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Steuern sparen: Mit mit dieser Begriffsübersicht verpasst du keine Frist

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Frauen und Geld

Alles zum Thema «Vorsorge» und wie du Steuern sparen kannst

Nie mehr unsicher: Mit dieser Begriffsübersicht für den Vorsorgeendspurt verpasst du keine Frist und kannst Steuern sparen.
08.10.2020, 15:50
Olga Miler
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Wenn du dieses Jahr von Steuervorteilen profitieren möchtest, dann solltest du jetzt, wo es langsam gegen den Winter geht, die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten wie Einzahlung in die Säule 3a, Einkauf in die Pensionskasse und Prüfung von möglichen AHV-Lücken anschauen und Einzahlungen machen, um keine Fristen zu verpassen. Dabei führt kein Weg an Dokumenten wie dem Vorsorgeausweis vorbei. Ich hab hier dazu die verschiedenen Fristen, Beträge und Begriffe, die du brauchst, und was sie bedeuten, zusammengestellt.

Von Altersleistungen bis Wohneigentumsförderung – die praktische Begriffsübersicht für den Vorsorgeendspurt, damit du keine Frist verpasst und Steuern sparen kannst.

Die wichtigsten Vorsorgedokumente, Fristen und Beträge im Überblick

Säule 3a

  • Einzahlungsfristen: Betrag, den man einzahlen will, muss bis 31. Dezember 2020 auf dem Konto verbucht sein.
  • Beträge: Der maximale Betrag für Erwerbstätige ist 6'826 Franken. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal 34'128 Franken, einzahlen. Den Kontostand/Auszug kannst du direkt bei der jeweiligen Bank einsehen oder bei einer Online-Lösung in der App anschauen und dann einfach so viel wie du möchtest bis zum Maximalbetrag einzahlen.

AHV

  • Auszug aus dem Individuellen Konto (IK): Muss man bei der AHV bestellen und bekommt diesen dann in ca. 3 Wochen zugeschickt. Der Auszug zeigt die Übersicht deiner individuellen Beiträge in die AHV und allfällige Beitragslücken. Bestellung hier.
  • Achtung: AHV-Beitragslücken können rückwirkend nur bis zu 5 Jahren eingezahlt werden. Liegt die Lücke länger zurück, dann ist keine Einzahlung möglich und es kommt zu einer lebenslangen Kürzung der Rente um ca. 2,3% pro fehlendem Beitragsjahr. Es lohnt sich, den Auszug mindestens alle 4 Jahre oder wenn sich die berufliche Situation geändert hat zu prüfen.

Pensionskasse

  • Vorsorgeausweis: Bekommst du direkt von der jeweiligen Kasse, an die du angeschlossen bist, und kannst diesen dort oder je nach Arbeitgeber auch beim Arbeitgeber entweder online runterladen oder bestellen.
  • Einzahlungsfristen: Verschiedene Pensionskassen haben verschiedene Fristen (oft im Dezember) bis Jahresende, frühzeitig erkundigen lohnt sich.
  • Beträge: Deinen persönlichen Einkaufsbetrag in die Pensionskasse siehst du im Vorsorgeausweis.

Wie lese ich den Vorsorgeausweis? Die 6 wichtigsten Begriffsgruppen kurz erklärt

Der Vorsorgeausweis ist so ähnlich wie der Bankauszug für dein Konto und enthält jede Menge Informationen. Leider ist es wie bei den Anlagen oft auch ein Gewusel an Fachbegriffen. Vielleicht verwendet deine Pensionskasse auch ähnliche aber nicht die ganz gleichen Begriffe, aber die Punkte hier können dir helfen, dich in jedem Vorsorgeausweis zurechtzufinden.

1. Jahreslohn und versicherter Jahreslohn

Der Jahreslohn (gemeldeter Lohn) entspricht in der Regel deinem AHV-Jahreslohn, also dem Lohn, den du vor allen Abzügen bekommst. Je nach Vorsorgeplan wird von diesem Lohn für die Pensionskasse ein Koordinationsabzug abgezogen. Dieser Koordinationsabzug wird vom Bundesrat festgelegt und beträgt im Moment maximal 7/8 der maximalen AHV-Rente, maximal 24'885 Franken im Jahr 2020.

Der versicherte Jahreslohn ist dein Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs. Beispiel: Wenn du 60'000 im Jahr verdienst, dann sind 60'000 der gemeldete Lohn oder Jahreslohn und der versicherte Jahreslohn ist 35'115 Franken.

2. Obligatorischer und überobligatorischer Lohn

Je nachdem wie viel du verdienst, gibt es zwei Arten von Pensionskassenbeiträgen und somit mit der Zeit auch zwei «Spartöpfe»: obligatorisch und überobligatorisch.

  • Obligatorisch: Ab einem Jahreslohn von 21'150 Franken musst du in die Pensionskasse Beiträge bezahlen. Bis zu einem Jahresverdienst von 84'600 Franken fällt dein Lohn in den sogenannten obligatorischen Teil. Für diesen obligatorischen Spartopf müssen alle Pensionskassen gleiche, gesetzlich vorgeschriebene Konditionen anbieten: Im Moment sind dies 1% Zins und ein Umwandlungssatz (mit diesem Satz wird deine Rente aus der Pensionskasse bestimmt, wenn du dir diese nicht auszahlen lässt) von 6,8%.
  • Überobligatorisch: Liegt dein Lohn über 84'600 Franken, dann wird der Rest in einem überobligatorischen Teil versichert. Für diesen Spartopf bieten die verschiedenen Pensionskassen ganz unterschiedliche Leistungen (z.B. bei Tod oder Invalidität) und Konditionen (z.B. andere Zinssätze).

3. Altersleistungen

Diese zeigen, wie hoch das angesparte Kapital ist und oft auch eine Schätzung, wie hoch es in der Zukunft sein wird. Hier unterscheidet die Pensionskasse ebenfalls zwischen den zwei Spartöpfen obligatorisch und überobligatorisch, da für diese unterschiedliche Konditionen gelten.

  • Die jährliche Altersgutschrift ist, was du innerhalb eines Jahres in der Pensionskasse angespart hast.
  • Zinsguthaben ist der Zins, den du bekommst, dabei ist 1% (BVG) der gesetzlich vorgeschriebene Zins auf dem obligatorischen Teil, und dann kann es einen anderen Zinssatz für den überobligatorischen Teil geben.
  • Voraussichtliches Alterskapital: Dies ist eine Schätzung des Kapitals, welches du gesamt bis zur Pensionierung voraussichtlich angespart haben wirst.
  • Umwandlungssatz: Ist der Prozentsatz, der angewendet wird, wenn du dein Kapital in eine Rente umwandelst (und nicht auszahlen lässt). Hast du z.B. mit 65 ein Kapital von 100'000 Franken im obligatorischen Teil, dann würdest du bei 6,8% 6'800 Franken jedes Jahr an Rente beziehen können.

4. Risikoleistungen

Für den Fall der Fälle zahlt die Pensionskasse für dich und deine Hinterbliebenen ebenfalls Renten für Todesfall und für Invalidität. Da es sehr viele verschiedene Fälle gibt, z.B. wenn du gar keiner Arbeit mehr nachgehen kannst oder nur teilweise arbeiten kannst etc., sind die Details und auch Wartefristen (können bis zu 2 Jahre betragen) im Pensionskassenreglement geregelt und erklärt.

5. Einkauf

Die mögliche Einkaufsumme zeigt den Betrag, welchen du zusätzlich zu deinen regelmässigen Beiträgen in die Pensionskasse einzahlen könntest. In den meisten Fällen entspricht der Betrag der kalkulierten Beitragslücke und damit dem Maximalbetrag. Verschiedene Pensionskassen haben zudem Zusatzangebote. Vor dem Einkauf lohnt es sich zu prüfen, ob deine Pensionskasse «gesund» ist. Das lässt sich anhand des Deckungsgrads feststellen, liegt dieser unter 100 Prozent, dann kann es besser sein, zuzuwarten. Beim Einkauf spielt auch der Zeitpunkt eine Rolle, z.B. kann ein Einkauf näher an der Pensionierung oder gestaffelt über mehrere Jahre vorteilhafter sein. Da dies alles sehr individuell ist, lohnt sich dazu eine Beratung.

6. Wohneigentumsförderung

Das ist der Betrag, den du beziehen kannst, wenn du Geld aus der Pensionskasse für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, das du selbst bewohnst (geht nicht für Zweitwohnungen) beziehen möchtest. Falls du schon einen Betrag bezogen hast, dann ist der hier aufgeführt. Achtung: Wenn du planst, Geld aus der Pensionskasse für Wohneigentum zu beziehen, dann solltest du 3 Jahre vor dem Bezug keine zusätzlichen Einzahlungen machen, da du diese sonst beim Bezug rückwirkend versteuern musst.

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Olga Miler ...
... war über zehn Jahre in verschiedenen Funktionen bei der UBS tätig, unter anderem hat sie dort das Frauenförderungsprogramm Unique aufgebaut. Jüngst gründete sie das Start-up SmartPurse, eine Plattform, auf der sie digitale Kurse, Workshops und Coachings zum Thema Finanzen für Frauen anbietet. Ab dem 27. Januar wird uns Miler im watson-Blog «Frauen und Geld» an ihrer Expertise teilhaben lassen.
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