentlichen Session von National- und Ständerat in der Bernexpo wendet der Bund noch weitere vier Millionen Franken auf. (leo)