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Mit dem Kopftuch am Schalter – wie Post, SBB und Migros damit umgehen

Mit dem Kopftuch am Schalter – wie Post, SBB und Migros damit umgehen

Was den islamischen Dachorganisationen gefällt, stört den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei. Mitarbeiterinnen des gelben Riesen und der SBB dürfen am Schalter ein Kopftuch tragen. Die Detailhändler sind zurückhaltender.
27.12.2019, 08:3927.12.2019, 13:54
Lucien Fluri / ch media
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Die Post tut, was in der Schweiz eher ungewöhnlich ist. In einer ihrer Filialen in einer Ost­schweizer Stadt steht eine Frau am Schalter, die ein Kopftuch trägt. «Wir ­haben der betreffenden Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz ­bewilligt», bestätigt die Post gegenüber der Redaktion von CH Media.

Kopftuch Frau
Am Post-Schalter für Mitarbeiterinnen erlaubt: Kopftuch.Bild: shutterstock.com

Der gelbe Riese begründet dies mit einem «ver­fassungsmässigen Anspruch auf Wahrung der Glaubens- und ­Gewissensfreiheit». Entscheidend für die Anstellung einer Person sei «nicht deren Glauben oder das damit verbundene Tragen eines Kopftuchs, sondern ihre Eignung für die be­treffende Funktion», sagt Sprecher François Furer.

Andere Firmen gründen Arbeitsgruppen

Auch bei der Bahn ist das Tragen des Kopftuches am Schalter erlaubt. Dies heisst es bei den SBB mit Verweis auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das Erscheinungsbild müsse jedoch einheitlich sein, sprich: Das Kopftuch muss farblich zur Uniform passen.

Gar eine eigene Arbeits­gruppe hatten die Solothurner Spi­täler vor einigen Jahren ge­gründet. Heute tragen Musliminnen ein weisses Kopftuch, das mit dem Namen beschriftet wird, aber bei der Spitäler AG gewaschen wird.

Auch am Uni Basel ist das ­Tragen von Kopf­tüchern erlaubt – sofern das Gesicht sichtbar bleibt. Nicht überall sind die ­Regeln so liberal. Im Kanton Genf ist es verboten, im öffentlichen Dienst ein Kopftuch – oder andere religiöse Symbole – zu tragen. Das hat die Bevölkerung im Februar beschlossen.

«Bis sich die Leute nicht mehr umdrehen, wenn sie ein Kopftuch sehen, ist noch ein weiter Weg.»
Önder Günes, Föderation islamische Dachorganisationen

Klar geregelt ist die Kleiderordnung auch bei den grossen Detailhändlern; das Kopftuch an der Kasse sieht man dort nicht. Bei Coop sind Kopfbedeckungen in den Verteilzen­tren zwar erlaubt. Im Verkauf jedoch nicht, da sie «nicht zur Verkaufsuniform gehören». Und auch an den Kassen der Genossenschaft Migros Luzern sind «Kopfbedeckungen jeglicher Art» – ob Mützen oder Kopftuch – nicht gestattet.

«Das Verkaufspersonal soll ein einheitliches, neutrales Erscheinungsbild haben», erklärt Mediensprecherin Antonia Reinhard. «Zukünftige Mitarbeitende werden bereits beim Vorstellungsgespräch auf das Bekleidungsreglement hingewiesen. Die Regelung findet breite Akzeptanz, es sind uns keine negativen Rückmeldungen bekannt.»

«Das Kopftuch steht für die Unterdrückung der Frau»

Wenig Freude an der Regelung der Post hat der Thurgauer Anwalt und SVP-­Politiker Hermann Lei. Er hat die Regelung der Post in einer Kolumne öffentlich gemacht, nachdem sich bei ihm mehrere Personen gemeldet haben, die sich an einer Frau mit Kopftuch in einer Poststelle störten.

Lei kritisiert den Entscheid der Post. «Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol. Es steht für die Unterdrückung der Frau», sagt er. Ein privates Unternehmen dürfe tun und lassen, was es wolle. «Die Post hat eine staatliche Aufgabe», sagt Lei. Deshalb sei sie in der Pflicht, Gegensteu­er zu geben.

Ganz anders sieht dies die Post: Für sie ist die Haltung ein Bekenntnis zu «Chancengleichheit und Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen», sagt Sprecher Furer. «Aus Sicht der Post gibt es in unserem Konzern keine Kontroverse zum Thema Kopftuch.»

«Wer das Kopftuch trägt, will weder provozieren noch eine Botschaft loswerden»

Erfreut über liberale Rege­lungen wie bei der Post ist ­Önder Günes von der Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz. «Die Kompetenz soll entscheiden, ob jemand eine Stelle erhält, nicht die Kleidung», sagt er.

Die Realität sieht jedoch anders aus. «Auch wenn man nicht darüber spricht: Wer ein Kopftuch trägt, hat massiv schlechtere Karten, eine Stelle zu erhalten», sagt er – und betont: «Wer das Kopftuch trägt, will weder provozieren noch eine politische Botschaft loswerden. Es ist eine persönliche religiöse Entscheidung.»

Wenn ein Arbeitgeber aber an der Kasse keine Kopfbedeckungen erlaube, müsse man dies ­respektieren. Es sei kaum sinnvoll, den Rechtsweg «durchzuexerzieren». Günes träumt davon, «dass sich die Leute nicht mehr umdrehen», wenn sie ein Kopftuch sehen. «Aber das ist noch ein weiter Weg.»

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351 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ricardo Tubbs
27.12.2019 08:58registriert März 2019
bravo genf! privat sollen die frauen doch ihr kopftuch tragen, im job und vor allem dienstleistungssektor hat es absolut nichts verloren.
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Rikku
27.12.2019 09:17registriert September 2019
Wenn ich als Kundin am Schalter stehe, will ich freundlich und kompetent bedient werden. Ob die Dame jetzt ein Kopftuch trägt oder der Herr die Haare blau gefärbt hat ist mir dabei herzlich egal.
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Oxymora
27.12.2019 10:47registriert August 2016
Ich finde den Entscheid der Post sehr vernünftig.

“Der gelbe Riese begründet dies mit einem «verfassungsmässigen Anspruch auf Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit»
«Chancengleichheit und Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen»“

Ich nehme an, dass die pöstliche Chancengleichheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle Angestellten gilt.

Viele Pastafari, sind davon ausgegangen, dass sie sich zwischen Nudelsieb und Postdienst entscheiden müssen. Schön das dem nicht mehr so ist.
Mit dem Kopftuch am Schalter – wie Post, SBB und Migros damit umgehen
Ich finde den Entscheid der Post sehr vernünftig.

“Der gelbe Riese begründet dies mit einem «verfassungsmässigen Anspru ...
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