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UBS: Wieso die Daten von 45'000 Konten nach Frankreich fliessen

Die Daten von 45'000 UBS-Konten fliessen nach Frankreich – wieso eigentlich? 6 Antworten

Im Streit mit Paris hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden. Die UBS kündigt gegenüber CH Media an, sich weiter gegen die Datenlieferung zu wehren. Sechs Fragen und Antworten.
22.05.2020, 06:11
patrik müller / ch media
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Vier Jahre lang dauerte der Rechtsstreit der UBS mit Frankreich um die Datenlieferung von 45'000 Konten. Nun hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern ihre Schlussverfügung im Bundesblatt publiziert. Doch so schnell wird keine Ruhe einkehren.

ARCHIVBILD ZU DEN QUARTALSZAHLEN DER GROSSBANK UBS --- Das Logo der Bank UBS leuchtet am Montag, 21. Januar 2019 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Die UBS will Zusicherungen von Frankreich.Bild: KEYSTONE

Worum geht es im Streit zwischen Frankreich und der UBS?

Vor genau vier Jahren verlangte Frankreich von der Schweiz die Namen und Kontostände von Tausenden UBS-Kunden, die sich Steuervergehen schuldig gemacht haben sollen. Konkret waren die Verdachtselemente aber nicht – es lagen blosse Kontenlisten vor. Bankenvertreter hielten darum das Amtshilfegesuch Frankreichs für unzulässig: Es handle sich um einen «Datenraubzug» («Fishing Expedition») der französischen Behörden. Die Verdachtsfälle stammten aus der Zeit zwischen 2010 und 2015, als das Bankgeheimnis noch Gültigkeit hatte.

Wie kamen die Franzosen dazu, so viele UBS-Kunden zu verdächtigen?

Pikanterweise wurde Frankreich von Deutschland darauf aufmerksam gemacht. 2012 und 2013 hatten deutsche Behörden UBS-Standorte in Deutschland durchsucht. Sie stiessen auf Unterlagen, die sie dann an Frankreich weitergaben: Listen mit Tausenden von Kontonummern – allerdings ohne Informationen dazu, dass die Kunden Steuern hinterzogen haben.

Warum ist die Schweiz bereit, Daten zu liefern?

Die UBS oder die Schweizer Behörden dürfen grundsätzlich keine Kundendaten an fremde Staaten weitergeben. Doch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte Verständnis für das Begehren ihrer französischen Schwesterbehörde. Sie wollte die Daten liefern. Dagegen wehrte sich die UBS. Zuerst erfolgreich: Das Bundesverwaltungsgericht entschied gegen die Datenherausgabe. Die ESTV wollte das nicht akzeptieren, sie zog vor das oberste Gericht – und siehe da: Das Bundesgericht gab ihr recht. Dieses spektakuläre Urteil fällte «Lausanne» im Juli 2019. Nun ist es so weit: In diesen Tagen soll es vollzogen werden.

Warum ist dieser Fall für die UBS von grosser Bedeutung?

Erstens wegen der schieren Menge von Daten. 45000 betroffene Konten – das ist einer quantitativ grössten Fälle des Schweizer Finanzplatzes. Zweitens wegen eines weiteren, noch offenen Verfahrens gegen die UBS in Frankreich. Im Februar 2019 verdonnerte ein Pariser Gericht die UBS zu einer Rekordbusse von umgerechnet fünf Milliarden Franken, weil es zum Schluss kam, die Grossbank habe französische Kunden zur Steuerhinterziehung angestiftet. Dieser Fall ist noch vor den Gerichten hängig.

Wird die UBS diese Milliardenbusse zahlen müssen?

Sergio Ermotti, scheidender CEO der UBS.
UBS-CEO Sergio ErmottiBild: keystone/watson

UBS-Chef Sergio Ermotti wollte den Fall eigentlich noch in seiner Amtszeit abschliessen (er tritt Ende Oktober zurück). Er hatte einen Vergleich abgelehnt und bewusst den Prozess riskiert, weil ein Vergleich «viel, viel teurer» gewesen wäre. Aber nun wurde der Gerichtsprozess in Frankreich wegen der Coronapandemie verschoben. Er wird wohl erst 2021 stattfinden.

Hat die UBS jetzt kapituliert und liefert die 45'000 Datensätze?

Die UBS will zuerst Zusicherungen, dass diese Daten keine Drittverwendung finden. Denn das Bundesgericht hielt 2019 fest, dass Frankreich die gelieferten Daten nicht für andere Verfahren verwenden dürfe. Nur: Dafür gibt es bislang keine Garantien. Die UBS schrieb gestern gegenüber CH Media: «Wir werden angemessene Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass keine Daten an die französischen Steuerbehörden geliefert werden, solange keine ausreichende Zusicherung der französischen Behörden vorliegt, dass die Daten ausschliesslich im Rahmen des am 26. Juli 2019 gefällten Urteils des Bundesgerichtes verwendet werden.»

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quelle: keystone / martin ruetschi
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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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nachwievor
22.05.2020 07:33registriert Januar 2019
Warum muss die Schweizer Steuerverwaltung dieses Begehren der Franzosen mit Schweizer Steuergeldern vor dem Bundesgericht erstreiten?

Weil sie, wie im Text steht, 'Verständnis' hatten?
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Leckerbissen
22.05.2020 09:54registriert März 2018
Die ESTV kniet vor der EU nieder..
Schade Schweiz.
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Ivey
22.05.2020 07:58registriert Februar 2019
Die Arme UBS Hat Jahrzehnte lang dank dem Bankgeheimnis und willigen ausländischen Steuer-fliehenden Kunden das kässeli gefüllt. Payback!
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